…Im Außenverhältnis unterschieden sich die beurteilten Vertragsverhältnisse in keiner Weise von am Markt üblichen. Der vom Bf verlangte und auch vereinnahmte Mietzins lag tendenziell sogar über dem, der von Banken als Durchschnittswert publiziert wird. Zu obigen Feststellungen gelangte der Senat unter Bedachtnahme auf folgende Beweismittel…
…entsprechen einem auf dem Markt üblichen Muster. Die Höhe des vom Bf verlangten Kalt-Netto-Mietzinses betrug knapp über 8 Euro pro Monat und m2. Er lag damit sogar ca 15% über dem von Banken angegebenen durchschnittlich marktüblichen Mietzins Euro pro m2 für Mietwohnungen in…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN-KM NN-KM, Straße-Nr., PLZ Ort, Ungarn, vertreten durch Dr. Enikö Verbovszki, Schachendorf 28, 7472 Schachendorf, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 15.10.2014, betreffend…
…dass die Bedeutung dieses Kriteriums eigentlich in der Sicherstellung des ertragsteuerlichen Substrats wurzelt, dann verlangt nach Überzeugung des Senates der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz nach wettbewerbsneutraler Besteuerung, dass die Widerlegung der Liebhabereivermutung für die sogenannte kleine Vermietung nicht generell unter Anlegung eines rein ertragssteuerrechtlichen Maßstabes erfolgen darf…
… 2 Abs. 5 Z 2 UStG vom Gemeinschaftsrecht verdrängt. Der Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide war daher stattzugeben. Zulässigkeit der Revision: Sollte die Judikatur betreffend preisrechtliche Zangsvorschriften (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082) auf förderungsbedingte landesgesetzliche Mietzinsbeschränkungen anzuwenden sein und sollten deshalb die Folgen der…
…3 Abs. 4 FLAG nicht verdrängt. Da sich der Bf im Hinblick auf die Wohnsitzmeldung im Mai 2004 - wie auch vom Finanzamt vormals dem Bescheid vom 7.10.2010 zugrunde gelegt – jedenfalls ab Mai 2009 bereits seit mindestens sechzig Kalendermonaten im Bundesgebiet aufgehalten hat, hat…
…in Folge eines unvorhergesehenen Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Ein unvorhersehbares Ereignis verlangt ein für den Beteiligten nicht vorhersehbares und die Fristeinhaltung unmöglich machendes Ereignis; damit sind die Ereignisse ausgeschlossen, die in den Einflussbereich des Beteiligten fallen und von…
…Übrigen in der Verordnung des BMF vom 30.10.1979, BGBI. 505/1979 im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer im Verhältnis zu Großbritannien das Rückerstattungsverfahren vorgeschrieben und in dieser ausdrücklich verlangt wird, dass der britische H.M. Inspector of Taxes die Ansässigkeit des Antragstellers im Vereinigten…
…Art. 28 EWR-Abkommen und Art. 1 Freizügigkeitsabkommen Schweiz) und sei daher nicht anzuwenden. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechtes habe zur Folge, dass die nationale Regelung in jener Gestalt anwendbar bleibe, in der sie nicht mehr in Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehe (UFS 5.10.2005, RV…
…Personalleiters kann nicht ausgeschlossen werden, ist im Gegenteil wahrscheinlich, ja sogar notwendig. Wie sonst soll ein Abgabepflichtiger zu den vom Finanzamt verlangten Bestätigungen kommen? Bei der Zeugenvernehmung wurde dem Vertreter nicht das Wort erteilt. Es wurde dem Zeugen ausdrücklich untersagt, mit dem Berater des Bw…
…weiter entfaltet, als durch die Fortschreibung keine veränderte Feststellung getroffen wird. Ein Einheitswert, allenfalls in seiner durch Fortschreibungen geänderten Fassung, wird sohin durch eine nachfolgende Fortschreibung nur insoweit verdrängt, als der Spruch des Fortschreibungsbescheides reicht. Auch die Anfechtbarkeit wird insoweit eingeschränkt (§ 251 BAO), weil der…
…2 Z 2 lit. a. UStG 1994 resultierende Einschränkung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit in Bezug auf die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden erweist sich daher als durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt, wobei im Sinne der Rechtsprechung C.I.L.F.I.T. (Urteil des EuGH vom 6…
…Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergibt, ist die Norm des § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG 1994 im Hinblick auf entgegenstehende, unmittelbar anwendbare und unmittelbar wirksame Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG verdrängt. Daraus folgt, dass der angefochtene Bescheid, mit welchem die Vorinstanz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Günter Doppelhofer LL.M. (Krems), LL.M. (Santa Clara), Rechtsanwalt, Gluckgasse 2 Tür 6a, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2019…
…ist die mich irreführende Formulierung in dem für die Antragstellung erforderlichen Formular LI ab für 2020: ,Außergewöhnliche Belastung ab Behinderungsgrad von 25 % oder bei Pflegegeldbezug.' Ich beziehe Pflegegeld, trotzdem wird zusätzlich ein Behindertenausweis verlangt." Aktenvermerk vom 18. Oktober 2022 mit Bruder der Bf Der Bruder…
…Bezug auf Veräußerungsgewinne als Sondervorschrift zu § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988 anzusehen ist. § 38 EStG 1988 verdrängt § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988 in dessen Anwendung. Da der Tatbestand des § 38 EStG 1988 erfüllt ist, erfolgt die Besteuerung des Veräußerungsgewinns amtswegig mit…
…Anspruch auf Familienleistungen zu erheben, dieses Recht nicht wahrnimmt, der "andere Elternteil" zu den Personen und Institutionen gehört, die einen Antrag auf Gewährung dieser Leistungen stellen können; diese Verordnungsbestimmung verdrängt § 2 Abs. 2 letzter Halbsatz FLAG, wonach eine Person, welche die Unterhaltskosten für das Kind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 25.5.2020 gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 27.2.2020, mit welchem Familienbeihilfe (€…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. A und die weiteren Senatsmitglieder Dr. W, Mag. T und Mag. M in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, E-Straße-xx, vertreten durch die XY Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, GDe Y, N…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Gerhild Fellner, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache der BfKG, vertreten durch WTG, gegen den Bescheid des FA Bregenz vom 13.06.2012…