… 12 Abs. 5 UStG 1994 Rz 2046: Wenn die gänzliche oder teilweise Aufteilung der Vorsteuern nach dem Umsatzverhältnis (§ 12 Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994) zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil im Sinne des § 12 Abs. 6 UStG 1994 führt, ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge…
…erfolgt sei. Weiters würde die im Bescheid genannte Höhe der Abgabenverkürzung von € 14.077,93 nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Das Melden von zu niedrigen Umsatzsteuervorauszahlungen unterjährig sei ausdrücklich ohne Vorsatz erfolgt und es hätte niemals ein ungerechtfertigter Steuervorteil verschafft werden sollen. Etwaige Differenzen…
…Ankauf gebrauchter Silbermünzen) unangemessen rechtliche Gestaltung (Ankauf in Deutschland), deren wesentlicher Zweck darin besteht, einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu erlangen, ist auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten nicht einmal in Ansätzen zu erkennen. Bei jedem Ankauf der verfahrensgegenständlichen gebrauchten Silbermünzen, egal von welchem deutschen Händler auch immer…
…Vorrang des Periodenprinzips). Keinesfalls sei den Bestimmungen des EStG zu entnehmen, dass eine Abwägung dergestalt durchzuführen sei, ob dem Stpfl dabei ein ungerechtfertigter Steuervorteil entstünde. In seiner Rechtsprechung habe der VwGH klargestellt, dass es auf einen Steuervor- oder -nachteil nicht ankommen könne, da Rückzahlungen von…
…der Berufung unter Hinweis auf die generelle ust-rechtliche Behandlung von Vermietungen zu Wohnzwecken schon ausreichend dargetan). Bei der Darstellung des ihrer Ansicht nach gegebenen ungerechtfertigten - jedoch lediglich vermuteten - Steuervorteiles lässt sie jegliche Beurteilung der ertragsteuerlichen Seite des Sachverhaltes vermissen. Es steht außerhalb jeglicher Diskussion…
…ein Recht auf Vorsteuerabzug nicht besteht. Gleich dem Wohnhaus ist auch bei den für die pauschalierte Landwirtschaft genutzten Stall und Tenne zu untersuchen, ob sich ein ungerechtfertigter Steuervorteil ergibt. Würde der Landwirt diese Gebäude im Rahmen seiner Pauschalierung errichten, so hätte er keinen zusätzlichen Vorsteuerabzug…
…in vergleichbaren Lebensumständen. Es erscheint keinesfalls gerechtfertigt, den auf Grund wahrheitswidriger Angaben einen unrichtigen Bescheid veranlassenden Bw besser zu stellen und den für ihn durch unrichtige Angaben lukrierten Steuervorteil und dadurch veranlassten Steuerausfall auf die Allgemeinheit zu überwälzen. Wenngleich § 299 BAO verschuldensunabhängig formuliert ist, kann…
…die sich für den gesamten Berichtigungszeitraum von 5 bzw. 10 Kalenderjahren ergeben. Durch diese einen Vorsteuerausgleich herbeiführende Berichtigung sollen einerseits ungerechtfertigte Steuervorteile oder Steuerumgehungen hintangehalten werden, die sich durch eine nachträgliche Änderung des Verwendungszweckes ergeben könnten, andererseits aber auch steuerliche Nachteile für den Unternehmer vermieden…
…aus umsatzsteuerlicher Sicht keine missbräuchliche Praxis zur Erlangung von Steuervorteilen gegeben sei. Unzulässige Umsatzsteuervorteile seien im gegenständlichen Fall überhaupt nicht erkennbar. Da die Bf. nachweislich eine Geschäftstätigkeit ausübe, das wirtschaftliche Ergebnis bei der Bf. verbleibe, kein ungerechtfertigter umsatzsteuerrechtlicher Vorteil oder Missbrauch aus dieser Gestaltung gezogen…
…ein Steuervorteil nicht einziger Beweggrund missbräuchlicher Gestaltungen sein muss und nebensächliche wie "unerhebliche Gründe die Annahme eines Rechtsmissbrauchs keinesfalls ausschließen (EuGH 21.02.2008, Rs 6425/05 Part Service, Rn 31). Das „Wissenmüssen" um einen - der wirtschaftlichen Realität entbehrenden - Einsatz zivilrechtlicher Gestaltungsmittel zum Zwecke ungerechtfertigter…
…oder dem Umkehrschluss folgend müssten somit alle Leasinggesellschaften den Vorsteuerabzug verlieren, weil der Mieter damit ungerechtfertigter Weise in den Genuss eines Vorsteuerabzuges kommt. Zusammenfassend stellen wir daher fest, dass im Zuge der durchgeführten Prüfung ein mangelndes und einseitiges Ermittlungsverfahren auf Basis einer vorgefassten Meinung zu…
…ungerechtfertigter Abgabenvermeidung könne aus den objektiven Sachverhaltselementen erschlossen werden, wenn diese auch mit hinreichender Deutlichkeit erkennen ließen, dass eine Abgabenersparnis bewusst herbeigeführt werden sollte. Für die Missbrauchsbeurteilung sei ausschlaggebend, ob die hauptsächliche Motivation für eine Gestaltungsmaßnahme in der Erlangung eines Steuervorteils "wurzle". Sei ein "Steuervorteil…
… Berechnungsbeispiel für 10.000,00 € Nominale PSM Nachschuss 2004 | Kapitaleinsatz | 10.000,00 | | | | Verlustzuweisung 100% Steuervorteil | -5.000,00 | | | | Netto-Kapitaleinsatz | 5.000,00 | | | | Kapitalkonto | 0,00…
…Es würde der Verdacht bestehen, der Beschuldigte habe jene Vorgangsweise nur deshalb gewählt, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 3. April 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im angeführten Bescheid…
…Abs 6 UStG 1994 nicht entnommen werden könne, dass es sich beim im Beschwerdefall vorgenommenen Vorsteuerabzug um einen ungerechtfertigten Steuervorteil handle. Mit Vorlagebericht vom 16.10.2019 hat das FA die Beschwerde dem BFG elektronisch zur Entscheidung vorgelegt, die Abweisung der Beschwerde beantragt und sich…
…kann dies daher nicht als. Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen der mitbeteiligten Partei interpretiert werden. Wenn vom beschwerdeführenden Finanzamt argumentiert wird, dass es durch die Zwischenschaltung der mitbeteiligten Partei zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil im Privatbereich des Gesellschafter-Geschäftsführers, mithin zu einem gering versteuerten Letztverbrauch, kommt…
…kennen müssen. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte durch seine Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen. Somit sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 13. April 2010…
…in der Buchhaltung vorgefunden hätten werden können, die aber nicht verbucht worden seien. Der Beschuldigte habe sich dadurch einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde des Beschuldigten vom 26. Mai 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt…
…zu erklären. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass sich die Beschuldigte durch ihre Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen. Somit sei obiger Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 21. April 2010…
…seien. Es würde sich sohin der Verdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte durch seine Vorgangsweise einen ungerechtfertigten Steuervorteil habe verschaffen wollen.Somit sei der Tatverdacht auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2010, in…