…10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden vorliegen, wenn diese durch unrichtige Erklärungen des Exporteurs, insbesondere zum Warenursprung, deren Gültigkeit sie nicht festzustellen oder zu überprüfen haben, irregeführt werden…
…erfolgt sei, wonach einige der Präferenznachweise durch unrichtige Angaben der Exporteure ausgestellt worden seien, käme auch der Grundsatz von Treu und Glauben nicht zur Anwendung. Gegen die Berufungsvorentscheidung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 1. Dezember 1998 innerhalb offener Frist den Rechtsbehelf der Beschwerde gem. …
…10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden vorliegen, wenn diese durch unrichtige Erklärungen des Exporteurs, insbesondere zum Warenursprung, deren Gültigkeit sie nicht festzustellen oder zu überprüfen haben, irregeführt werden…
…10 und 11/97, Rz. 59 vom 10. Mai 2001 T-186/97 u.a ) würde jedoch kein Irrtum der zuständigen drittländischen Zollbehörden vorliegen, wenn diese durch unrichtige Erklärungen des Exporteurs, insbesondere zum Warenursprung, deren Gültigkeit sie nicht festzustellen oder zu überprüfen haben, irregeführt werden…
…Frage eines Gutglaubensschutzes nicht stellt, da unrichtige Angaben des Abnehmers - es sei denn, man hält das Abholdatum anstelle des Bestätigungsdatums für solche - hier nicht vorliegen. Ebenso wurde vom Finanzamt weder die Unternehmereigenschaft der Abnehmer noch die Identiät des Abholenden bestritten. Für eine derartige Bestreitung bietet…
…Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung seitens des Ausführers beruht. Im gleichen 2. Unterabsatz der lit. b wird die so genannte "Ausnahme von der Ausnahme" geregelt, in der festgelegt wird, dass selbst bei unrichtiger Darstellung der Fakten seitens des Exporteurs trotzdem ein Irrtum der Behörde und…
…Seien der Bf. unrichtige Fakturen übermittelt worden, seien diese mit der Urgenz um Richtigstellung zurückgeschickt worden. Ausdrücklich sei gewürzte Ware bestellt und der Versenderin sogar die Würzessenz zur Verfügung gestellt worden. Über die Würzung der Ware würden auch eidesstättige Erklärungen der Geschäftsleitung der ungarischen Versenderin…
…bzw. alle Erklärungen abzugeben, die zur Geltendmachung dieser Sicherungsrechte dienen. | (2) | Sollten auf dem Käufer zedierten Forderungen Zahlungen beim Verkäufer eingehen, so bilden diese Eingänge ein dem Verkäufer anvertrautes Gut, welches der Verkäufer dem Käufer unter Ausschluss jeder Aufrechnung unverzüglich anzuschaffen hat. Hierunter…
…61 und 62) gelten. Hier bedarf es einer Kennzeichnung des schriftlichen Präferenznachweises (Erklärungen zum Ursprung) siehe Abschnitt 8.2.5. 5.5.3. Ausnahme (allgemeine Toleranz) Erfüllt ein Erzeugnis aufgrund der Verwendung eines Vormaterials ohne Ursprungseigenschaft bei seiner Herstellung die Voraussetzungen des Anhangs 3-B …
…dar, wenn die Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung der Fakten seitens des Ausführers beruht, außer insbesondere dann, wenn offensichtlich ist, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen, dass die Waren die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllten. Der Abgabenschuldner kann Gutgläubigkeit geltend machen…
…wiesen geschäftsführende Gesellschafter aus, die mit der im Firmenbuch aufscheinenden Identität nicht existent seien, sondern mittels erschlichener Notariatsakte (mit gestohlenen und verfälschten Reisepässen) im Firmenbuch eingetragen worden seien. Die Verteiler, Exporteure und die A-GmbH München erfüllten dem Anschein nach ihre steuerlichen Verpflichtungen; die Rolle…
…eine Kopie der Abtretungserklärung vom 13.05.1996 angeschlossen. Darin wird die Forderung an den Drittschuldner ZA Salzburg/Erstattungen von ATS 46.927,72 zu Rechnung EX vom 03.05.1996 im Sinne des Mantelzessionsvertrages vom 20.04.1995 abgetreten. An wen die Erklärung gerichtet…
…die unrichtige Auslegung oder Anwendung von Rechtsvorschriften. Hier werde in Rz. 37 ausdrücklich angesprochen, dass eine Behörde durch eine unrichtige Erklärung des Abgabenschuldners, namentlich zum Warenursprung, die sie nicht zu überprüfen oder festzustellen habe, irregeführt werde. Es trägt laut ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Abgabenschuldner…
…auf die Erklärung bzw. die ordnungsgemäße Anmeldung durch den Abgabepflichtigen an (vgl. BFG 26.8.2015, RV/5200022/2013). Im gegenständlichen Haftungsfall ist daher für die zwischen 3. Juli 2007 und 21. August 2008 zur Überführung in den freien Verkehr angemeldeten Waren der maßgebliche Zeitpunkt…
…fernmündliche Auskunft birgt in sich die Möglichkeit von Irrtümern und ungenauen Erklärungen. Dem Abgabepflichtigen wäre daher zuzumuten gewesen, sein Auskunftsverlangen schriftlich zu stellen und eine entsprechende schriftliche Antwort abzuwarten. Da sich Herr B ua. auf fernmündliche Auskünfte verlassen hat, ist ihm der Vorwurf zu machen…
…wurden, sowie vom 26. Jänner 2007, in welchem die Erklärungen nachgereicht wurden, welche Änderungen beantragt werden. In der ergänzenden Beschwerdeschrift vom 27. März 2005 bemängelt die Bf., die Behörde stütze zwar den Rückforderungs- und Sanktionsbescheid auf eine für die Keracom Trade GmbH ausgestellte Ladeliste, die…
…August 2005 nachgereicht. Durch die Erklärung und den Datenbankauszug ist evident, dass das Tier auf ihrem Hof geboren und dort aufgezogen worden ist. Im Datenbankauszug ist Ma.G. als Züchter und Besitzer des Tieres ausgewiesen. Der Bf. hat durch die in den Akten einliegenden und…
…gilt, jedoch liegen -wie dies laut oben dargestellten Sachverhalt feststeht- im gegenständlichen Fall einer zu niedrigen buchmäßigen Erfassung des Zolls mit der Erklärung des Ursprungs "Bulgarien" (anstatt "Ukraine")- im Feld 34 der Warenanmeldung keineswegs jene oberwähnte "langjährige unrichtige Abfertigungspraxis", sondern vielmehr unrichtig angemeldete Tatsachen zugrunde…
…bisher nicht vorgelegt; überdies hätten die zollbehördlichen Prüforgane mangels Sachkenntnis Tatsachen unrichtig festgestellt. Am 16.11.2000 langte dazu eine aus einem 4-seitigen (mit 10.11.2000 datierter) Schriftsatz und 4 Excel-Tabellen (Mengenaufstellung) bestehende schriftliche Stellungnahme ein, in der u.a. behauptet wurde…
…Behörden anzusehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass diese Zeugnisse auf einer unrichtigen Darstellung der Fakten durch den Ausführer beruhen. Wurden die genannten Zeugnisse auf der Grundlage falscher Erklärungen des Ausführers ausgestellt, müssen die Einfuhrabgaben nacherhoben werden, sofern insbesondere nicht offensichtlich ist, dass…