…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG) darstellt. Die folgenden Ausführungen betreffend Hunderennen gelten gleichermaßen für Pferderennen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender…
…es als Lokalinhaberin und Aufstellerin bis zum 24. Juli 2012 unterlassen zu haben, den im Betrieb in XY, gehaltenen Apparat der Type "Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen" für die Monate Mai 2009 bis Juli 2012 mit dem Betrag von jeweils € 1.400,00…
…stattfindende virtuelle Rennen. Die Wettanlage ist ausschließlich ein technisches Hilfsmittel zum Abschluss der Wetten. [...] Auf Basis dieser Daten hat die Fa. [P] Vertriebs GmbH ein mathematisches Gutachten erstellen lassen. Dieses weist mathematisch nach, dass die die Grundlage der Wetten bildenden virtuellen Hunde- und Pferderennen so…
…vermittelt, nicht jedoch Wetten auf (echte oder virtuelle) Hunde- und Pferderennen, diese wurden ausnahmslos nicht über Wettautomaten, sondern über Schaltermitarbeiter vermittelt. Der konkrete Wettabschluss erfolgte, indem der Wettkunde einen Mitarbeiter im Lokal des Beschwerdeführers mit der Vermittlung einer Wette auf ein virtuelles Rennen beauftragte. Der…
…dass der Ausgang der hier gegenständlichen virtuellen Hunde- und Pferderennen und somit auch die Vorhersagbarkeit des bewetteten Ereignisses nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt. Im Zuge des Verfahrens (Aufforderung zur Rechtfertigung) führte der Beschwerdeführer überdies ua aus: Der [Beschwerdeführer] übt in seinem Lokal in…
…1***, vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Stephansplatz 4/III/13B, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 4. November 2015 gegen die Glückspielabgabenbescheide vom 06.10.2015 und 07.10.2015 gemäß § 201 BAO für die Monate Jänner 2012, Februar 2012, März 2012, April 2012, Mai 2012…
…noch wurde dieser in der Revision moniert. Das Vorbringen der Bf., es existiere zu den gegenständlichen virtuellen Hunde- und Pferderennen keine höchstgerichtliche Rechtsprechung, trifft nicht zu. Die von der Bf. vorgelegte Beilage 1.a ("fortgesetzte Beschwerdebegründung") ist nahezu identisch mit der Revision an den VwGH…
…317/99i). Das gilt sowohl für Wetten, die steuerrechtlich den Rechtsgeschäftsgebühren unterliegen, als auch für die vorliegenden Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen, die wegen ihrer überwiegenden Zufallsabhängigkeit als Glücksspiele den Glücksspielabgaben unterliegen. Der Vertragsabschluss wird mit dem Mitarbeiter des Wettanbieters abgeschlossen. Da vom Wettteilnehmer…
…Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) darstellt. Streitgegenständlich sind die diesbezüglichen Feststellungen des Magistrates der Stadt Wien in folgenden Lokalen: a) A1 b) B1 und c…
…geleistet. Mit Schreiben vom 28. März 2012 hat die Berufungswerberin mit der Begründung, keinen Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen zu halten, angekündigt der Aufforderung zur Anmeldung der Vergnügungssteuer nicht nachzukommen. Daraufhin erging seitens der Erstbehörde der Abgabenbemessungsbescheid vom TTMMJJZl1 , mit welchem für den Spielapparat…
…2005 VGSG, LGBl. für Wien Nr. 56/2005, in der geltenden Fassung für das Halten eines Spielapparates mit virtuellen Hunde- und Pferderennen (XXXXX) im eigenen Betrieb „NAME-BETRIEB“ in Wien 20, ADRESSE-GL, für die Monate Oktober 2012 bis Jänner 2013. Gleichzeitig setzte er gemäß §…
Als Bilanz der vorstehenden Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen schon deshalb nicht um Glücksspiele handeln kann, weil keiner der an der Wette Beteiligten (Wettkunde, Vermittler, Ger-Vermiet ART Ges.m.b…
…dass die virtuellen Rennen geringeren Schwankungen wie reale Rennen unterliegen). Das Spiel erfordere somit eine Vertiefung des Spielers zwecks Erhöhung der Gewinnchancen ohne, dass sonstige Aspekte von Sportveranstaltungen (gesellschaftliche Diskussion, Teilnahme am Erfolg von Sportlern, ...) damit verbunden wären. Die virtuellen Hunden- und Pferderennen beschränkten sich…
…Bei einer Erhebung am 19.05.2010 wurde festgestellt, dass im Betrieb eine Anlage zur Durchführung von Ausspielungen auf sogenannte ‚Virtuelle Hunde- und Pferderennen‘ betrieben wird. Auf einem Bildschirm wird die Quote für die nächste Ausspielung angezeigt, auf einem anderen Bildschirm wird der Sa tellitensender…
…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG) darstellt. Die Berufung (nunmehr: Beschwerde) der Beschwerdeführerin (Bf.) gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien…
…sich um eine englische Homepage und damit um englische Zeit handle. Beispielsweise werde um 20.12 Uhr (Österreich) auf der Homepage 19.12 Uhr angezeigt. A sei ein englischer Buchmacher, auf dessen Homepage Wettkunden auf die virtuellen Hunde- und Pferderennen auch mit A selbst wetten…
…Der Spieler hat somit keinen Einfluss auf das Spielergebnis, welches ausschließlich von der zufälligen Auswahl durch den Apparat abhängt." Zu einem Münzgewinnspielautomat ("Bet-O-Mat"), auf dem virtuelle Hunde- und Pferderennen angeboten wurden, ist der VwGH im Erkenntnis vom 21.1.2010, 2009/17/0158…
…die Daten des Wettanbieters zu haben. Die, von ihm getroffene Feststellung, dass sowohl virtuelle als auch echte Hunde und Pferderennen auf derselben Lizenznummer aufgenommen werden, beruhe nur auf dem Wissen über die Handhabung von Tierwetten in den Filialen der D. G. Er könne nicht sagen…
…widerspricht jeder Lebens-und Amtserfahrung. Obwohl ihm- laut seinem Schreiben vom 05.02.2021- erst im Laufe des Jahres 2013 bekannt gegeben worden ist, dass-im Gegensatz zur Ansicht seiner Ansprechpartner- nach Ansicht der Finanzbehörden virtuelle Hunde-und Pferderennen unter das Glücksspielgesetz und nicht unter…
…im Verfahren, ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG) darstellt. Mit Bescheid vom 5.5.2011 des Magistrats der Stadt Wien, MA 6…