…sei somit noch nicht bewohnbar gewesen. Die Berufungswerberin hätte in den Jahren 2003 bis 2005 in N gelebt. Somit wäre die längere Wegstrecke von N nach Linz (ca. 65km) für die Beurteilung maßgeblich gewesen. Als Bestätigung würden diverse Rechnungskopien vom Umbau in den Jahren 2004…
…Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit) oder wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) oder wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenverkehrsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist bzw. wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit…
…Basis von Google Maps mit einer Wegstrecke von 19,7 km zwischen Wohnung und Betrieb begründet. Nach den Routenplanern Marco Polo, Michelin und Falk beträgt die tatsächliche Wegstrecke 20 km. Messdaten mit KFZ-Tageskilometerzählern kommen auf 20,1 km. Die Wegstrecke zwischen Wohnung in L:…
…sondern nach der tatsächlichen Wegstrecke zum Arbeitsplatz. In einer Mitteilung des Finanzamtes wurde Familienbeihilfe in folgendem Umfang gewährt: < Kind K1 : 6/2011 - 8/2012 < Kind K2 : 10/2004 - 8/2008 < Kind K3 : 11/2003 - 8/2008 < Kind K4 : 11/2003 – 8…
…eine einfache Wegstrecke von mehr als 40 km gewähre, kann nicht verifiziert werden und ist daher als eine reine Schutzbehauptung zu qualifizieren. Da die tatsächliche Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort nur ca 36 km beträgt, ist nur das kleine Pendlerpauschale für eine einfache Wegstrecke zwischen…
…Wenn das Finanzamt im Zuge des Beschwerdeverfahrens die tatsächliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsort bei gleich gebliebenen Verhältnissen mit Hilfe des Pendlerrechners im Ausmaß von 36 km ermittelte und in seiner Beschwerdevorentscheidung ein Pendlerpauschale von 1.476 Euro und einen Pendlereuro von 72 Euro bei…
…Kurort sei gegeben. Erstens betrage die einfache Wegstrecke mehr als 80 km (110 km nach Routenplaner; auf Grund der Benützung der zeitsparenden und stauvermeidenden Umfahrungsstrecke betrage die tatsächliche einfache Wegstrecke jedoch 118 km sowie auf Grund von wiederholt stattfindenden abendlichen Prüfungsaufsichten bzw. abendlicher Lehrtätigkeit an…
…zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz für die Berechnung des Pendlerpauschales maßgeblich. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Wegstrecke auch tatsächlich zurückgelegt wird. Im Kalendermonat kann für die Berechnung des Pendlerpauschales nur ein Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienwohnsitz nicht vor…
…Öffi) aufgrund der Fahrzeit zumutbar sei. Es stehe daher ein kleines Pendlerpauschale für die Wegstrecke von mehr als 60 km zu. Der tatsächliche Aufwand sei jedoch (ÖBB-Bediensteter) nicht gegeben – Werksverkehr. In der dagegen erhobenen Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, da er eine Jahreskarte der…
…überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (zB bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km |…
…überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (zB bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km |…
…überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (zB bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km |…
…zur Prüfung der Voraussetzungen der Anerkennung des geltend gemachten Pendlerpauschales gebeten wurde mitzuteilen, wo sich sein Arbeitsort befunden habe sowie nähere Angaben zur Wegstrecke von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte (Anzahl der Kilometer), den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende während der Woche und ob ihm die Benützung…
…unmittelbaren Kosten auch Fahrtkosten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang (z.B. Kilometergeld) absetzbar, sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind (abzugsfähig sind daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken - z.B. für die Entfernung Büro -…
…d.h. über die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehende Fahrtkosten, seien in der tatsächlich angefallenen Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst seien. Der Bf. habe im Zusammenhang mit den geltend gemachten Fahrtkosten eine Excel-Liste mit geltend gemachten beruflichen Fahrten vorgelegt…
…Ausgaben für Kraftstoff, Unterhalt und Reparaturen betreffe, in keiner Weise den tatsächlichen Kosten eines Fahrzeuges für die genannte Wegstrecke. Er bitte "um Anerkennung des Pendlerpauschales" (gemeint ist wohl: des "großen" Pendlerpauschales). Seitens des Finanzamtes wurde in der Folge eine abweisende Beschwerdevorentscheidung erlassen, in der gesetzesgemäße…
…teilweise von einer vernünftigen Wegstrecke laut Routenplaner ab. Belege über die tatsächlichen Kfz-Kosten wurden vom Bf keine vorgelegt, weil er diese aufgrund der mittlerweile lange zurückliegenden Zeiträume nicht mehr aufbewahrt hat. Die vorgelegten Unterlagen sind somit als Nachweis der zurückgelegten Wegstrecken und der dabei…
…Bescheidspruch zur Folge. Kann die Tatsache, dass derartige Aufwendungen tatsächlich nicht angefallen sind (weil die Wegstrecke weniger als 2 Kilometer beträgt) in freier Beweiswürdigung als erwiesen angenommen werden, dann ist die Wiederaufnahme des Bescheides jedenfalls zulässig (vgl auch VwGH vom 7.7.2011, 2011/15…
…die tatsächliche Situation vor Ort ab und sei der Pendlerrechner auch nur rückwirkend für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2014 anzuwenden. Für die Beschwerdezeiträume sei der Pendlerrechner irrelevant. Trotzdem hätte das Finanzamt auf Abfragen mit drei verschiedenen Routenplanern hingewiesen, die eine kürzeste, zumutbare und einfache Wegstrecke…
…Wegstrecken über 60 km zu. Daneben können für die Wegstrecke, die über 120 km hinausgeht, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Allfällige Nächtigungskosten für jene Tage, an denen der Dienstnehmer nicht an seinen Familienwohnsitz zurückkehrt, sind gesondert absetzbar. Insgesamt dürfen die genannten Aufwendungen (Pendlerpauschale, tatsächliche…