…14A, 5026 Salzburg, betreffend Beschwerde vom 17. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. Juni 2019 über die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2016 beschlossen: Der Vorlageantrag vom 15.06.2020 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 264 Abs. 4…
…17.11.2014 betreffend Zurückweisung der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2012 beschlossen: Der Vorlageantrag betreffend die Beschwerdevorentscheidung vom 26.3.2016 wird gem. § 264 Abs. 4 lit.e BAO als unzulässig zurückgewiesen. Diese Beschwerdevorentscheidung entfaltet keine Rechtswirkung. Die Beschwerde vom 16.12.2014…
…durch Perlogis Mag. Franz Harrand Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 7, 2345 Brunn am Gebirge, betreffend Beschwerde vom 06.07.2007 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 13.09.2011 und 14.09.2011 beschlossen: Der Vorlageantrag wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a iVm § 264 Abs…
…den Vorlageantrag gem. § 264 BAO an das Bundesfinanzgericht betreffend beider Bescheide - auch den Grundsteuermessbescheid. Danach legte die belangte Behörde den gesamten Akt dem Bundesfinanzgericht am 11. Juni 2014 vor. Da es ohne Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich des Grundsteuermessbescheides keine rechtmäßigen Vorlageantrag geben kann, ist dieser unzulässig geworden…
…abgesprochen wurde. Es handelt sich damit nicht um eine Berufungsvorentscheidung sondern um einen Zurückweisungsbescheid. Ein Bescheid, mit dem eine Berufung durch die Abgabenbehörde 1. Instanz als unzulässig zurückgewiesen wird, ist mittels Berufung anfechtbar (Ritz, aaO, § 273 Tz 28). Ein Vorlageantrag kann gem. § 276 Abs. 2…
…2011, 2012 und 2013 sowie Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2010-2013 beschlossen: Die Vorlageanträge werden - als unzulässig - zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Die aus den Ehegatten Bf1 (Bf1…
…Bf., adresse, über den Vorlageantrag vom 22.6.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 31.05.2016, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 beschlossen: Der Vorlageantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…beantwortet wird. Im vorliegenden Fall ist eine ordentliche Revision unzulässig, da der Lösung der beiden Rechtsfragen 1. Beginn und Dauer des Fristenlaufs bei Bescheidbeschwerden und 2. Zurückweisung einer Beschwerde durch das BFG, weil bei Erhebung des Vorlageantrages noch keine Beschwerdevorentscheidung vorlag, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…133 Abs. 4 Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. II. den Beschluss gefasst: 1) Die Vorlageanträge betreffend die Beschwerden gegen die Wiederaufnahmebescheide hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2010 und 2011 sowie gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 werden zurückgewiesen. 2) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…durch den unter I. angeführten Spruch folglich nicht berührt, eine (ordentliche) Revision ist daher nicht zulässig. Die Zurückweisung eines unzulässigen Vorlageantrages ist eine sich aus dem Gesetz unmittelbar ergebende Rechtsfolge. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird somit auch durch den unter II. angeführten Spruch nicht…
…Dem § 276 Abs. 4 BAO zufolge ist § 273 Abs. 1 BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Unzulässige oder verspätete Vorlageanträge sind somit zwingend mittels Bescheid zurückzuweisen, wobei sich aus der Wortfolge "Abgabenbehörde" im § 273 Abs. 1 BAO ergibt, dass zur Erlassung eines solchen Zurückweisungsbescheides sowohl die…
…und 2 sowie Abs. 5 BAO sinngemäß anzuwenden sind. Danach kann ungeachtet eines Antrages von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn der Vorlageantrag als unzulässig zurückzuweisen ist. Das ist hier der Fall. Das Bundesfinanzgericht erlaubt sich den Hinweis, dass hier kein Fall des § 281a BAO…
…Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge der Zurückweisung unzulässiger Vorlageanträge ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
…eingebracht wurde. Auf Grund des Verweises des § 264 Abs. 4 lit. e leg.cit. ist ein unzulässiger Vorlageantrag - ein Antrag der nicht vom Beschwerdeführer oder zutreffendenfalls von einer Person, der gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt, eingebracht wurde - gemäß § 264 BAO in Verbindung mit § 260 Abs. 1…
…als unzulässig zurückzuweisen ist und laut der Aktenlage kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine andere Entscheidung getroffen werden könnte. Der Auffassung des Bf in Bezug auf die fehlende Rechtswirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung vom 27.10.2023, auf sich der Vorlageantrag bezieht…
…33 Abs. 3 EStG 1988 zurückgefordert werden, beschlossen: I. Der Vorlageantrag vom 11.5.2022 wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO i.V.m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4…
…I. Der Vorlageantrag vom 15.12.2021 wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO i.V.m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren in Bezug auf die Beschwerde vom 8.6.2021 vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. II. Gegen…
…I. Der Vorlageantrag vom 27.8.2021 wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO i.V.m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren in Bezug auf die Beschwerde vom 2.8.2021 vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. II. Gegen…
…Der Vorlageantrag vom 1. August 2018 betreffend die unter 1. bis 6. angeführten Bescheide wird gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO i. V. m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren in Bezug auf die Beschwerde gegen die unter 1…
…BAO als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 274 Abs. 3 BAO (i. V. m. § 274 Abs. 5 BAO) ist hinsichtlich dieses Beschlusses von einer Verhandlung abzusehen, da der Vorlageantrag gemäß § 260 Abs. 1 BAO i. V. m. § 264 Abs. 4 lit. e BAO als unzulässig zurückzuweisen ist…