…13 der EU-VO unterliegt eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine selbständige Beschäftigung ausübt, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, wenn sie dort den wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt. Daher bestünde auch dann kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, wenn das Finanzamt den Tätigkeitsort…
…Zufolge Artikel 13 Abs. 1 lit. a der VO (EG) 883/2004 unterliege eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübe, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, wenn sie dort einen wesentlichen Teil der Tätigkeit erbringe, das bedeute, wenn eine Person in mehreren…
…wesentlich ist, weil es sich nicht um eine bloß geringfügige und an sich entbehrliche berufliche Nutzung des Arbeitsraumes handeln darf (vgl. VwGH 14.3.1990, 89/13/0102). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, das mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit…
…wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in Ungarn ausgeübt hat. Seine Behauptungen, er erfülle alle Aufträge an bzw. von einer österreichischen Betriebsstätte aus, konnte er weder nachweisen noch glaubhaft machen. Das FA hat daher zu Recht die vorgelegten Rechnungen gewürdigt und aus deren Zusammensetzung geschlossen, dass der…
…sie einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt. Sollte der Bf seine selbständige Erwerbstätigkeit im Beschwerdezeitraum in zwei Mitgliedsstaaten ausgeübt haben, kommt es somit auf den Wohnmitgliedstaat an. Die VO 883/2004 definiert den Wohnmitgliedstaat nicht unmittelbar. Wohnmitgliedstaat ist jener Staat, in dem sich der Wohnort…
…ob im Wohnmitgliedstaat der wesentliche Teil der Tätigkeit des Bf ausgeübt wird. Dazu ist neben der Tätigkeit in Österreich die Tätigkeit in der Slowakei im Beschwerdezeitraum wesentlich detaillierter als bisher zu erheben. In weiterer Folge ist, wenn der Bf im Beschwerdezeitraum (oder in Teilen des…
…e). Art 13 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: "Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt oder wenn sie bei mehreren Unternehmen…
…Teil der Zeit in Anspruch. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt und Beweiswürdigung Die Gf. haben niederschriftlich zu Protokoll gegeben, folgende Tätigkeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft auszuüben: ***B***: Es werden laufen Besprechungen betr. die Forstwirtschaft durchgeführt. Ein ganz wesentlicher Teil ist der…
…auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse, oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt selbst dann keine Werbungskosten dar, wenn aus diesen Publikationen Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden…
…Mai 2021 in der Höhe von insgesamt EUR 10.937,38 (davon entfallen EUR 3.270,40 auf den KG und EUR 7.666,98 auf die DZ) zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin in Tschechien den wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübe und daher…
…einen wesentlichen Teil der Tätigkeit in Griechenland ausgeübt, daher unterliegen Sie den griechischen Rechtsvorschriften ." | Beschwerde (handschriftlich ) v. 20.12.2016 (Begehren auf Stattgabe wegen Erwerbstätigkeit in Österreich, Branche Transportverkehr, Tragung der Lebenshaltungskosten) | | Vorhalteverfahren 2 v.04.01.2018 zur Klärung der Inlands…
…die Tätigkeit des Bw. für die T GesmbH & Co KG als die eines "Country Managers" bezeichnet. Die inhaltliche Tätigkeit des Bw. beschreibt der Geschäftsführer der T GesmbH & Co KG folgendermaßen (AN-Akt 2008, AS 33 f): " ... ist verantwortlich für die Markterschließung in Österreich. Wesentlicher Teil…
…die Beurteilung, ob eine Tätigkeit nur vorbereitender Natur ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt, muss daher die Gesamttätigkeit des Unternehmens sein. In einem nächsten Schritt ist entscheidend, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht. Hierbei…
…Ausübung "eines wesentlichen Teils der Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit" in einem Mitgliedstaat, dass der Arbeitnehmer oder Selbständige dort einen quantitativ erheblichen Teil seiner Tätigkeit ausübt, was aber nicht notwendigerweise der größte Teil seiner Tätigkeit sein muss. Um festzustellen, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in…
…Heimatland ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird, ist der Wohnsitzstaat für die Gewährung der Familienleistungen zuständig." Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde wie folgt begründet: "Sie haben mit Antrag vom 02.11.2018 Familienbeihilfe für Ihre Kinder ***2***, ***3*** und ***4*** beantragt. Der Familienwohnsitz der gesamten…
…sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt oder wenn sie bei mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, oder b) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber, das bzw. der sie beschäftigt…
…sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt oder wenn sie bei mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, oder b) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber, das bzw. der sie beschäftigt…
…von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten Artikel 13: (1) Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt: a.) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt, oder … 3.1.3. Anspruch der Bf…
…dass ein wesentlicher Teil, den der Bf. als Forschung und Entwicklung definiert, die Vermarktung und Positionierung der TU ***3*** - insbesondere auf Grund festzustellender "Marktlücken" in der Forschungslandschaft oder Kundenbedürfnissen - betrifft. Auch wenn diese Marketingaktivitäten Innovationsprozesse beinhalten, sind derartige Tätigkeiten ausdrücklich von Forschung und Entwicklung ausgeschlossen…
…sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt oder wenn sie bei mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, oder b) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber, das bzw. der sie beschäftigt…