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UFSW RV/1420-W/08Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…

BFG RV/7104033/20151. Vorlage einer Beschwerde ohne davor erlassener Beschwerdevorentscheidung 2. Nicht erfasste Erlöse 3. Vorsteuerabzug 4. Verdeckte Ausschüttung 5. Schätzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2018Teil 3/3

…ge­wür­digte Sachlage spricht. Wird rechtlich gewürdigt, findet der Denkprozess der Willensbildung statt. Wird daher eine Sachlage nicht beachtet, kann sie nicht Gegenstand der Willensbildung sein und be­wirkt eine unrichtige oder unvollständige Willensbildung. Eine unrichtige oder unvollständi­ge Willensbildung kann nicht gemäß § 293 BAO idgF berichtigt werden …

BFG RV/7400037/2014Ist ein die Gebrauchsabgabe festsetzender Bescheid berichtigt worden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.05.2015

…und nicht, wie ihn die Behörde verstanden wissen wollte oder wie ihn der Empfänger ver­stand (VwGH 15.12.1994, 93/15/0243). Eine unrichtige oder unvollständige Willensbildung ist nicht berichtigungsfähig (22.3.1991, 90/13/0243, 20.6.1990, 89/13/0113) Da sich der…

BFG RV/2300017/2024Abgabenhinterziehung, Deckungsrechnungen in der Baubranche
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.04.2025Teil 1/4

…vorzunehmen. Der Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung und der Unschuldsvermutung beinhaltet die Verpflichtung der Finanzstrafbehörde sich nicht mit einem Verweis auf die Feststellungen im Abgabenverfahren zu begnügen. Die an sich zulässige Übernahme abgabenrechtlicher Entscheidung setzt eine eigenständige Willensbildung der Finanzstrafbehörde voraus. (Fußnote 12: Leitner/Brandl/Kert…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…Selbstverständlich kann eine derartige abgabenrechtliche Verantwortung auch geteilt werden, wenn etwa diesbezügliche unternehmerische Entscheidungen in einer gemeinsamen Willensbildung getroffen werden. Im gegenständlichen Fall ist von A und C tatsächlich übereinstimmend vorgetragen worden, dass der Beschwerdegegner im Unternehmen infolge der Abwesenheit der Mitgeschäftsführerin das Rechnungswesen übernommen…

BFG RV/6300004/20191. Schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern durch den Geschäftsführer eines Bordelles anlässlich der Entlohnung von Animierdamen für Sexdienstleistungen, 2. wobei in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich sind; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…160 Abs. 3 FinStrG in nichtöffentlicher Sitzung abgeschlossen. Dies war möglich, weil das Parteiengehör gewahrt gewesen ist und die Beweisaufnahme zur Willensbildung des entscheidenden Senates im Wesentlichen bereits abgeschlossen gewesen ist. Weitere ergänzende Äußerungen der Parteien sind nicht eingelangt. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Gemäß §…

BFG RV/6300010/2019Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes für die schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern aus der Entlohnung der Sexdienstleistungen der Animierdamen in einem Bordell durch den Geschäftsführer; in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich; Bemessung der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…160 Abs. 3 FinStrG in nichtöffentlicher Sitzung abgeschlossen. Dies war möglich, weil das Parteiengehör gewahrt gewesen ist und die Beweisaufnahme zur Willensbildung des entscheidenden Senates im Wesentlichen bereits abgeschlossen gewesen ist. Weitere ergänzende Äußerungen der Parteien sind nicht eingelangt. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Gemäß §…

BFG RV/1100997/2015Forderungen an Verrechnungskonten - Abschreibung wegen Uneinbringlichkeit der Forderungen, verdeckte Ausschüttungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2019Teil 1/2

…dass Gesellschaf­ter maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft haben können, insbesondere dann, wenn sie als überwiegend am Stammkapital beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH die Willensbildung der Gesellschaft zu bestimmen vermögen. In solchen Fällen be­steht die Möglichkeit, über entsprechende Gesellschafterbeschlüsse zu Lasten des Gesellschaftserfolges und des Gesellschaftsvermögens…

BFG RV/7102213/2018Versteuerung von nicht erklärten Zuwendungen aus einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.01.2019

