…Geschäftszahl FV 001 185 115 und FV 001 185116, beschlossen: I. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenats vom 11.06.2021 wird wegen Unzuständigkeit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Finanzstrafsache an das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen…
…VwGH vom 11.06.2021, Ra 2019/13/0112, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Steuernummer ***BF1StNr2*** beschlossen: 1. Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Erwägungen In Entsprechung der im Abgabenverfahren geltenden Offizialmaxime haben die Abgabenbehörden die örtliche , sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Dies schließt die Verpflichtung ein, anlassbezogen aus eigenem die Voraussetzungen für die Zuständigkeit und ebenso für die Unzuständigkeit zu klären (vgl. Stoll, BAO Kommentar, …
…Anschrift , StNr xx gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 14.08.2009, betreffend Umsatzsteuer 2007 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Mengen laut Beschwerdeführer von insgesamt 6.040 kg gegenüber. Der Ort der Unternehmensleitung habe keine Änderung erfahren, sodass die behauptete Unzuständigkeit des Finanzamtes nicht vorliege. In einer Gegenäußerung bestritt der Bw., dem mit Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung befassten Prüfungsorgan das Wareneingangsbuch nicht vorgelegt zu haben…
…500/20195/1/2004, betreffend der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wegen sachlicher Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit der am 29. Mai 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gegen die Republik Österreich Bundespolizeidirektion Wien gerichteten…
…Abgabenkonto Nr. ***1***, beschlossen: Die Beschwerde wird wegen Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes zurückgewiesen. Die vom Verwaltungsgericht Wien an das Bundesfinanzgericht übermittelten Akten inklusive Beschwerde werden an das Verwaltungsgericht Wien zurückübermittelt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung…
…welchen über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 5.11.2024 (USt 2022) und 26.5.2025 (USt 2023) abgesprochen wurde, werden wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…angefochtenen Bescheide vom 10. November 2017, mit denen der in eventu eingebrachte Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015 abgewiesen wurde, werden wegen Unzuständigkeit aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof, welcher die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2023, Ra 2023/13/0054, wegen Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichts aufgehoben hat. Gemäß § 1 Abs. 1 BFGG obliegen dem Bundesfinanzgericht Entscheidungen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis…
…Adr***, den Beschluss: I) Es wird gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren wird eingestellt. II) Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine (ordentliche) Revision nach Art. 133…
Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 19. April 2021 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, MA 6, Buchhaltungsabteilung 15, MA 6 -275508-2016, betreffend die Zurückweisung des Antrags vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Schweiz, ***Bf2***, ***AdrBf2***, Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen…
…6.11.2014, 13 Os 103/14t [R 214(2)/3, 5]). Das Landesgericht spricht im Falle des Freispruchs nach § 214 FinStrG nicht über Schuld oder Unschuld ab, sondern erklärt ausschließlich seine Unzuständigkeit. Ein Freispruch nach § 214 FinStrG steht Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur…
Die Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des Transaktionswertes gleicher Waren, die zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft und zu demselben oder annähernd demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt werden, scheidet aus, da weder dem Zollamt ein derartiger Transaktionswert bekannt ist, noch von…
…Revision geltende Beschwerde war deshalb gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen." Über Frage, ob ich mich vor der Beratung der Angeklagten mit dem Zollkodex auseinandergesetzt habe: Ja, wir haben uns bis zum Bundesfinanzgericht ausführlich…
… 15 Abs. 3 Wiener Feuerwehrgesetz (Landesgesetzblatt für Wien, Nr. 16/1957) beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…2013-11.2013, Kapitalertragsteuer 01.2014-11.2014 und Kapitalertragsteuer 01.2015-11.2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…1 BAO zwingend vorzunehmende Erledigung durch Beschwerdevorentscheidung zu Unrecht nicht erlassen (siehe auch Ro 2015/15/0001). Das Bundesfinanzgericht hat daher seine Unzuständigkeit festzustellen. Die belangte wird daher im fortzusetzenden Verfahren ihre Entscheidungspflicht durch Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen wahrzunehmen haben. Von einer Entscheidung durch den Senat…
…19. November 2012 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für Jänner bis September 2012 und der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2012 vom 25. Mai 2016 werden gemäß § 279 BAO wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4…