…ist unter den folgenden Voraussetzungen nichts gegen die Gewährung einer Steuerbegünstigung einzuwenden, auch wenn die Abgabe des Treibstoffes aus dem Lager an das Luftfahrzeug nicht unmittelbar erfolgt: 1.1.2.5. Aufzeichnungen Auf Grund entsprechend geführter Aufzeichnungen des Luftfahrtunternehmens kann die Verwendung des Treibstoffes für…
…0074; VwGH 4.4.1990, Zl. 90/01/0009; VwGH 29.6.1992, 91/15/0147 u.v.a.). Zurück zur unmittelbar ausgeübten abgabenbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt: Es muss also ein Verhalten von Behördenorganen vorliegen, dass als physische "Zwangsgewalt" (wie Festnahme, Beschlagnahme, Hausdurchsuchung, Personendurchsuchung, Betreten…
…vom 14.11.2023 beantragte die Beschwerdeführerin, das Zollamt Österreich möge vom Erfordernis der unmittelbaren Abgabe des Luftfahrtbetriebsstoffes aus einem Steuer- oder Zolllager absehen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8.1.2024 (Zahl 4***) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aus den vorgelegten Rechnungen betreffend Pilotenausbildung gehe…
…und deren hinreichend konkreter Darstellung im neu zu erlassenden Bescheid von der nochmaligen Erhebung eines Rechtsmittels Abstand genommen wird. Da der bekämpfte Bescheid keine unmittelbare Abgabenfestsetzung zum Inhalt hat, steht auch das Interesse der Raschheit im Entscheidungsfall einer Zurückverweisung nicht entgegen. Für das weitere Verfahren…
…B. die Judikatur im Glückspielverfahren und das Schicksal der gegen die vorläufige Beschlagnahme von Eingriffsgeräten erhobenen Maßnahmenbeschwerden im Falle nachträglicher diesbezüglicher Beschlagnahmebescheide im Hauptverfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde etc.). Zurück zur unmittelbar ausgeübten abgabenbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt: Es muss also ein Verhalten von Behördenorganen vorliegen, dass…
…betreibt. Auch auf Gemeinschaftsebene käme es zu Ungleichbehandlungen; so sieht zum Beispiel die einschlägige deutsche Vorschrift eine unmittelbare Abgabe aus Steuerlagern oder Zolllagern nicht vor. Stütze findet die Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch darin, dass selbst das Bundesministerium für Finanzen mit den Erlässen vom 14…
…erstattet. Dieser Betrag wurde bereits mit Abschreibungsauftrag vom 10. April 2013 dem Abgabenkonto 0/0000000 beim Zollamt Salzburg gutgeschrieben. B) Für die Menge von 7.540 Liter Luftfahrtbetriebsstoff, der in den Monaten Juli und August 2010 an die C-GMBH für die gewerbsmäßige Beförderung gemäß …
…erlassenen Bescheiden, bestünden keine faktischen Amtshandlungen. Mit Beschwerde bekämpfbar, wenn solches zugelassen, wären vielmehr die dem behördlichen Wirken zugrundeliegenden Bescheide. Zurück zur unmittelbar ausgeübten abgabenbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt: Es muss also ein Verhalten von Behördenorganen vorliegen, dass als physische "Zwangsgewalt" (wie Festnahme, Beschlagnahme, Hausdurchsuchung, Personendurchsuchung…
…2025 aufgefordert, die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gründe bekanntzugeben, aus denen eine unmittelbare Abgabe des Luftfahrtbetriebsstoffs in Luftfahrzeuge am Standort Flugfeld ***X*** nicht in Betracht kommen kann. Im Antwortschreiben vom 27. Mai 2025 führt die Bf dazu im Wesentlichen aus: "***Bf*** ist eine gewerbliche Flugschule, die…
…2) Werden die in Absatz 3 aufgeführten Mineralöle auf dem ausschließlichen Gebiet der Vertragsparteien in handelsüblichen Behältnissen befördert, die für die unmittelbare Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind, verzichten die Vertragsparteien auf die Anwendung der nach Titel III der Richtlinie 92/12/EWG vorgesehenen steuerlichen…
