…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…
…gewürdigte Sachlage spricht. Wird rechtlich gewürdigt, findet der Denkprozess der Willensbildung statt. Wird daher eine Sachlage nicht beachtet, kann sie nicht Gegenstand der Willensbildung sein und bewirkt eine unrichtige oder unvollständige Willensbildung. Eine unrichtige oder unvollständige Willensbildung kann nicht gemäß § 293 BAO idgF berichtigt werden …
…und nicht, wie ihn die Behörde verstanden wissen wollte oder wie ihn der Empfänger verstand (VwGH 15.12.1994, 93/15/0243). Eine unrichtige oder unvollständige Willensbildung ist nicht berichtigungsfähig (22.3.1991, 90/13/0243, 20.6.1990, 89/13/0113) Da sich der…
…vorzunehmen. Der Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung und der Unschuldsvermutung beinhaltet die Verpflichtung der Finanzstrafbehörde sich nicht mit einem Verweis auf die Feststellungen im Abgabenverfahren zu begnügen. Die an sich zulässige Übernahme abgabenrechtlicher Entscheidung setzt eine eigenständige Willensbildung der Finanzstrafbehörde voraus. (Fußnote 12: Leitner/Brandl/Kert…
…Selbstverständlich kann eine derartige abgabenrechtliche Verantwortung auch geteilt werden, wenn etwa diesbezügliche unternehmerische Entscheidungen in einer gemeinsamen Willensbildung getroffen werden. Im gegenständlichen Fall ist von A und C tatsächlich übereinstimmend vorgetragen worden, dass der Beschwerdegegner im Unternehmen infolge der Abwesenheit der Mitgeschäftsführerin das Rechnungswesen übernommen…
…160 Abs. 3 FinStrG in nichtöffentlicher Sitzung abgeschlossen. Dies war möglich, weil das Parteiengehör gewahrt gewesen ist und die Beweisaufnahme zur Willensbildung des entscheidenden Senates im Wesentlichen bereits abgeschlossen gewesen ist. Weitere ergänzende Äußerungen der Parteien sind nicht eingelangt. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Gemäß §…
…160 Abs. 3 FinStrG in nichtöffentlicher Sitzung abgeschlossen. Dies war möglich, weil das Parteiengehör gewahrt gewesen ist und die Beweisaufnahme zur Willensbildung des entscheidenden Senates im Wesentlichen bereits abgeschlossen gewesen ist. Weitere ergänzende Äußerungen der Parteien sind nicht eingelangt. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Gemäß §…
…dass Gesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft haben können, insbesondere dann, wenn sie als überwiegend am Stammkapital beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH die Willensbildung der Gesellschaft zu bestimmen vermögen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, über entsprechende Gesellschafterbeschlüsse zu Lasten des Gesellschaftserfolges und des Gesellschaftsvermögens…
…E Stiftung nicht Frau Bf1, sondern der Stiftung zuzurechnen und von dieser zu versteuern seien. - Für eine „intransparente“Stiftung spreche, dass die Willensbildung nur durch den Stiftungsrat (= zwei Banker und ein Wirtschaftsprüfer, die nicht verwandtschaftlich mit Frau Bf1 verbunden sind; namentlich sind das insbesondre…
…auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Das Ernstlich-für-möglich-Halten und sich-damit-Abfinden des bedingten Vorsatzes ist ein Aspekt der inneren Willensbildung und kein Element des objektiven Verhaltens des Täters, weshalb man nicht durch ein Unterlassen ("dadurch")…
…jeder Rechtsgrundlage. Ein eigenständiges Verfahren "Überprüfung der Richtigkeit von Lohnzetteln" ist in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen. Für Amtshandlungen muss die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Amtshandlung gegeben sein (zB VwGH 04.07.1990, 89/15/0095). Der Spruch ist die Willensbildung der Behörde (Ritz, BAO4, § 93…
…indiziert. Der "berichtigte" Lohnzettel wurde somit unabsichtlich bei Übermittlung gleichzeitig storniert und daher sofort den historischen - und somit nicht aktiven - Lohnzetteln zugeordnet. Diese Stornierung ist nachweislich nicht durch eine Willensbildung des Finanzamtes, sondern nur auf Grund eines Fehlers/einer Unachtsamkeit bei der Übermittlung entstanden. Mit…
…und sei es auch davon, wie sie ihn stellt. Auf beides hat der gesetzliche Vertreter des materiellen Subventionsempfängers nämlich keinen ausschlaggebenden Einfluss (kann ihn selbst bei Mitgliedschaft im Schulverein, bedingt durch die Willensbildung des Schulvereins, gar nicht haben). Lediglich dann, wenn die Schule laut ihren…
…Umstände der Behörde zunächst zur Kenntnis gelangten, somit aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Ihre Auswirkungen auf den Bescheid (ihre Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens) ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler…
…dieses Denkprozesses in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen…
…den gegenständlichen Fall passend): Fakten, die während des Denkprozesses der Willensbildung in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Sie führen vielmehr, soweit sie für den Denkprozess relevant wären, zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung, deren unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid auch…
…aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach §…
…in der Willensbildung klar zu Tage trete (vgl. VwGH 20.6.1990, 89/13/0113 und VwGH 26.3.1993, 90/17/0224, mwN). Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung…
…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…
…Verordnung in offenkundiger Weise widersprochen hätte. Es kann in diesem Zusammenhang nicht von einer unrichtigen, weil von der Grundlage her unvollständigen Willensbildung ausgegangen werden. Vielmehr wurde der Fehler offenkundig durch einen vom Sachbearbeiter übersehenen und damit nicht berücksichtigten Programmablauf, der bei mehreren Lohnzetteln ohne Kennzeichnung…