… 34 Abs 7 Z. 5 EStG 1988 ab, nach welcher der UAB für volljährige Kinder den FB-Bezug voraussetzt. Im Vorlageantrag vom 24. Februar 2003 ergänzte der Bw. seine Argumentation aus der Berufung um den Hinweis, dass die von ihm geleisteten Unterhaltszahlungen seinen Gewinn des…
…grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Für volljährige Kinder unter 24 Jahren besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung sowie für deren weiteren Verlauf. Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich für die gesetzliche…
…Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. … Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b) FLAG 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder…
…Nachforschungen in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung zeigten, dass für den Sohn des Bw seit Oktober 2003 keine Familienbeihilfe mehr ausbezahlt wurde. Das Finanzamt entschied mit abweisender Berufungsvorentscheidung. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, seien weder als außergewöhnliche Belastung noch im…
…somit bereits volljährig, weshalb die vom Bw erbrachten Aufwendungen (Unterhaltsleistungen) an sie gemäß der oben zitierten Verfassungsbestimmung keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden können. Laut vorgelegtem Finanzamtsakt ist im vorliegenden Fall unbestritten, dass der Bw Unterhaltslasten für seine beiden in der i lebenden Kinder zu…
…für das Jahr 2001, zugestellt mit Rückschein am 9. Juli 2002, wurde ihm zur Kenntnis gebracht, dass Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, insoweit für sie in einzelnen Monaten keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages ausschließt. Somit wäre - unter Bedachtnahme auf die im § 119 BAO…
…Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages von Juli 1999 bis September 2000 für W. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in weiterer Folge der Bf) erzielte im Jahr 2023 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Arbeitnehmerveranlagung beantragte er die Berücksichtigung eines Unterhaltsabsetzbetrags für seine zwei volljährigen Kinder, die in ***Land1*** leben. Mit Bescheid vom 3. Juni 2024 wurde…
…b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden…
…weder dem Stpfl. noch seinem mit ihm lebenden (Ehe-) Partner Familienbeihilfe gewährt wird, - der Stpfl. für das Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet. Ein Unterhaltsabsetzbetrag steht somit für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die - an sie selbst oder an Dritte - keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht zu…
…das erheblich behindert ist, monatlich um einen näher angeführten Betrag. 4. Erwägungen: Nach den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen setzt der Anspruch auf Familienbeihilfe von volljährigen Kindern im Eigenbezug voraus, dass ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist (§ 6 Abs…
…€ 467,20 Des Weiteren wurde für das Kind T2 auch der Kinderfreibetrag gemäß § 106a Abs. 2 EStG in Höhe von € 132 in Absatz gebracht. In der Bescheidbegründung wurde Folgendes ausgeführt: "Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 können Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…habe. Sie ersuche daher, den Bescheid vom 3.8.2015 ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.11.2015 ab. In der Begründung wies das Finanzamt darauf hin, dass für volljährige Kinder Familienbeihilfe nur unter bestimmten, im § 2 Abs. 1 lit…
…bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 gegeben sein. Nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 haben (volljährige) "Kinder" unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen…
…nach. Für Kind1, welche im Juni 1993 geboren wurde, wurde laut elektronischen Datenbanken an die Kindesmutter von Jänner 2012 bis einschließlich September 2012 Familienbeihilfe ausbezahlt. Mit Oktober 2012 endete der Familienbeihilfenanspruch für dieses seit 5. Juni 2011 volljährige, nicht haushaltszugehörige Kind des Bw., wobei der…
…Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, § 34 Anm 52). § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 schließt Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die - vor allem wegen Überschreitung der Studiendauer (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2010, § 34 Rz 65) - kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…Kinder" anzuerkennen seien, auch wenn diese in ihrem Ausmaß und in ihrer Form nur vorübergehender Natur gewesen seien, weil ab November 2002 ihr Sohn wieder eigene Ansprüche, nämlich solche auf Arbeitslosengeld gehabt habe. Dies müsse analog auch dann möglich sein, wenn ein Kind bereits volljährig…
…Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG hätten Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vorgemerkt seien. Dies sei durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Eine für den Bezug der…
…dass der bereits volljährige Sohn des Bw. (geb. X.X.80) im Jahr 2005 nicht dem Haushalt des Bw. zugehörte. Weiters wurde für A. in diesem Zeitraum keine Familienbeihilfe bezogen. Nach § 34 Abs. 7 Z 8 EStG (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…