…| S 601.004,00 | Summe: | S 1,541.788,00 Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehörten nach der Rechtsprechung des VwGH nicht nur die in einem Dienstverhältnis vereinbarten Entgelte, sondern auch solche…
… 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. § 47 Abs. 2 EStG 1988 zufolge liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der…
…bspw. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit VwGH 16.1.1991, 90/13/0285; VwGH 28.5.1998, 96/15/0114; VwGH 25.2.1997, 95/14/0112, VwGH 26.1.1999, 94/14/0001, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1…
…um Vorteile aus einem Dienstverhältnis, jedoch um solche, die sich der Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber angeeignet habe. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschaffe, unterlägen aber nicht dem Steuerabzug, sondern seien im Veranlagungswege zu erfassen. Wenn der Dienstnehmer eine…
…Gutachten eines Patentanwaltes sowie den eindeutigen Ausführungen des Bw. in seinem Vorlageantrag. Nach § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Das Gesetz unterscheidet Vorteile aus einem…
… 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 unterliegen der Einkommensteuer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25). Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Der Bf. war im Streitjahr…
…Zeitraum für die Universität für Musik und Darstellende Kunst in G als Lehrbeauftragter im Sinne eines remunerierten Lehrauftrages tätig. Nach der Bestimmung des § 25 Abs. 1 lit a EStG 1988 stellen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. …
…eine Direktvorlage ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung beantragt. Beweismittel: gesamter Akt Stellungnahme: Die Besteuerung von ausländischen Pensions- und Rentenbezügen entspricht den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988, denn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind -gemäß § 25 Abs 1 lit. a Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3) […] Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Im Initiativantrag, auf welchen…
…nach den §§ 104, 105 und 106a EStG 1988. Dazu gehören auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, also nach § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 vor allem die Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis, aber entsprechend § 25 Abs. 1 Z…
…Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Entschädigungen, die gewährt werden als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und…
…Arbeitsstelle in Wien gefahren wäre, wurde weder konkret behauptet noch glaubhaft gemacht. Das aliquote Pendlerpauschale steht daher für den beantragten Zeitraum nicht zu und wurde vom Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung zu Unrecht gewährt. Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis steht als Absetzbetrag gemäß § 33 Abs…
…die berufliche Tätigkeit bei einem Bankinstitut. Der berufliche Zusammenhang sei somit eindeutig. Der Betrag sei als Werbungskosten zu erfassen oder es sei die Lohnsteuerbemessungsgrundlage zu reduzieren. Die Behandlung der Kreditzinsen als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug sei ungerechtfertigt, da ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis nicht zu begründen sei…
…der Berufungsvorentscheidung vom 13. Jänner 2006 (teilweise) stattgegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist als Grenzgänger bei einer Schweizer Bank beschäftigt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Jahre 2002 bis 2004 machte er ua. die Steuerfreiheit für Vorteile aus der unentgeltlichen Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen gemäß § 3 Abs…
…des Vorteiles aus der Nutzung des vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassenen Hauses, die Gesamtausstattung von Herrn Mag. Ba keineswegs unangemessen hoch ist, sodass im Sinne der Ausführungen des VwGH im Erkenntnis vom 1. September 2015, Zl. 2012/15/0105-6 die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug…
…und Pfandbestellungsurkunde). Unstrittig ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdeführer von seiner Arbeitgeberin zinsverbilligte Darlehen erhalten hat. Die Zinsersparnis stellt damit einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, welche als Sachbezug steuerpflichtig ist. Im Beschwerdefall ist weiters unstrittig, dass die Abgabenbehörde zufolge der Bestimmung des Art…
…als der geregelte Vergleichszinssatz. Ersichtlich hieraus ist die systematische Benachteiligung aufgrund § 5 SachbezugswerteVO, da ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Fall eines Arbeitgeberkredites mit Fixzinsen nur dann vorläge, wenn der Zinssatz tatsächlich niedriger wäre, als jener den externe Kundinnen erhalten würden. Dies ist augenscheinlich…
…der Bf. von seiner Arbeitgeberin zinsverbilligte Darlehen erhalten hat (damit stellt die jeweilige Zinsersparnis einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, welcher als Sachbezug steuerpflichtig ist). Hinsichtlich der Berechnung wird folgender Sachverhalt festgestellt: Im gegenständlichen Fall wurde der Sachbezug aus der jeweiligen Zinsersparnis bzw. der im…
…in einem Dienstverhältnis zum Bw. stehe - vorgesehen seien, da sich diese der Erziehung der gemeinsamen Kinder widmen und daher in leichterer Erreichbarkeit für die von den Kindern frequentierten Bildungsstätten sein wolle. Auf Grund der Lage des Kabinetts gehe die Betriebsprüfung davon aus, dass dieses einem…
…dem alten Abfertigungsregime weiterhin in Anspruch zu nehmen, wenn aufgrund des Anstellungsvertrages zum 31.12.2007 eine solche Abfertigungsanwartschaft bestand. Aus diesem Grund habe ein Großteil der Vorstandsmitglieder im Vertrauen auf die Inanspruchnahme der weiter bestehenden Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG das Weiterlaufen entsprechender…