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UFSW RV/1733-W/11Säumniszuschlag, grobes Verschulden, verspäteter Aussetzungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…217 Abs. 5 BAO wird zwar versucht, das Vorliegen einer ausnahmsweisen Säumnis darzutun, dem Antrag vom 15. Juli 2011 kann jedoch nicht entnommen werden, weshalb der Aussetzungsantrag (ohne grobes Verschulden) erst verspätet eingebracht wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Juli 2011

UFSW RV/4673-W/02Säumniszuschlag bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…dass gegen die Vorschreibung der Körperschaftsteuer 1997 mit Schreiben vom 16. August 2002 berufen und aufgrund ihres Aussetzungsantrages die Körperschaftsteuer 1997 in Höhe von € 25.135,65 am 27. September 2002 von der Finanzkasse ausgesetzt worden sei. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen…

BFG RV/5101645/20191) Erster Säumniszuschlag für eine Umsatzsteuernachforderung 2) Keine Aussetzung der Einhebung bei bereits erledigtem Beschwerdeverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2021

…mit Bescheid vom 9.8.2019 vorgeschriebenen Säumniszuschläge bis 19.9.2019 zu entrichten und wurde der Antrag auf Aussetzung noch vor deren Fälligkeit und damit rechtzeitig gestellt. Aber auch ein verspäteter Aussetzungsantrag hätte in diesem Fall nicht zur Vorschreibung von Säumniszuschlägen geführt, weil nach …

UFSI RV/0306-I/09Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung der Kapitalertragsteuer trotz Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…4 lit. a BAO entgegen, weil in der Berufung vom 5. 1. 2009 gegen den Haftungsbescheid vom 17. 12. 2008 ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO gestellt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens…

UFSW RV/3657-W/07Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung der Jahresumsatzsteuer trotz Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…den dagegen eingebrachten Berufungen vom 14. November 2007 sowie vom 17. Jänner 2008 wurde ausgeführt, dass gegen die genannten Umsatzsteuerbescheide Berufung erhoben und mit diesen Aussetzungsanträge verbunden worden seien. Gemäß § 230 Abs. 6 BAO dürfen Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich von Abgaben, für die ein Antrag auf Aussetzung…

BFG RV/7100683/2019Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen verspäteter Einbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2020

…Steuernummer, zurecht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO wird als verspätet zurückgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…

BFG RV/7104672/2014Säumniszuschlag bei verspätetem Aussetzungsantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.11.2014

…August 2014 ein somit verspäteter AE-Antrag eingebracht worden, sodass ein SZA festzusetzen gewesen sei. In der dagegen eingebrachten Beschwerde werde die ausnahmsweise Säumnis mit dem Hinweis geltend gemacht, dass die Beschwerde mit dem Aussetzungsantrag innerhalb von drei Werktagen nach dem Fälligkeitstag eingebracht worden und…

UFSW RV/1197-W/07Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung der Jahresumsatzsteuer trotz Antrag auf Aussetzung nach Veranlagung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…mehr berührten, kann auch der innerhalb der Nachfristen gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingebrachte Aussetzungsantrag keine Auswirkung auf die mit Ablauf der Fälligkeitstage bereits entstandenen Säumniszuschlagsansprüche (VwGH 26.5.1999, 92/13/0115) bewirken. Nachdem die Antragstellung bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht berührt (vgl. Stoll, BAO…

BFG RV/5100701/20241. Verspäteter Vorlageantrag 2. Aussetzung der Einhebung 3. Verfügung des Ablaufes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2024

…nunmehrige Beschwerdeführerin, =Bf., Grunderwerbsteuer (GrESt) vorgeschrieben. Dagegen hat die Bf. rechtzeitig Beschwerde erhoben und gleichzeitig einen Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO gestellt, welchen das Finanzamt bewilligt hat. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 10.6.2024, zugestellt über FinanzOnline am 11.6.2024, hat das Finanzamt die obige…

UFSW RV/0527-W/12Säumniszuschlag, verspäteter Antrag auf Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…denkunmöglich, wegen eines am 2. Dezember 2011 bewilligten Zahlungsaufschubes bis 30. Jänner 2010 einen Säumniszuschlag zu verhängen, selbst wenn der - bewilligte - Stundungsantrag selbst verspätet gewesen sei. Die Abgabe sei fristgerecht entrichtet, der bekämpfte Bescheid daher aufzuheben. Dazu erging am 7. Februar 2012 eine abweisende Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/3440-W/09Säumniszuschlag, verspäteter Zahlungserleichterungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2009

