…vom 22. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 30. Juni 2009 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG mit 6.629,40 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit…
…17. Februar 1998 erfolgten Ehescheidung aufgelöst worden sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Mai 2002 gab das Finanzamt der Berufung teilweise Folge und änderte den angefochtenen Bescheid insofern ab, als die Grunderwerbsteuer nunmehr mit 2 % von S 132.300,00 = S 2.646,00, das…
…mit der Begründung, dass die Begünstigung des § 15 a ErbStG nicht zur Anwendung kommen könnte, da im Berufungsfall ein zur Gänze entgeltliches Rechtsgeschäft vorliege. Da für die vereinbarte Nutzung zwar das Ende in absehbarer Zeit sicher, der Zeitpunkt des Fortfalles aber ungewiss sei, liege eine…
…dass die qualifizierte Ausschlagung im Verhältnis zum Begünstigten den Tatbestand nach § 1 GrEStG erfüllt. Unbestritten ist, dass ein teilweise entgeltlicher Erwerb vorliegt. Strittig ist nur, in welcher Höhe die Grunderwerbsteuer vorzuschreiben ist. Die so genannte schlichte Ausschlagung der Erbschaft (das ist die Ausschlagung ohne Benennung…
…teilweise) Unentgeltlichkeit erschließbar sein. Zum Wesen einer Schenkung gehören deren Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit. Zu prüfen ist, ob neben einer objektiv eingetretenen Bereicherung des Begünstigten auch ein subjektiver Bereicherungswille beim Zuwendenden vorhanden war. Das Gesetz regelt die Schenkung auf den Todesfall, wogegen entgeltliche bzw. teilweise entgeltliche…
…doppelten Charakters der Leistung als teilweise entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben (VwGH 23.10.1990, 90/14/0102; VwGH 14.10.1991, 90/15/0084). Entgeltlichkeit (Synallagma) im Sinne…
…gesehen ein entgeltlicher Vorgang vorliege. Sei eine vereinbarte Gegenleistung niedriger als der dreifache Einheitswert der übergebenen Liegenschaften, liege eine gemischte Schenkung vor. Diese Auslegung gehe jedoch aus dem Gesetz nicht hervor. Es sei gerade ein Wesensmerkmal der landwirtschaftlichen Übergaben, dass diese nur teilweise entgeltlich und…
…bewusst waren. Erforderlich ist vielmehr, dass sich die Vertragspartner des doppelten Charakters der Leistung als teilweise entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich gilt das Prinzip der subjektiven Äquivalenz. Kraft…
…dass sie einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltichen Vertrag schließen wollen. Erforderlich ist, dass sich die Vertragspartner des doppelten Charakters der Leistung als teilweise entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht…
…nach welcher Bemessungsgrundlage ein Erwerbsvorgang zu besteuern ist, ist daher entscheidend, ob ein Erwerbsvorgang als entgeltlich oder unentgeltlich oder teilweise entgeltlich anzusehen ist. Stehen Leistung und Gegenleistung in einem offensichtlichen Missverhältnis, sie ist hinsichtlich der Wertdifferenz von einer Unentgeltlichkeit und damit von einer gemischten Schenkung…
…nach welcher Bemessungsgrundlage ein Erwerbsvorgang zu besteuern ist, ist daher entscheidend, ob ein Erwerbsvorgang als entgeltlich oder unentgeltlich oder teilweise entgeltlich anzusehen ist. Stehen Leistung und Gegenleistung in einem offensichtlichen Missverhältnis, sie ist hinsichtlich der Wertdifferenz von einer Unentgeltlichkeit und damit von einer gemischten Schenkung…
…1991, 90/15/0084 und Rz 5572) und sich beide Vertragspartner des doppelten Charakters der Leistung als teilweise unentgeltlich und als teilweise entgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Entgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben (Prinzip der subjektiven Äquivalenz)…
…und das weitere Prozessprogramm festgelegt. […] Tz 9: Bedürfnisanstalten Nach den Prüfungsfeststellungen betreibe die Beschwerdeführerin Bedürfnisanstalten, die teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Die Einnahmen aus der Benutzung der Bedürfnisanstalten kämen jedoch nicht der Beschwerdeführerin selbst zu, sondern seien Einnahmen jenes Reinigungsunternehmens…
…und das weitere Prozessprogramm festgelegt. […] Tz 4: Bedürfnisanstalten Nach den Prüfungsfeststellungen betreibe die Beschwerdeführerin Bedürfnisanstalten, die teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Die Einnahmen aus der Benutzung der Bedürfnisanstalten kämen jedoch nicht der Beschwerdeführerin selbst zu, sondern seien Einnahmen jenes Reinigungsunternehmens…
…Land- und Forstwirtschaft für den Verkauf des Waldgrundstückes fest. Der Beschwerdeführer und seine Schwester hatten nur das veräußerte Waldgrundstück in ihrem Eigentum und führten keinen weiteren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die anfallenden Arbeiten im Wald erledigten sie selbst unter teilweise entgeltlicher Inanspruchnahme Dritter. Strittig ist…
…1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens ableiten lassen. Tz 4: Bedürfnisanstalten Nach den Prüfungsfeststellungen betreibe die Beschwerdeführerin Bedürfnisanstalten, die teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Die Einnahmen aus der Benutzung der Bedürfnisanstalten kämen jedoch nicht der Beschwerdeführerin selbst zu…
…1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens ableiten lassen. Tz 9: Bedürfnisanstalten Nach den Prüfungsfeststellungen betreibe die Beschwerdeführerin Bedürfnisanstalten, die teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Die Einnahmen aus der Benutzung der Bedürfnisanstalten kämen jedoch nicht der Beschwerdeführerin selbst zu…
…die einem unentgeltlichen Erwerb gleichzuhalten sei, komme es darauf an, dass die Vertragsparteien sich des doppelten Charakters der Leistung als teilweise entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen seien. Dieses Bewusstsein müsse ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht worden sein. im Streitfall sei ein Kaufvertrag abgeschlossen worden…
…erforderlich für eine gemischte Schenkung ist , dass sich die Vertragspartner des doppelten Charakters der Leistung als teilweise entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst (gewesen) sind und die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und auch ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben (VwGH w.o.). Voraussetzung ist somit…
…00) durch die Bw. stellte sich für das Finanzamt als teilweise entgeltlichen und teilweise unentgeltlichen Vorgang dar. Der Erwerb der Liegenschaftsanteile wurde gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 GrEStG als steuerfrei belassen. Die entgeltliche Anschaffung der anteiligen GmbH-Anteile löste Börsenumsatzsteuer aus, und für die…