…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der (oben bereits zitierten) Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Daranch handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder…
…0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…Judikatur zum § 82 FinStrG- entgegenzuhalten, dass es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens- also im hier zutreffenden Verfahrensstadium- zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt…
…zum § 82 FinStrG indes fest, dass es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche -wie bereits oben erwähnt- im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt…
…an die Käuferin während der gesamten Vertragsdauer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Liegenschaften besitzt. 5.4. Methodisch zutreffend wäre die vom Bundesfinanzgericht (vorläufig) gezogene Schlussfolgerung nur bei einem Kauf- und Baurechtsvertrag, der mit Ablauf der Vertragsdauer keine Rückübertragung des Eigentums an den Verkäufer vorsieht…
…Verdacht der Abgabenhinterziehung auch in subjektiver Hinsicht gegeben ist. Wie bereits hingewiesen wurde, handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…Erkenntnisses dargestellten Umfang zu Recht. Zu den Beweisanträgen des Beschwerdeführers ist festzuhalten, dass es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen…
…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der (oben bereits zitierten) Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Demnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder…
…sowohl von der Höchstgerichtlichen Judikatur als auch von der Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt, wonach es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…den Bf gegeben ist und daher in Ansehung der bekannten ständigen höchstgerichtlichen Rechtssprechung, wonach es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden…
…auf die höchstgerichtliche Judikatur zum § 82 FinStrG, wonach es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt das Verfahren zur…
…die §§ 114 Abs.3 und 115 FinStrG untersagt. Da es sich bei dem hier im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, die im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren, welches in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, zu…
…0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…13/0250, u.31.3.2004, 2003/13/0152) eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie…
…bzw. Aussagen gegenüber dem Bf. geheim gehaltener Personen Anlass zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens geben. Bei den im Zuge der Einleitung zu prüfenden ausreichenden Verdachtsgründen handelt es sich um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung, die im nachfolgenden Untersuchungsverfahren, das in vollem Umfang der Kontrolle im Rechtsmittelweg unterliegt…
…auf einzelne, im Vertrag vereinbarte Kündigungsgründe eingeschränkt, sodass das in der Berufung zitierte Erkenntnis des VwGH auf gegenständlichen Fall nicht anwendbar" sei. Sowohl die Begründung als auch die daraus gezogene Schlussfolgerung des Finanzamtes seien grundlegend falsch. Die betreffenden Bestimmungen des Vertrages lauteten wortwörtlich: "4.3. …
…Steuerabkommen Österreich - Schweiz) unterliegenden Depots auf zwei weitere Depots der Kinder, die ebenfalls der Meldeverpflichtung (Steuerabkommen Österreich - Schweiz) unterliegen würden. Die von der Behörde gezogene Schlussfolgerung stelle eine rechtsunrichtige Subsumption des Verschuldens in das Rechtsinstitut des subjektiven Verschuldens der groben Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes dar…
…Laufzeit des neu abzuschließenden Vertrages sich um die bereits abgelaufenen Pachtdauer verringert und die Gesamtdauer beider Pachtverträge die Pachtdauer des gegenständlichen Vertrages nicht übersteigt", ist zwar korrekt, jedoch ist die vom FA daraus gezogene Schlussfolgerung, wonach die gegenständliche Regelung "eher einem Weitergaberecht" entspreche, völlig falsch…