…Vorgangsweise wird damit begründet, dass man bei Konvertierung ohne 'Euro-Zwischenschaltung' direkt vom Japanischen Yen in den Schweizer Franken gewechselt habe und man somit immer noch an eine zum Euro wechselkurslabile Währung gebunden sei. Aus diesem Grund seien die per 31. Dezember 2003 noch aushaftenden…
…297 und Pülzl, SWK-Heft 35/36/2002 generell geäußerten Bedenken, dass bei einer Transferierung in eine wechselkurslabile Währung die Verfügungsmöglichkeit über den noch unsicheren Vorteil erst im Zeitpunkt der Tilgung oder Konvertierung des Darlehens in Euro anzunehmen sei, werden in Pülzl, ÖStZ 2003/978…
…24.9.2008, 2006/15/0255; 4.6.2009, 2004/13/0083). Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in den Euro oder eine zum Euro wechselkursstabile Währung führt zu einer im außerbetrieblichen Bereich nicht steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Da der Schuldner keine Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 EStG 1988…
…Konvertierungen hätten zur Gänze in einer zum Euro labilen Währung stattgefunden, nämlich von CHF in JPY bzw. umgekehrt. In Anlehnung an die Einkommensteuerrichtlinien werde festgehalten, dass im Zeitpunkt der Konvertierung in eine zum Schilling oder Euro wechselkurslabile Währung (hier CHF) mangels Zuflusses des Kursvorteiles keine…
…Fremdwährung" bestehen bleibe. Erst die Konvertierung einer solchen Forderung in Euro oder in eine zum Euro wechselkursstabile Währung führe zu einem steuerpflichtigen Tausch. Der Gesetzgeber würde demzufolge offenbar sämtliche Kryptowährungen aufgrund ihrer durchwegs oftmals (sehr) hohen Volatilität als zum Euro-Wechselkurs labil sehen, weshalb der…
…Konvertierung in eine zum Schilling oder Euro wechselkurslabile Währung keine Einkünfte aus Spekulationsgeschäft zu erfassen sind. Das erscheint insofern als wichtig, weil dadurch die gesamte Richtlinie zu relativieren ist. Der zweifellos auch bei einer Konvertierung in eine wechselkurslabile Währung zu erzielende Kursgewinn kann im Sinne…
…Nach EStR 2000 Rz 6201 führt - entsprechend der Judikatur des VwGH - die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in eine andere, zum Euro wechselkurslabile Währung zu keiner Gewinnrealisierung, weil durch die Konvertierung von einer Fremdwährung in eine andere dasselbe Wirtschaftsgut "Fremdwährung" bestehen bleibt und somit kein Tausch vorliegt…
…09.2008, 2006/15/0255; VwGH 04.06.2009, 2004/13/0083). Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in den Euro oder eine zum Euro wechselkursstabile Währung führe dagegen zu einer im außerbetrieblichen Bereich nicht steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Da der Schuldner keine Einkünfte gem. § 27 Abs. 2 EStG…
…Jänner 2001 erfolgt. Die Umschuldung in eine wechselkursstabile Währung (ATS) sei somit außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Konvertierungen in eine zum ATS oder Euro wechselkurslabile Währung führten bei Spekulationsgeschäften mangels Zuflusses des Kursvorteiles zu keinen Einkünften aus Spekulationsgeschäften. ad 2) Durch die Nichtaufnahme der SFr…
…24.9.2008, 2006/15/0255; VwGH 4.6.2009, 2004/13/0083). Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in Euro oder eine zum Euro wechselkursstabile Währung führt zu einer im außerbetrieblichen Bereich nicht steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Da der Schuldner keine Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 EStG 1988…
…angefochtenen Bescheid - in Bezug auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - in der Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschalteten Währung den Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" erblickt und als Folge dessen einen Tausch von Wirtschaftsgütern angenommen hat…
…87 € abgeleitet worden. Sie sei der Ansicht, dass durch die Konvertierung von einer zum Euro wechselkurslabilen Währung (hier Yen) in eine andere zum Euro wechselkurslabilen Währung (hier Schweizer Franken), die ursprüngliche Fremdwährungsschuld getilgt und eine neue Fremdwährungsschuld aufgenommen worden sei. Sie begründe dies damit…
…Die Beilage zur Körperschaftsteuererklärung vom 7. Dezember 2005 lautet in den für die Berufungsentscheidung maßgeblichen Teilen wie folgt: "Aufgrund von sich häufenden Expertenmeinungen, wonach Kursgewinne aus der Konvertierung zwischen wechselkurslabilen Währungen auch im Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 (1) oder § 5 EStG 1988 keine Gewinnrealisierung…
…angefochtenen Bescheid - in Bezug auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - in der Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschalteten Währung den Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" erblickt und als Folge dessen einen Tausch von Wirtschaftsgütern angenommen hat…
…einen steuerlich im Vergleich zum Pensionsbezug neutralen Weg eröffnet, Ansprüche aus einer wechselkurslabilen Währung in die Heimatwährung zurückzuführen. Da das Währungsrisiko das Wahlrecht überlagere, sei eine obligatio alternative im Rahmen der gesetzlichen oder statuarischen Regelungen sohin unschädlich. Letztlich führe auch die systematische Interpretation zum selben…
…einer Gewinnverwirklichung: Bei Konvertierung von einer Fremdwährung in Euro oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gebundene Währung im Konvertierungszeitpunkt, bei nachfolgender Tilgung des Fremdwährungsdarlehens im Zeitpunkt und Ausmaß der Tilgung. Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in ein anderes wechselkurslabiles Fremdwährungsdarlehen stellt keinen Tausch dar…
…aus einem Fremdwährungskredit von JPY in CHF bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner befasst und ist dabei zur Auffassung gelangt, dass nicht bereits die Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung Gewinnauswirkungen zeitige, und ua…
…angefochtenen Bescheid - in Bezug auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - in der Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschalteten Währung den Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" erblickt und als Folge dessen einen Tausch von Wirtschaftsgütern angenommen hat…
…angefochtenen Bescheid - in Bezug auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich - in der Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschalteten Währung den Erwerb eines ,anderen Wirtschaftsgutes' erblickt und als Folge dessen einen Tausch von Wirtschaftsgütern angenommen hat…
…Dann und erst dann kann dieser Kursvorteil als zugeflossen gelten. Im Beschwerdefall, dem die Konvertierung von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung zu Grunde liegt, ist diese für die Annahme des Zufließens eines Kursgewinnes erforderliche Sicherheit im…