…Rz 2071 ff. 12.1.2.4.1. Vertretbare Sachen Rz 1836: Bei der Lieferung vertretbarer (teilbarer) Sachen ist die darauf entfallende Steuer entsprechend dem Verwendungszweck in einen abziehbaren und in einen nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts…
…04, Kletecka/Schauer, zu 971 ABGB). Die Überlassung vertretbarer Sachen "zum Gebrauch" mit der Verpflichtung Stücke derselben Art und Güte zurückzustellen ist daher nicht Leihe sondern Darlehen (ABGB-ON 1.04, Kletecka/Schauer, zu 971 ABGB). Eine Wertpapierleihe ("Leihgeschäft") ist zivilrechtlich betrachtet ein Sachdarlehen iSd …
…Der Kreditvertrag ist als ein Vertrag zu verstehen, mit dem ein Vertragsteil dem anderen Vertragsteil die Befugnis einräumt, über Geld oder andere vertretbare Sachen des Kreditgebers zu verfügen. Für das Vorliegen eines gebührenpflichtigen Kreditvertrages ist demnach erforderlich, dass in der Urkunde vertraglich die unmittelbare Verfügung…
…Kohle zu. Eine von einer Geldrente abweichende steuerliche Behandlung von laufenden auf vertretbare Sachen lautenden Renten widerspreche dem Gesetzeswortlaut und dem Gleichheitsgebot. Darüber hinaus sei die Qualifikation der Abfindung bereits entstandener Ansprüche als Pensionsabfindung in Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sowie der herrschenden Rechts…
…Ansprüchen des Berechtigten existiert, von Dauer und einer gewissen Periodizität ist, eine gewisse, wenn auch nicht regelmäßige Wiederkehr vorweist und auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruht. Rz 7010: Während Renten Geld oder andere vertretbare Sachen zum Inhalt haben, können dauernde Lasten in Leistungen anderer Art bestehen…
…dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sache nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben. Durch das DaKRÄG wurde der Darlehensvertrag als Konsensualvertrag…
…verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sache mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sache nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben. Die Darlehensschuld kann auch…
…verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sache mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sache nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben. Die Darlehensschuld kann auch…
…Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sachen nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sache derselben Gattung und Güte zurückzugeben. Laut § 984 ABGB können Geld oder andere vertretbare Sachen…
…oder andere vertretbare Sachen sein. Ein Darlehen kann entweder unentgeltlich oder gegen Entgelt gewährt werden. Wenn die Parteien nichts über ein Entgelt vereinbaren, gilt der Darlehensvertrag im Zweifel als entgeltlich. Gemäß § 984 Abs. 2 ABGB ist ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sachen nur wirksam…
…kommt ein Darlehensvertrag als Realvertrag mit der tatsächlichen Übergabe verbrauchbarer Sachen zustande; Schriftlichkeit ist nicht zwingend erforderlich (VwGH 14.9.1977, 0027/77; Ebner/Marschner in Jakom, EStG, 2022, § 4, Rz 341). Gem § 984 ABGB können Gegenstand des Darlehens "Geld oder andere vertretbare Sachen" sein…
…Beteiligungsdarlehen bekannt, ist eine Form der Beteiligungsfinanzierung. Im Unterschied zum klassischen Darlehen iSd § 983 ABGB, durch das dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen zur freien Verfügung übergeben werden, die er dem Darlehensgeber in gleicher Höhe zurückzugeben verpflichtet ist, wird bei einem partiarischen Darlehen als Entgelt nicht, wie…
…eines Darlehensvertrags können Geld oder andere vertretbare Sachen sein. Ein Darlehen kann entweder unentgeltlich oder gegen Entgelt gewährt werden. Wenn die Parteien nichts über ein Entgelt vereinbaren, gilt der Darlehensvertrag im Zweifel als entgeltlich. (2) Ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sachen ist nur wirksam…
…eines Darlehensvertrags können Geld oder andere vertretbare Sachen sein. Ein Darlehen kann entweder unentgeltlich oder gegen Entgelt gewährt werden. Wenn die Parteien nichts über ein Entgelt vereinbaren, gilt der Darlehensvertrag im Zweifel als entgeltlich. (2) Ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sachen ist nur wirksam…
…Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine kaufmännische Anweisung eine solche, die auf einen Kaufmann über die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen ausgestellt ist, ohne dass darin die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist. Indossierte kaufmännische Anweisungen unterliegen der Gebühr nach …
…dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sachen nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben." Gerade dieser unbedingte Anspruch auf Rückzahlung ist gegenständlich…
…Nach ABGB (§ 983) besteht das Wesen einer Darlehensvereinbarung darin, dass sich der Darlehensgeber (DG) dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer (DN) "vertretbare Sachen" (meist einen Geldbetrag) zu übergeben. Der DN kann darüber beliebig verfügen und verpflichtet sich, dem DG nach Vertragsende denselben Betrag zurückzugeben. Als Entgelt für…
…Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben (§ 983 ABGB). Geld ist eine vertretbare Sache, sodass es Gegenstand eines Darlehensvertrages sein kann. Wesentlich für den Darlehensvertrag ist aber, dass der Verpflichtungsgrund der Rückgabe an Sachen derselben Gattung und Güte nach Vertragsabschluss…
…Berechtigten existiert, - von Dauer und einer gewissen Periodizität ist, - eine gewisse, wenn auch nicht regelmäßige Wiederkehr vorweist und - auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruht (Rz 7009 EStR 2000). Während Renten Geld oder andere vertretbare Sachen zum Inhalt haben, können dauernde Lasten in Leistungen anderer Art bestehen…
…zivilrechtlich nichtige Insichgeschäfte gehandelt habe, nicht erschüttert werden. Bei den in Rede stehenden Lieferungen handle es sich um Lieferungen über Mobiltelefone, also vertretbare Sachen, die einen Börsen- oder Marktpreis hätten, bei denen mangels Gefahr einer Schädigung des Vertretenen kein Grund bestehe, die ein Insichgeschäft unzulässig…