…Begründend wurde ausgeführt, dass Alleinverdiener jemand sei, der mehr als sechs Monate verheiratet sei und von seinem in Österreich wohnhaften und unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebe. Da diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall nicht zuträfen, könne der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden. Gegen diese Bescheide…
…in der bestehenden Form hätte. Auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles werde um Stattgabe des Antrages ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 kann jeder unbeschränkt Steuerpflichtige beantragen, dass bei Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) nach Abzug der…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass ein Familienwohnsitz nicht vorliege, da darunter ein Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner einen Hausstand unterhält, zu verstehen ist. Der Bw. lebe…
…wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines (Familien)Wohnsitzes zumutbar sei, könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen. Im Allgemeinen werde aber "für verheiratete (in eheähnlicher Gemeinschaft lebende) Arbeitnehmer ein Zeitraum von zwei Jahren…
…nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs…
…Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. (In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein.) Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen…
…fest: Nur bei einem verheirateten (bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) oder in Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind lebenden Dienstnehmer sind bei Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung grundsätzlich die Kosten von wöchentlichen Familienheimfahrten zu berücksichtigen. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen wird grundsätzlich das monatliche Aufsuchen…
…2008, 2005/13/0037 - Anlage VI) jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (siehe Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu…
…VwGH 26.11.96, Zl. 95/14/0124). Als Familienwohnsitz gilt dabei immer jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988…
…Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilde. Der Beschwerdeführer und seine Gattin seien schon seit vielen Jahren in…
…Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Da obige Voraussetzungen nicht…
…im Heimatland nur dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz (= Ort an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet) v. Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht…
…anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch zum Beispiel "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Nach einer gewissen Zeit, die nicht schematisch, sondern stets im Einzelfall zu beurteilen ist, ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel…
…bereits in den Jahren 2016 und 2017 die Kosten für Familienheimfahrten geltend gemacht. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren könne ein verheirateter Steuerpflichtiger keine Kosten für vorübergehende Familienheimfahrten mehr geltend machen. Die Behandlung psychischer Erkrankungen sei auch in Österreich möglich. Es entspreche nicht der Lebenserfahrung…
…dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalten würde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilden würde (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger könne…
…In der mit Eingabe vom 30.10.2017 erhobenen Beschwerde führte der Bf aus, abgesehen von seiner beruflichen Tätigkeit in Wien unterhalte er in Innsbruck als verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter einen Hausstand, der seit Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bilde…
…also jedenfalls die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Ort3 zumutbar gewesen. Die Lohnsteuerrichtlinien nehmen bei verheirateten Steuerpflichtigen dafür einen Zeitraum von zwei Jahren an. Im Beschwerdejahr war die Wohnsitzverlegung also jedenfalls noch nicht zumutbar. Im Streitjahr liegt demnach eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor. Als Kosten…
…dann anfallen, wenn neben dem Familienwohnsitz ein gesonderter Wohnsitz am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen begründet wird. Als "Familienwohnsitz" gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der…
…bei der sie erwachsen sind. 2. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten (oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner) einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. VwGH 24.4.1996…
…vom 22.07.2015. Dieser Wohnsitz ist im Streitjahr 2013 als Familienwohnsitz anzuerkennen, da es der Ort ist, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. Lenneis in Jakom6 (2013) § 16 Rn…