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BFG RV/2300002/20161. Aufhebung des Erkenntnisses eines unzuständigen Spruchsenates wegen Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter und Zurückverweisung der Finanzstrafsache zur Neuverhandlung vor einen Senat für unselbständig berufstätige Beschuldigte 2. Kein Zwang zur Selbstbeschuldigung, wenn Arbeitnehmer gegenüber der Abgabenbehörde angeben soll, dass er im Veranlagungswege zu erfassende nichtselbständige Einkünfte bezogen hat (weil er sich rechtswidrig Geldmittel seines Arbeitgebers beschafft hatte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.04.2017

…die Finanzstrafsache insoweit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…

BFG RV/5300010/2015Einschreiten eines sachlich unzuständigen Spruchsenates; Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache im Vorverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.12.2016

…und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…

BFG RV/5300011/20141. Aufhebung eines von einem örtlich und sachlich unzuständigen Spruchsenat erlassenen Straferkenntnisses; 2. Zurückstellung der Finanzstrafsache mit Beschluss nach § 161 Abs. 4 FinStrG zur Weiterleitung der Sache an die zuständige Finanzstrafbehörde; 3. Ausmaß einer Ersatzfreiheitsstrafe und einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.06.2016

…ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs. 3 VwGG). Entscheidungsgründe 1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates II (zuständig laut Geschäftsverteilung für unselbständig berufstätige Beschuldigte laut Verfügung des Amtsvorstandes vom 2. Jänner 2014, Zl. 520000/000838/2014) beim Zollamt Linz Wels als Finanzstrafbehörde…

UFSI FSRV/0027-I/06Irrtümliches Einschreiten eines sachlich unzuständigen Spruchsenates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.02.2008

…68 Abs. 2 lit. a FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) entsendet sind. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten obliegt einem nach § 68 Abs. 2 lit. b FinstrG…

UFSW FSRV/0134-W/06Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses infolge Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2007

…vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde, wie im gegenständlichen Fall der ausschließlich für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten zuständige Spruchsenat IV beim Finanzamt Wien 1/23, erstinstanzlich entschieden hat. Die unrichtige Zusammensetzung des…

BFG RV/5300001/2022Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.03.2026

…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß § 68 Abs. 3 FinStrG sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…

BFG RV/2300008/2017Einnahmen aus Straftaten, Grenze des grob fahrlässigen Verhaltens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2019Teil 1/2

…für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Senat zurückgestellt. In dem nun bekämpften Erkenntnis des Spruchsenates V vom 26.06.2017 wurde der bisherige Verfahrensgang und der objektive Tathergang des Amtsmissbrauchs dargestellt. Dazu wurde vom Spruchsenat weiter ausgeführt, dass zwar in objektiver Hinsicht die Tathandlungen des Beschuldigten…

UFSK FSRV/0014-K/08Aufhebung wegen sachlicher Unzuständigkeit des Spruchsenates; Teilrechtskraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.12.2008

…Abs. 2 ArbVG. Dem Spruchsenat III oblag zufolge der Geschäftsverteilung die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Mit der Zuteilung des Finanzstraffalles an den Spruchsenat III und der Fällung der Entscheidung in der Zusammensetzung I. als Vorsitzender, K…

UFSW FSRV/0104-W/07Berufung gegen den Strafausspruch eines Spruchsenates wegen gewerbsmäßiger Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG. Teilrechtskraft des Schuldspruchs trotz unrichtiger Zusammensetzung des - daher nach § 68 FinStrG unzuständigen - Spruchsenates. Aufhebung des Strafausspruchs des unzuständigen Spruchsenates.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.10.2008

…ein Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs.3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…

BFG RV/5300043/20181. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines selbständigen Industriemonteurs im Rückfall; 2. Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2019Teil 1/2

…dass er nicht nur unselbständig erwerbstätig gewesen wäre. Eine exakte Feststellung wäre für die Prüfer nicht möglich gewesen, weshalb sie mangels Vorlage von Unterlagen im Schätzungswege vorgegangen seien. Der Beschuldigte habe an der Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenfestsetzung überhaupt nicht mitgewirkt. Bei der Strafbemessung…

UFSS FSRV/0004-S/05Holzschlägerer, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2005Teil 1/2

…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Die Finanzlandesdirektionen haben für jedes Jahr im voraus die Geschäfte unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit…

UFSK FSRV/0005-K/06Entscheidung eines sachlich unzuständigen Spruchsenates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2007

…unselbständiger Berufe (§ 68 Abs.2 lit.b FinStrG) entsendet sind, und die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.b zusammengesetzten Senat obliegt. Laut aktueller Geschäftsverteilung trägt dieser Spruchsenat…

BFG RV/1300001/2016Absolute Verjährung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung der Anhängigkeit höchstgerichtlicher Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG vorzugehen wäre, damit diese einem für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zur (neuerlichen) Verhandlung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Im gegenständlichen Fall kommt jedoch aus Gründen der Verjährung der Strafbarkeit (§ 31 FinStrG) eine Vorgangsweise nach § 161 Abs. 4 FinStrG…

BFG RV/6300021/2020Verbandsverantwortlichkeit, GF und Spruchsenatszusammensetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.04.2026

…oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden Fall…

UFSL FSRV/0006-L/08Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer den Straßenhandel mit Rosen kontrollierenden Unternehmerin; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…in der Geschäftsverteilung zum Einsatz kommenden Laienbeisitzer für den beim Finanzamt Linz eingerichteten Spruchsenat X, der u.a. für selbständig oder sowohl selbständig als auch unselbständig berufstätigen Beschuldigte mit einem Familiennamen, beginnend mit dem Buchstaben Z, zuständig gewesen ist. Es besteht daher einerseits kein Zweifel…

UFSL FSRV/0076-L/06Sachliche Unzuständigkeit eines Spruchsenates infolge seiner falschen Zusammensetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

…Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. § 68 Abs. 3 FinStrG: Die Geschäfte sind für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…

UFSW FSRV/0087-W/08Berufung gegen den Strafausspruch eines Spruchsenates wegen gewerbsmäßiger Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG. Teilrechtskraft des Schuldspruchs trotz unrichtiger Zusammensetzung des - daher nach § 68 FinStrG unzuständigen - Spruchsenates. Aufhebung des Strafausspruchs des unzuständigen Spruchsenates.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.10.2008

…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs.3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit…

UFSF FSRV/0017-F/06Im Rahmen einer Berufungsvorlage wird festgestellt, dass im erstinstanzlichen Spruchsenat ein Laienbeisitzer aus der falschen Interessensvertretung tätig war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.04.2008

…FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit b FinStrG) entsendet sind, wobei die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen sind, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2…

BFG RV/7300063/2026Entscheidung durch einen örtlich unzuständigen Finanzstrafsenat, Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückstellung zur Entscheidung durch den örtlich zuständigen Spruchsenat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss17.09.2026

…Fällung des Erkenntnisses bei: unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Damit ist unabhängig davon, welche Zollstelle des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde zur Verfolgung des Finanzvergehens zuständig ist, die örtliche Zuständigkeit der Senate des Spruchsenates geregelt. Aus dem Strafakt ist ersichtlich, dass der Hauptwohnsitz der Beschuldigten in ***Bf1-Adr…

BFG RV/6300020/2020Verbandsverantwortlichkeit - Zuständigkeit Spruchsenat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.03.2026

…oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden Fall…