…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
…tätigen unechten stillen Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichbar, sodaß eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft als gegeben anzunehmen ist, dann findet aus österreichischer Sicht auf diese Gestaltungen Artikel 7 des DBA-Spanien Anwendung. Die in Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens vorgesehene Beschränkung, derzufolge nur stille Gesellschaften…
…die KG und Mitges angeführt und (mit Ausnahme der ausgesprochenen Nichtausgleichsfähigkeit der Verluste) die erklärungsgemäße Veranlagung von Einkünften einheitlich an den Geschäftsherren sowie an die atypisch stillen Beteiligten erfolgt. Damit sei der Bescheidadressat hinreichend identifiziert. Ein an eine unechte stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß …
…angeführt und (mit Ausnahme der ausgesprochenen Nichtausgleichsfähigkeit der Verluste) die erklärungsgemäße Veranlagung von Einkünften einheitlich an den Geschäftsherren (die *XY* *GmbH&CoKG*) sowie an die atypisch stillen Beteiligten erfolgt. Damit sei der Bescheidadressat hinreichend identifiziert. Ein an eine unechte stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß …
…Atypische (unechte) stille Gesellschaften treten im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht nach außen in Erscheinung. Bei diesen genügt es daher - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - wenn die Gesellschaft als solche gegenüber dem Finanzamt in Erscheinung tritt. Die Steuererklärung allein bildet allerdings keinen Beweis für ein behauptetes Gesellschaftsverhältnis…
…Mitunternehmerschaft auch dann vor, wenn die Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert nur für den Fall der Unternehmensveräußerung bzw. -auflösung vorgesehen ist (VwGH 22.10.1986, 86/13/0092). Die Tatsache der unecht stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft wird auch von der Bw. grundsätzlich nicht in…
…dass ein fremder Dritter zum Zeitpunkt der Umwandlung der echten in eine unechte stille Gesellschaft (am 14. Dezember 1988) nicht bereit gewesen wäre, einer derartigen Vereinbarung zuzustimmen, da zu diesem Zeitpunkt die als stille Beteiligung bezeichneten Einlagen infolge permanenter Verlustzuweisungen bereits zur Gänze aufgezehrt bzw…
…Mitunternehmerschaft. 19.1.2.2.43 Die atypisch stille Gesellschaft Rz 5815: Die (typische oder echte bzw. atypische oder unechte) stille Gesellschaft tritt nach außen nicht in Erscheinung, sondern entwickelt Rechtsverbindlichkeit bloß im Innenverhältnis. Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich der Gesellschafter an einem Unternehmen…
…werden und umfangreichste Mitwirkungsmöglichkeiten des Genussrechtsberechtigten bestehen. Gesellschaftsteuerlich liegt eine "gewinnbeteiligte Forderung" vor, wenn für das erhaltene Kapital eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös eingeräumt wird. Als Beispiele dafür werden in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt…
…werden und umfangreichste Mitwirkungsmöglichkeiten des Genussrechtsberechtigten bestehen. Gesellschaftsteuerlich liegt eine "gewinnbeteiligte Forderung" vor, wenn für das erhaltene Kapital eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös eingeräumt wird. Als Beispiele dafür werden in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt…
…werden und umfangreichste Mitwirkungsmöglichkeiten des Genussrechtsberechtigten bestehen. Gesellschaftsteuerlich liegt eine "gewinnbeteiligte Forderung" vor, wenn für das erhaltene Kapital eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös eingeräumt wird. Als Beispiele dafür werden in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt…
…werden und umfangreichste Mitwirkungsmöglichkeiten des Genussrechtsberechtigten bestehen. Gesellschaftsteuerlich liegt eine "gewinnbeteiligte Forderung" vor, wenn für das erhaltene Kapital eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös eingeräumt wird. Als Beispiele dafür werden in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt…
…werden und umfangreichste Mitwirkungsmöglichkeiten des Genussrechtsberechtigten bestehen. Gesellschaftsteuerlich liegt eine "gewinnbeteiligte Forderung" vor, wenn für das erhaltene Kapital eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös eingeräumt wird. Als Beispiele werden dafür in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt…
…werden und umfangreichste Mitwirkungsmöglichkeiten des Genussrechtsberechtigten bestehen. Gesellschaftsteuerlich liegt eine "gewinnbeteiligte Forderung" vor, wenn für das erhaltene Kapital eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös eingeräumt wird. Als Beispiele dafür werden in der Literatur die echte und unechte stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen und partiarischer Pachtvertrag genannt…
…Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher die Gewinnanteile der Gesellschafter bei…
…Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher die Gewinnanteile der Gesellschafter bei…
…sei. Eine unechte stille Gesellschaft ende ohne Abwicklung mit Wirkung eines Auflösungsgrundes. Dies gelte auch dann, wenn die stille Gesellschaft gemäß § 185 Abs. 2 UGB durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst werde. Das UGB unterscheide im Abschnitt über die stille Gesellschaft …
…offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften). Gemäß § 188 Abs. 1 lit b BAO werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Mehrere Beteiligte gibt es nicht nur etwa bei offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften, sondern auch bei sogenannten unechten (atypischen) stillen Gesellschaften…
…Ein an eine unechte stille Gesellschaft zu richtender Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO kann, muss aber nicht die Bezeichnung des Geschäftsherrn mit dem Zusatz "und Mitgesellschafter" enthalten; sie ist auch dadurch bezeichnet, dass der Bescheid die Namen oder Bezeichnungen des Geschäftsherrn und des stillen Gesellschafters aufweist …