…Teiles des Erkenntnisses der belangten Behörde ergibt sich jedoch im Sinne des § 161 Abs. 3 Satz 2 FinStrG, dass die Finanzstrafbehörde auch betreffend den belangten Verband das Gesetz, hier in Bezug auf Qualifizierung des festgestellten Verhaltens des Beschuldigten als von einem Vorsatz getragen, unrichtig angewendet…
…Satz FinStrG zu prüfen, ob das Gesetz unrichtig angewendet wurde, widrigenfalls von Amts wegen die strafrechtlichen Unrechtsfolgen beim belangten Verband, der selbst keine Beschwerde eingebracht hat, zu mildern oder aufzuheben sind (beneficium cohaesionis). Voraussetzung für die Anwendung des beneficium cohaesionis ist, dass es sich um…
…Bestimmungen des § 67 Abs. 6 bleiben inhaltlich unverändert; sie werden zur leichteren Lesbarkeit in einzelnen Ziffern erfasst." IV.) Rechtliche Erwägungen Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1.) In der Beschwerde wird weder die Feststellung eines mangelhaften oder falschen Sachverhaltes noch die unrichtige Anwendung der oben zitierten gesetzlichen…
…kann der Freibetrag von € 100.000,00 im Berufungsfall daher nur mit dem der Gewinnbeteiligung entsprechenden Teilbetrag angesetzt werden. In der Begründung des Berufungsbegehrens wird nicht die unrichtige Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen eingewendet sondern richtet der Bw. seine Berufung vielmehr gegen die Regelung des …
…behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Als alleiniger Grund für die Beschwerde wurde vorgebracht, dass die Höhe an Einkommensteuer (im gegenständlichen Verfahren eine Gutschrift) mangels Antragsrecht auf Regelbesteuerung der sonstigen Bezüge in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes vorgeschrieben worden war…
…Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (= Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach daraus…
…Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach daraus, dass…
…Für den einfachen Steuerpflichtigen würden sich die phrasenhaften Aussagen des VfGH zum Legalitätsprinzip im Rechtsstaat Österreich in aller Kürze wie folgt lesen: Die Besteuerung eines nicht steuerpflichtigen Vorgangs durch eine grob unrichtige Anwendung des einfachen Gesetzes sei durchaus verfassungskonform (In der Entscheidung B 683/83…
…Ansicht, dass Grundrechtsverletzungen sich aus der Anwendung des § 57 Glückspielgesetzes ergeben. Eine unrichtige Anwendung des Glückspielgesetzes wird gar nicht behauptet. Schon aus Art. 140 Abs. 7 B-VG ergibt sich, dass selbst verfassungswidrige Normen - abgesehen vom Anlassfall im Falle einer Gesetzesaufhebung - jedenfalls anzuwenden sind. Wird…
…Die Bf behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (= Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach…
…dargelegt. Ferner ist festzuhalten, dass sich der VfGH mit der Verfassungsmäßigkeit des in iSd § 33 TP 17 Abs 2 GebG enthaltenen Tatbestandelements „Teilnahme vorn Inland aus“ bislang nur vor dem Hintergrund zu befassen hatte, dass in der zugrundeliegenden Bescheidbeschwerde eine unrichtige Anwendung des § 184 BAO…
…des Beschuldigten als Entscheidungsträgers des belangten Verbandes war gemäß § 161 Abs. 3 2. Satz FinStrG zu prüfen, ob das Gesetz unrichtig angewendet wurde. Da die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße vorliegen und diese im vorgesehen Strafrahmen festgesetzt wurde, ist eine unrichtige Anwendung des Gesetzes…
…Erstbescheide am 31. Juli 2008 bzw. am 15. Dezember 2008 bekannt, weshalb der Berufungswerber durch die unrichtige Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO verletzt ist." ad 2. Einkommensteuer: "Mit Bescheiden über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 vom 9. Mai 2012 wurden…
…Verfassungsmäßigkeit des in § 57 Abs 2 GSpG enthaltenen Tatbestandelements „Teilnahme vom lnland aus“ bislang nur vor dem Hintergrund zu befassen hatte, dass in der zugrundeliegenden Bescheidbeschwerde eine unrichtige Anwendung des § 184 BAO behauptet und die Ansicht vertreten wurde, die Abgabenbehörden hätten die Abgabenschätzung unrichtig vorgenommen…
…Die Bf behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (= Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach…
…Die Bf behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (= Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach…
…Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach daraus, dass…
…nicht in einer davor liegenden Besteuerungsperiode, sondern im Veranlagungszeitraum 2012, sodass beide Problematiken des zitierten Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes nicht vorlagen und daher eine rechtliche Relevanz für den gegenständlichen Fall nicht abzuleiten war. Eine unrichtige Anwendung des Gesetzes, wie der Bf. in seinen Ausführungen darzulegen versuchte…
…Satz FinStrG zu prüfen, ob das Gesetz unrichtig angewendet wurde, widrigenfalls von Amts wegen die strafrechtlichen Unrechtsfolgen beim belangten Verband, der selbst keine Beschwerde eingebracht hat, zu mildern oder aufzuheben sind (beneficium cohaesionis). Voraussetzung für die Anwendung des beneficium cohaesionis ist, dass es sich um…
…Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes. Als alleinigen Grund für ihre Beschwerde brachte sie vielmehr vor, dass die streitgegenständliche Werbeabgabe in Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (= Werbeabgabengesetzes) vorgeschrieben worden war. Diese Verfassungswidrigkeit ergibt sich ihrer Ansicht nach daraus…