…aus dem vom Bf. vorgelegten unbeglaubigten Grundbuchsauszug vom 4.5.2018. Die Feststellung, dass sich die Ortschaft ***12*** nicht in einer strukturschwachen Region befindet, gründet sich auf folgende Überlegungen: [...] Auf diese Internetrecherche hat das Finanzamt im Vorlagebericht hingewiesen und ist der Bf. dem Ergebnis dieser…
…aufzugreifen, wonach die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einer strukturschwachen Region, weil mit erheblichen Nachteilen verbunden, unzumutbar sei." Dass es sich bei Serbien wie bei Bosnien-Herzegowina um eine strukturschwache Region handle, ist offenkundig - die Kaufkraft des Euro gemessen an den Kosten des Endverbrauchs der privaten…
…Eltern (Verkaufsverbot zu Lebzeiten der Eltern, dauerhaftes Wohnrecht der Eltern) nicht möglich bzw. wirtschaftlich auch nicht zumutbar. c.) Die Oststeiermark gelte nachweislich als strukturschwache Region, ein etwaiger Verkauf des Hauses (sofern überhaupt durchführbar) und Kauf eines gleichwertigen Besitzes in Wien, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht…
…nur möglich, weil es der Arbeitgeber ihr gestatte, ihre Tätigkeit an 3 Wochentagen vom Heimarbeitsplatz aus zu erbringen. Sie sei in einer strukturschwachen Region wohnhaft und verfüge beim gegenwärtigen Arbeitgeber über eine stabile und gut bezahlte Arbeitsstelle. Gleichwertige Arbeitsplätze seien dort nicht vorzufinden. Zudem wurde…
…stellt den Mittelpunkt der Lebensinteressen dar und ist kein "Wochenenddomizil" oder "Zweitwohnsitz". Die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum ist mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Ein Werbungskostenabzug aufgrund der doppelten Haushaltsführung ist für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen möglich…
…dass der vorliegende Berufungsfall sich von den zahlreichen, an den UFS herangetragenen Fällen von strittigen Familienheimfahrten von in Ballungszentren tätigen Arbeitnehmer in strukturschwache Regionen in Nachfolgestaaten der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, wo deren Gattinnen zumeist eine Kleinstlandwirtschaft zur Eigenversorgung betreiben und die Kinder erziehen…
…aufzugreifen, wonach die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einer strukturschwachen Region, weil mit erheblichen Nachteilen verbunden, unzumutbar sei." Dass es sich bei Serbien wie bei Bosnien-Herzegowina um eine strukturschwache Region handle, ist offenkundig - die Kaufkraft des Euro gemessen an den Kosten des Endverbrauchs der privaten…
…schon alle Voraussetzungen gegeben seien- mit 62 Jahren in Pension gehen. Er falle daher in die 5- Jahres Frist. Außerdem sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Der Bw. wohne in Ungarn in V…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Günter Theissl, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 des Finanzamtes Oberwart vom 30. September 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochten Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
…in Österreich angesucht. Der Verkauf von Haus, Hof und Grund in einem strukturschwachen Gebiet in D würde für den Berufungswerber zu einer erheblichen Vermögenseinbuße führen, weil der Erlös nicht für den Kauf einer adäquaten Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Österreich ausreichen würde. Auch sei aufgrund…
…doch auch schon ein derart kleiner landwirtschaftlicher Betrieb geeignet, eine Familie mit den sonst kaum leistbaren Lebensmitteln zu versorgen." Eine Wohnsitzverlegung der gesamten Familie von einer strukturschwachen Region in Bosnien-Herzegowina nach Österreich ist bei dem Umstand, dass auch noch andere Familienmitglieder von der Landwirtschaft…
…Familienwohnsitz lt Bestätigung der Heimatgemeinde - unterhaltspflichtig ist, weil sie einkommens- und vermögenslos sind. Eine Wohnsitzverlegung der gesamten Familie von einer strukturschwachen Region in Bosnien-Herzegowina nach Österreich ist bei dieser Familiengröße jedenfalls mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, aber auch nach dem Fremdengesetz als erschwert anzusehen…
…Steuererklärung wurde hierzu folgender Sachverhalt dargelegt: "In bin Alleinerzieherin von zwei minderjährigen Kindern im Alter von 12 und 13 Jahren (2003). Mein Familienwohnsitz befindet sich in XXX., in einer strukturschwachen Region in Mittelburgenland. Ich habe dort in einem Wohnhaus, das im Eigentum meiner Eltern steht…
…Beschwerde vom 22.12.2017 begründete der Steuerpflichtige die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes damit, dass er in einer strukturschwachen Region lebt und die Verlegung des Wohnsitzes mit unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Zusätzlich wird vom Pflichtigen angeführt, dass er kurz vor der Pensionierung steht…
…Mitarbeitern, die weniger Einkommen beziehen, das seien in diesem Fall alle anderen, könne die Übernahme der Bürgschaft nicht zugemutet werden. Auch Fremde in dieser Gehaltsklasse in einer strukturschwachen Region, wie im Y., werden bestrebt sein, das Einkommen in dieser Höhe mit Bürgschaftsübernahmen zu sichern. Das…
…der Auswirkung, dass die Lieferanten nicht um ihr Geld umfallen und das Personal sonst auf der Strasse gestanden wäre, somit durch die Neugründung ein neuer Betrieb in einer strukturschwachen Region entstanden ist. Ing. P ist ein selbständiger Unternehmensberater im Bereich der Prozess- und Ablaufoptimierung. Er…
…Ort Y. sei auf Grund der eheähnlichen, kinderlosen Lebensgemeinschaft der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und durch die Mitgliedschaft zu einem Sport- und Bürgerverein begründet. Ungeachtet der Tatsache, dass seine Partnerin nicht berufstätig sei, sei eine Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen, wie Y. , in ein Ballungszentrum, wie X. …
…wenn die Ehefrau am Familienwohnsitz nicht berufstätig sei - zu, wenn der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort wohne und die Wohnsitzverlegung von einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre und daher grundsätzlich nicht zumutbar sei. Der Bw. habe ein Firmenquartier seines Arbeitgebers bewohnt…
…stellt den Mittelpunkt der Lebensinteressen dar und ist kein "Wochenenddomizil" oder "Zweitwohnsitz". Die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum ist mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Ein Werbungskostenabzug auf Grund der doppelten Haushaltsführung ist für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen…
…der Kindererziehung widme und die Kinder am Familienwohnsitz in die Schule gehen würden. Laut Richtlinien sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar, womit ein Werbungskostenabzug auf Grund der doppelten Haushaltsführung für die Dauer des…