…jedoch vorgebracht wird, dass auf Grund einer Erkrankung der Mitarbeiterin der Steuerberatungskanzlei ein Ratenansuchen zur Einkommensteuer 2007 erst einen Tag verspätet eingebracht worden sei. Mit der Berufung wurde auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO und ein Antrag auf Wiedereinsetzung in…

BFG RV/7105074/2016§ 212a BAO: Im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages war der strittige Abgabenbetrag aufgrund eines neuerlichen Aussetzungsantrages bereits von der Einhebung ausgesetzt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.11.2016

…Vorlageantrages nicht aus. Unbestrittenermaßen hat das Finanzamt die dem hier gegenständlichen Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde gegen den Bescheid vom 11.4.2016 über die Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.6.2016 als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.3…

UFSS RV/0176-S/06Säumniszuschlagsvermeidung durch Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…wurde der Aussetzungsantrag betreffend die Umsatzsteuer 2004 am 9. Februar.2006 , eingelangt am 13. Februar 2006, gestellt, die Fälligkeit der Umsatzsteuer 2004 und daraus folgend aufgrund der Nichtentrichtung der Abgabe die Entstehung des Säumniszuschlagsanspruches fallen jedoch bereits auf den 15. Februar 2005. Der verspätete Antrag…

UFSL RV/2212-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO gestellt, und dieser am 17. November 2000 vom Finanzamt antragsgemäß bewilligt. Da dieser Aussetzungsantrag erst innerhalb der bis 29. März 2000 eingeräumten Nachfrist des § 210 Abs. 4 BAO eingebracht wurde, war er aus Sicht des § 218 Abs. 4 BAO verspätet…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 2/2

…aber um eine Nachfrist, so gilt ein innerhalb einer solchen Frist gestellter Einhebungsaussetzungsantrag nicht als zeitgerecht im Sinne vorgenannter Bestimmung. Da obige Aussetzungsanträge erst innerhalb der Nachfristen des § 210 Abs. 4 BAO gestellt wurden, waren sie damit verspätet im Sinne des § 218 Abs. 4 BAO.…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…10.000,-- (§ 221 Abs. 2 BAO), 3. die Abgabenentrichtung erfolgte durch Postanweisung, Überweisung oder mittels Verrechnungsscheck (§ 211 Abs. 1 lit. c, lit. d oder lit. f BAO) zwar verspätet, aber noch innerhalb der im § 211 Abs. 2 und 3 BAO eingeräumten dreitägigen Respirofrist, 4. die

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Ablauf der Nachfrist beginnen die Dreimonatsfristen neu zu laufen. Die Nachfrist des § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO steht nicht zu, wenn ein Aussetzungsantrag mangels Aktivlegitimation zurückgewiesen wird. 9.6.2.3. Bewilligung der Aussetzung (§ 217 Abs. 4 lit. a BAO) Rz 952: Säumniszuschläge sind…

UFSW RV/2307-W/11Antrag auf Aussetzung der Einhebung, Berufung gegen die Abgabenbescheide bereits zurückgewiesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2012

…Behörde an, dass die Berufung auf die sich der Aussetzungsantrag beziehe nicht rechtzeitig gewesen sein könnte. Wenn die Abgabenbehörde den Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist vom 31.3.2010 zurückgewiesen hätte und/oder die am 9.4.2010 eingebrachte Berufung als verspätet abgewiesen hätte, wären…

BFG RV/5101228/2019Entscheidung über die Beschwerde gegen die Säumniszuschlagsbescheide, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2022

…von 66,14 € (2013), 125,21 € 2014), 137,07 € (2015) und 109,95 € (2016) wegen verspäteter Entrichtung bzw. Nichtentrichtung der Lohnsteuer 2013 bis 2016 fest. In den kombinierten Lohnsteuerhaftungs- und Säumniszuschlagsfestsetzungsbescheiden verwies das Finanzamt darauf, dass die Lohnsteuer bereits fällig gewesen…

BFG RV/7103726/2018§ 212a BAO: nach Ablauf der Bemessungsverjährung ist eine Beschwerde gegen Abgabenbescheide wenig erfolgversprechend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2019

…den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 13.11.2017, Abgabenkontonummer N1, über die Abweisung eines Aussetzungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…