…Unvollständige Zollanmeldungen Anträge auf Anwendung von Zollkontingenten oder Zollplafonds könnenkönnen gemäß Art. 50 Abs. 2 UZK-IA nur gestellt werden, wenn alle für die Anwendung des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen. Unter dieser Voraussetzung ist auch eine Antragstellung mittels unvollständiger Zollanmeldung…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates in…
Diese somit im Unternehmensbereich der B GmbH befindliche Ware (für welche tatsächlich Vorsteuer in Höhe der Erwerbsteuer zugestanden ist), wurde dann auf Veranlassung des Geschäftsführers M für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen, nämlich für dessen eigene privaten Zwecke. Gemäß § 1 Abs.1 Z…
…15. Jänner 2024 um 10:17 Uhr in 1190 Wien, Sieveringer Straße 15, gestanden sei, da die am 21. Mai 2024 erteilte Lenkerauskunft unvollständig gewesen sei. Dadurch habe die beschwerdeführende Partei die Rechtsvorschrift des § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
…sei, sodass es (jeweils) zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt in einer örtlich bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien abgestellt gewesen sei, nicht entsprochen habe, weil die Auskünfte unvollständig gewesen seien. Wegen Verletzung des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 verhängte der Magistrat der Stadt Wien gemäß § 4 Abs…
…die Nachreichung der Begründung wurde angekündigt. Mit wiederum als Vorlageantrag bezeichnetem Schreiben vom 25.06.2019 wurde von der nunmehr beauftragten Vertretung begründend ausgeführt: "Gegen die angefochtene Beschwerdevorentscheidung werden die Rechtsmittelgründe unrichtiger und unvollständiger Feststellungen ebenso geltend gemacht wie die unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache…
…Der Sicherstellungsauftrag vom 28.6.2017 würde die X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der „XX12“ bezeichnen. Damit sei aber der Rechtsvorgänger nicht richtig bzw. unvollständig bezeichnet und es sei nicht erkennbar, als wessen Rechtsnachfolger die X-Ltd herangezogen werde. Da die Bezeichnung des Bescheidadressaten Spruchbestandteil sei…
…2010/16/0068, m.w.N.). Die Parteien haben die Möglichkeit, Unvollständigkeiten und Unschlüssigkeiten eines Gutachtens im Rahmen des Verfahrens der Behörde aufzuzeigen oder einem Gutachten (etwa durch Beibringung eines eigenen Gutachtens) auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten (vgl. VwGH 4.7.2016, Ra 2016/04…
…dass es sich hier um eine unvollständige Offenlegung handeln würde und das Gutachten erst im Zuge der Nachschau vorgelegt worden und somit eine Berücksichtigung bei der Erlassung des Erstbescheides gar nicht möglich gewesen wäre. Am 28.8.2015 erhob die Bf Beschwerde und beantragte deren…
…ausdrücklichen Hinweis, dass die Auskunft den vollen Namen und die vollständige Anschrift der betreffenden Person enthalten muss, und dass die Nichterteilung, bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft nach § 2 des Parkometergesetzes 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idgF., als Verletzung…
…Oktober 2013, innerhalb der Frist von zwei Wochen bekanntzugeben, wem Sie das gegenständliche, mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen gehabt haben, nicht entsprochen, da die von Ihnen erteilte Auskunft unvollständig war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
…Rz. 17 zu §§ 80-84 FinStrG mwN). Der Spruch des angefochtenen Bescheides ist insofern unvollständig, als er zur subjektiven Tatseite keine wie auch immer gearteten Feststellungen trifft. Auch aus der Bescheidbegründung ist nicht erschließbar, aus welchen Gründen die Vorinstanz dem Beschwerdeführer schuldhaftes Handeln zur Last…
…zurückgenommen, wenn sie aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und - dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und - sie aufgrund der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht hätte ergehen dürfen. Die Rücknahme gilt ab dem Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Beschwerdesache NN, ***Bf1-Adr*** vertreten durch V, Adresse, über die Beschwerde vom 22.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.04.2021, Steuernummer 999, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dr. A B, Adresse, vertreten durch C B, ebendort, dieser vertreten durch D E, MA BA, Sozialarbeit, Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene, 1130 Wien…
…Person, der das Kraftfahrzeug zum angefragten Zeitpunkt überlassen gewesen wäre, wurde vom Beschuldigten jedenfalls nicht bekannt gegeben. Die Erteilung einer unrichtigen (vgl. etwa VwGH 23.10.1991, 91/02/0073), einer unvollständigen (vgl. VwGH 13.6.1990, 89/03/0291), einer unklaren bzw. widersprüchlichen (vgl…
…Abs. 3 FinStrG in wesentlichen Punkten unvollständigen Anleitung über die Vornahme von Verfahrenshandlungen und die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen wurde die Strafverfügung daher mit gravierenden Verfahrensmängeln belastet. Der Beschuldigte hat die gesetzlich unzureichende Belehrung in seinem (fristgerecht eingebrachten) Einspruch bemängelt, den…
…Beschwerde zu begründen sei und ein Hinweis, ob ihr aufschiebende Wirkung zukomme oder nicht, zwar Berechtigung zukommt, jedoch ist eine mangelhafte oder unvollständige Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides nicht anfechtbar. Anfechtbar ist stets nur der Spruch eines Bescheides, wie der Bf. in seiner Beschwerde selbst bereits ausführt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 vom 11. Juli 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…