… 13 bezeichnet sind, und Schulden sind mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. (2) Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz." Erwägungen Entsprechend dem festgestellten Sachverhalt erfolgen die gegenständlichen Leistungen zur Sanierung/Restrukturierung bzw. zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung…
…ca. 1 Million S an nicht bezahlten Ausgangsrechnungen). Die erstmals in der mündlichen Verhandlung von R vorgebrachte Behauptung, die den Umsatzsteuerzahllasten zu Grunde liegenden Forderungen seien uneinbringlich gewesen, sei für das Finanzstrafverfahren nicht von Relevanz. Bei der Strafbemessung sei als mildernd das Geständnis des R…
…22. Juni 2005 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde im Wesentlichen ergänzend ausgeführt, dass im Zeitpunkt der Konkurseröffnung die der Umsatzsteuerberichtigung zugrunde liegenden Forderungen der Berufungswerberin noch nicht uneinbringlich gewesen wären. Die Berufungswerberin habe Handys um den Industrieabgabepreis gekauft und an die P-AG (Vertriebsgesellschaft) weiterverkauft. Diese…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Nach Abs. 2 leg. cit. bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Die Bewertung mit dem Nennwert ist demnach die Regel, wovon allerdings in begründeten Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände abgegangen werden kann. Hiezu brachte die Bw. vor…
…Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Nach Abs. 2 leg. cit. bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Die Bewertung mit dem Nennwert ist demnach die Regel, wovon allerdings in begründeten Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände abgegangen werden kann. Hiezu brachte die Bw. vor…
…resultieren würde, auf das Massekonto des MV. Mit weiterem Schreiben vom 19. Februar 2003 führte die Finanzprokuratur aus, dass die Berichtigung von uneinbringlich gewordenen Forderungen umsatzsteuerlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen wäre, in dem die Änderung des Entgeltes (bzw. die Uneinbringlichkeit) eingetreten wäre. Zur strittigen Frage…
…Jahr 1999 uneinbringlich gewesen sei. Abgesehen davon, dass die Bw. eine Erklärung schuldig bleibt, warum sie trotz erfolgloser Einbringungsmaßnahmen den Betrag von S 500.000.- dennoch für einbringlich hielt, legt der auch von Dr. M. geschilderte Sachverhalt die Vermutung nahe, dass die Forderungsübernahme dazu diente…
…die Erbschaftssteuer wie folgt berechnet: Berechnung der Erbschaftssteuer | steuerpflichtiger Erwerb lt. Bescheid vom 23.1.2007 | 57.408,77 € | abzüglich uneinbringliche Forderung der Erblasserin gegenüber ihrer Adoptivmutter aus dem Urteil ..... vom 2.4.1993 des OLG Graz | - 11.191,74…
…Kosten zu rechnen wäre. Schon daraus ist zu schließen, dass der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt seiner Geltendmachung noch nicht uneinbringlich gewesen ist. Ob aber die Forderung nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich geworden ist, ist - wie bereits ausgeführt - für die Erbschaftssteuer unerheblich, da die Steuerschuld nach…
…Kosten zu rechnen wäre. Schon daraus ist zu schließen, dass der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt seiner Geltendmachung noch nicht uneinbringlich gewesen ist. Ob aber die Forderung nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich geworden ist, ist - wie bereits ausgeführt - für die Erbschaftssteuer unerheblich, da die Steuerschuld nach…
…13 bezeichnet sind ,... mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen". Nach Abs 2 bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Bei Forderungen (oder Schulden) ist daher die Bewertung mit dem Nennwert die Regel, von der nur in Ausnahmefällen…
…gibt, ob und in welcher Höhe eine Forderung der Bw. bestand, ob diese im Konkurs angemeldet wurde und ob bzw. in welcher Höhe diese befriedigt wurde. Da die Bw. trotz Aufforderung (vgl. Vorhalt vom 17.10.2008) den Nachweis, dass die Forderung uneinbringlich geworden sei…
…§ 8 Rdn 13 ua. vertreten die Ansicht, dass uneinbringliche Forderungen nicht mit dem Nennbetrag, sondern mit Null zu bewerten sind. Die Kommentare verweisen auf die amtliche Begründung zum KVG (S 1469), wonach "der Wert der Leistung" vom Standpunkt des Gesellschafters aus zu sehen sei. Nach…
…aus, dass eine werterhöhende und gesellschaftssteuerpflichtige Eigenkapitalzufuhr auch dann vorliege, wenn ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft auf seine uneinbringliche Forderung verzichtet. Er stellte weiter fest, dass das Eigenkapital der Gesellschaft in einem solchen Fall um den Nominalwert der Forderung erhöht wird, was auch dann gelte…
…die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Darüber hinaus hat auf Grund des Artikel 11 Abs. 4 der EU-Kapitalansammlungsrichtlinie, welcher für die Bemessungsgrundlage explizit den tatsächlichen Wert der erbrachten Leistungen vorsieht, eine Bewertung unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit zwingend zu erfolgen. Der nicht werthaltige Teil der Forderung…
…die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Darüber hinaus hat auf Grund des Artikel 11 Abs. 4 der EU-Kapitalansammlungsrichtlinie, welcher für die Bemessungsgrundlage explizit den tatsächlichen Wert der erbrachten Leistungen vorsieht, eine Bewertung unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit zwingend zu erfolgen. Der nicht werthaltige Teil der Forderung…
…Aufgabe desjenigen, der die teilweise oder gänzliche Uneinbringlichkeit konkreter Forderungen zu gewissen (angegebenen) Bilanzstichtagen behauptet. Aus den vorgelegten Unterlagen lässt sich nicht entnehmen, dass die strittige Forderung zum behaupteten Bilanzstichtag uneinbringlich war. Das BFG geht in Würdigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles davon aus, dass…
…342.819,91 € zum Bilanzstichtag 29.2.2008 sowie ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 98.000,00 € (beide) gegenüber der A Sp. z o.o. zum Bilanzstichtag 28.2.2009 uneinbringlich waren und damit (als objektiv wertlos) mit steuerlicher…
…dass auch bei Wirtschaftstreuhändern uneinbringliche Forderungen bereits nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Bilanzierung wertzuberichtigen sind, da diese Forderungen bereits als gewinnerhöhend verbucht (natürlich auch) versteuert wurden. Zu Würdigung der vorgenommenen Wertberichtigungen werden zusätzlich Informationen gegeben: 1) ad Debitor 21802 (€ 14.450,15) Hier handelt…
…nach § 14 Abs 1 BewG, wonach Forderungen grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten sind, falls nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. § 14 Abs 2 BewG sieht vor, dass uneinbringliche Forderungen außer Ansatz bleiben. ..........." Die Berufung kommt letztlich zu dem Schluss, dass der…