…die von den beiden Architekten (…) an die (…)GmbH in Rechnung gestellten Leistungen nicht als „Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG) aufweisende Beschäftigung" im Sinne des …
…weil Lohnsteuerpflichtige den Verkehrsabsetzbetrag besitzen, während für Selbständige die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Betriebsfahrt gilt. Im Ergebnis ist der wesentlich beteiligte GmbH-Gesellschafter wie ein EinzeIunternehmer anzusehen, bei welchem die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges durch Kürzung der tatsächlichen Kosten zu erfolgen hat. 3) Antrag…
…Bedeutung. Insgesamt stellt das in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen "sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses" auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos ab. Von Bedeutung ist auch noch das…
…2001/14/0062, 31.03.2004, 2004/13/0021 uam.) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher…
…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist Rechtsanwalt und bezog im Beschwerdejahr ua. aus seiner Beschäftigung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der AB Rechtsanwälte GmbH (vormals C Rechtsanwälte GmbH bzw. DEF Rechtsanwälte GmbH) mit Sitz in N (Geschäftsanschrift: T-Straße-nn…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988 stellt…
…Ansicht, dass hier Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorlagen, da das für diese Einstufung entscheidende Merkmal - die Eingliederung der wesentlich beteiligten Gesellschafter in den betrieblichen Organismus der Berufungswerberin - gegeben war. Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG seien hingegen nur solche, die…
…2 FLAG bzw. die Vorschrift des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 weder auf einen Mindestbedarf hinsichtlich der wahrzunehmenden Geschäftsführungsfunktion noch auf die Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten ab. Mit der Erzielung von Einkünften aus Vergütungen im Sinne des § 22…
…2 FLAG bzw. die Vorschrift des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 auf die Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten nicht ab. Mit der Erzielung von Einkünften aus Vergütungen im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 werden zu…
…dass dem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Geschäftsführer eine von der Gesellschaft angemietete Wohnung sowie ein im Betriebsvermögen der Gesellschaft stehendes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wurden. Der Prüfer erblickte darin einen Teil der Beschäftigungsvergütung des Geschäftsführers und errechnete zum ermittelten Wert Nachforderungen an DB und…
…hier nicht strittigen Feststellungen auch die Feststellung getroffen, dass die Bezüge des wesentlich beteiligten Geschäftsführers A (Tätigkeitszeitraum November 2004 bis August 2006) nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfond und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Das Finanzamt schloss sich der Ansicht des Prüfers…
…selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital…
…lohnabhängigen Abgaben über den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2004 stellte der Prüfer fest, dass die Bezüge der zu 50 % und 35% an der Berufungswerberin wesentlich beteiligten Geschäftsführer nicht in die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage einbezogen worden waren. Mit den Abgabenbescheiden vom 24…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. war im Streitzeitraum wesentlich beteiligter Gesellschafter der X. GesmbH. Mit Einkommensteuerbescheiden jeweils…
…durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergingen Abgabenbescheide gemäß § 201 BAO betreffend DB und DZ für 2001 bis 2005, deren Bemessungsgrundlagen unter Einbeziehung der Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ermittelt wurden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, der Geschäftsführer habe sich in den…
…bis 31.12.2000 wurde festgestellt, dass die Geschäftsführerbezüge der zu je 100% an der Bw. wesentlich beteiligten Geschäftsführerin (Prokuristin) für die Jahre 1998 bis 2000 nicht in die DB- DZ- Bemessung einbezogen worden waren. Mit Haftungs- und Abgabenbescheid, vom 14. Dezember 2001, wurde vom…
…als "freier" Dienstvertrag oder gar nur als Auftragsverhältnis gem § 1002 ABGB anzusehen. Der Geschäftsführer hätte auch keine gesetzlichen Abfertigungs- und Urlaubsansprüche. Die Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer würden aber nur unter der Voraussetzung dem DB und DZ unterliegen, dass sie § 22 Z 2 EStG zuzuordnen seien…
…da in diesem Zeitraum auch Zug-um-Zug-Geschäfte getätigt worden wären und somit gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen worden sei. In den haftungsrelevanten Jahren (2001 bis 2003) sei aber die DB- und DZ-Pflicht für wesentlich beteiligte Geschäftsführer-Gesellschafter nicht klar geregelt bzw. judiziert gewesen…
…zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 FLAG samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) nach § 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 für die an die wesentlich beteiligte Gesellschafterin nach deren Ausscheiden aus der Geschäftsführung als Abfertigung gewährten Vergütungen vorgeschrieben. Begründend wurde angeführt, gemäß § 41 Abs…