…E Stiftung nicht Frau Bf1, sondern der Stiftung zuzurechnen und von dieser zu versteuern seien. - Für eine „intransparente“Stiftung spreche, dass die Willensbildung nur durch den Stiftungsrat (= zwei Banker und ein Wirtschaftsprüfer, die nicht verwandtschaftlich mit Frau Bf1 verbunden sind; namentlich sind das insbesondre…

BFG RV/1300007/2015Abgabenhinterziehungen eines Einzelunternehmers und Geschäftsführers einer GmbH; keine finanzstrafrechtliche Exkulpierung des Geschäftsführers durch bloße Erklärung gegenüber den Gesellschaftern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2016

…auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Das Ernstlich-für-möglich-Halten und sich-damit-Abfinden des bedingten Vorsatzes ist ein Aspekt der inneren Willensbildung und kein Element des objektiven Verhaltens des Täters, weshalb man nicht durch ein Unterlassen ("dadurch")…

UFSW RV/1985-W/10Keine Bindungswirkung von Veranlagungsverfahren und Lohnsteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.03.2013

…jeder Rechtsgrundlage. Ein eigenständiges Verfahren "Überprüfung der Richtigkeit von Lohnzetteln" ist in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen. Für Amtshandlungen muss die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Amtshandlung gegeben sein (zB VwGH 04.07.1990, 89/15/0095). Der Spruch ist die Willensbildung der Behörde (Ritz, BAO4, § 93…

UFSL RV/1206-L/11Nach Aufhebung des ersten Wiederaufnahmebescheides durch Berufungsentscheidung ist eine weitere Wiederaufnahme aus einem anderen Grund zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…indiziert. Der "berichtigte" Lohnzettel wurde somit unabsichtlich bei Übermittlung gleichzeitig storniert und daher sofort den historischen - und somit nicht aktiven - Lohnzetteln zugeordnet. Diese Stornierung ist nachweislich nicht durch eine Willensbildung des Finanzamtes, sondern nur auf Grund eines Fehlers/einer Unachtsamkeit bei der Übermittlung entstanden. Mit…

UFSW RV/1601-W/03Das EStG regelt keinen Schulgeld-, Erziehungs-, Religionsgemeinschaftenfinanzierungsausgleichsabsetzbetrag und auch kein Beamtenprivilegierungsäquivalent
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007Teil 1/2

…und sei es auch davon, wie sie ihn stellt. Auf beides hat der gesetzliche Vertreter des materiellen Subventionsempfängers nämlich keinen ausschlaggebenden Einfluss (kann ihn selbst bei Mitgliedschaft im Schulverein, bedingt durch die Willensbildung des Schulvereins, gar nicht haben). Lediglich dann, wenn die Schule laut ihren…

UFSS RV/0185-S/08Unzulässige Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008

…Umstände der Behörde zunächst zur Kenntnis gelangten, somit aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Ihre Auswirkungen auf den Bescheid (ihre Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens) ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler…

UFSW RV/1482-W/05Zulässigkeit einer Berichtigung gemäß § 293 BAO ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…dieses Denkprozesses in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…den gegenständlichen Fall passend): Fakten, die während des Denkprozesses der Willensbildung in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Sie führen vielmehr, soweit sie für den Denkprozess relevant wären, zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung, deren unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid auch…

UFSW RV/1972-W/04Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid ist aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach §…

UFSF RV/0007-F/10Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…in der Willensbildung klar zu Tage trete (vgl. VwGH 20.6.1990, 89/13/0113 und VwGH 26.3.1993, 90/17/0224, mwN). Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung…

UFSW RV/3988-W/02Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…

BFG RV/1100419/2012Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO bei übersehener Kennzeichnung des Politikerpauschale vermittelnden Lohnzettels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2014

…Verordnung in offenkundiger Weise widersprochen hätte. Es kann in diesem Zusammenhang nicht von einer unrichtigen, weil von der Grundlage her unvollständigen Willensbildung ausgegangen werden. Vielmehr wurde der Fehler offenkundig durch einen vom Sachbearbeiter übersehenen und damit nicht berücksichtigten Programmablauf, der bei mehreren Lohnzetteln ohne Kennzeichnung…