…Beförderung in Behältnissen für Kleinverkauf In handelsüblichen Behältnissen, die für die unmittelbare Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind (Artikel 1 Absatz 2) In diesen Fällen können Mineralöle (auch) unter alleiniger Verwendung von Frachtdokumenten befördert werden. Sie unterliegen keinen weiteren verbrauchsteuerrechtlichen Beschränkungen in der Beförderung und…
…die belangte Behörde sehe teilweise die Abgabe von Mineralöl für Überstellungsflüge, Flüge anlässlich der Rettungsbereitschaft bei Sportveranstaltungen, Trainingsflüge, Ausbildungsflüge, Werkstattflüge, Demoflüge, Checkflüge, Alpinausbildungsflüge etc. als steuerpflichtig an. Die belangte Behörde übersehe dabei, dass die genannten Flüge unmittelbar zu den gewerblichen Flügen der den Treibstoff verbrauchenden…
…der lediglich Ausnahmen von der unmittelbaren Abgabe des Luftfahrtbetriebsstoffs in das Luftfahrzeug vorsieht, nicht aber von der Abgabe aus einem Steuer- oder Zolllager. Soweit sich die Bf auf Steuerfreiheit nach europäischem Recht beruft wird ausgeführt: Nach Artikel 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen…
…ist unter den folgenden Voraussetzungen nichts gegen die Gewährung einer Steuerbegünstigung einzuwenden, auch wenn die Abgabe des Treibstoffes aus dem Lager an das Luftfahrzeug nicht unmittelbar erfolgt: 1.1.2.5. Aufzeichnungen Auf Grund entsprechend geführter Aufzeichnungen des Luftfahrtunternehmens kann die Verwendung des Treibstoffes für…
…ist unter den folgenden Voraussetzungen nichts gegen die Gewährung einer Steuerbegünstigung einzuwenden, auch wenn die Abgabe des Treibstoffes aus dem Lager an das Luftfahrzeug nicht unmittelbar erfolgt: 1.1.2.5. Aufzeichnungen Auf Grund entsprechend geführter Aufzeichnungen des Luftfahrtunternehmens kann die Verwendung des Treibstoffes für…
…Die Durchführung einer Außenprüfung durch eine Abgabenbehörde für sich ist keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt. Sie ist aber auch keine ausgeübte abgabenbehördliche unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt. Anhaltspunkte, dass im Zuge der Außenprüfung physischer Zwang oder die unmittelbare Ausübung physischen Zwanges bei Nichtbefolgung eines…
…1010 Wien, wegen behaupteter am 7. August 2015 ausgeübter rechtswidriger unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch den Beamten des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, C, in Form einer fernmündlichen Anfrage bei Auskunftsperson D über den aktuellen Aufenthalt eines Abgabenschuldners, beschlossen: I. Die Beschwerde wird mangels eines…
…090,67 und 2. Umsatzsteuer für das Jahr 2014 in Höhe von EUR 50.334,00." Der Bf habe hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG begangen. Das Urteil sei durch allseitig erklärten Rechtsmittelverzicht unmittelbar in Rechtskraft erwachsen. Damit sei die Haftung…
…50.334,00." Die Beschwerdeführerin habe dadurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen und werde hiefür zu einer Geldstrafe von 40.000,00 € verurteilt. Das Urteil sei durch allseitig erklärten Rechtsmittelverzicht unmittelbar in Rechtskraft erwachsen. Damit sei die Haftung gemäß …
…abgegeben hat. Dies kann auch ganz allgemein darauf gestützt werden, dass man als Verbrauchsteuern Steuern auf die Nutzung oder den Verbrauch bestimmter Waren im Inland bezeichnet. Erst die unmittelbare tatsächliche Abgabe ist entscheidend. Im Verbrauchsteuerbereich ist der Weg der Ware maßgebend, weniger der verkaufs- bzw…