…62 € um 9 % erhöht. Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Parteien des Verfahrens strittig, ob der Bw im Streitjahr 2008 (noch) einen steuerlichen Wohnsitz im Inland hatte bzw. wo sich bei einem Doppelwohnsitz in Österreich und Liechtenstein der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet. Zum bisherigen…
…Zudem liegt die österreichische Staatsbürgerschaft vor, welche auch ein Indiz für den steuerlichen Wohnsitz in Österreich ist." Zu den in der Bescheidbegründung angeführten Ansässigkeitsbescheinigungen ist Folgendes festzuhalten: Auf S 2/2005 E-Akt befindet sich ein Aktenvermerk eines Organwalters des Finanzamtes vom 5. September 2005…
…dass sich der Wohnsitz bzw. der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. für den (weitaus) überwiegenden Teil des Jahres 2005 in Österreich befunden hat; freilich hat es das Finanzamt auch hinsichtlich dieses Dokumentes verabsäumt, vom steuerlichen Vertreter eine beglaubigte Übersetzung abzuverlangen. Aus diesen Ausführungen folgt aber…
…über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union müsse er nach seinem Dienstantritt bei der Europäischen Kommission im Herkunftsland Österreich steuerlich so behandelt werden, als hätte er seinen früheren inländischen Wohnsitz (Stadt.X) beibehalten. Im vorliegenden Berufungsfall besteht somit allein Streit darüber und entscheidet diesen…
…J8*** und ***J9*** ein offenes Verfahren anhängig. Die zu klärende Rechtsfrage, ob ein steuerlicher Wohnsitz vorliege, sei für alle betreffenden Jahre maßgebend. Am ***D26*** legte das Finanzamt die Beschwerden erneut zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht verwies es auf die beim Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren betreffend die…
…angegeben: "Wie in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (Außenstelle Feldkirch) zur Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2010 entschieden wurde, befindet sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Österreich. Aus diesem Grunde sind Sie mit dem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig und daher waren die Unfalltaggelder der SUVA als steuerpflichtig…
…weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine…
…bei der Firma F. in Österreich steuerpflichtig sind (Artikel 15 DBA Liechtenstein). Aus dem Schreiben Ihrer steuerlichen Vertretung vom 10.12.2014 geht allerdings hervor, dass Sie bereits im Jahr 2004 sowohl den gewöhnlichen Aufenthalt als auch einen (weiteren) Wohnsitz in Liechtenstein inne hatten. Unterlagen…
…weshalb es sich erübrige, die im Zuge der Berufung angebotenen diversen Beweise zu beschaffen. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers und somit sein steuerlicher Wohnsitz im Sinne des Art. 4 DBA Ö-CH befinde sich in Österreich. Daran könnten auch die privaten Kontakte in der…
…weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang keine Steuerpflicht in Österreich aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine…
…sein (vgl. VwGH 29. 11. 1965, 1281/65). Auch das Verfügen über eine Wohnung, die nur aus beruflichen Gründen erforderlich ist, begründet steuerlich einen Wohnsitz, etwa auch Untermietzimmer und im Falle einer Dauermiete Hotelzimmer (vgl. VwGH 23. 5. 1990, 89/13/0015; VwGH 24. 1…
…III Nr. XX/20XX (in der Folge: DBA CH) geschlossen. (1) Im Sinne des Artikel 4 (Steuerlicher Wohnsitz) dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig ist. (2) Ist…
…Grundstück in M sowie Wohnhäuser in M und B). Aufgrund der engeren persönlichen und auch der wirtschaftlichen Beziehungen könne davon ausgegangen werden, dass sich der steuerliche Wohnsitz des Berufungswerbers im gesamten Streitjahr in Österreich befunden habe, er somit unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs…
… Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird…
…Vor Erlassung der berufungsgegenständlichen Bescheide nahm die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers (Bw.) "zur Veranlagungspflicht" wie folgt Stellung (Schreiben vom 15.1.2010, AS 16f/09): "(Der Bw.) ist seit 1.1.1993 Dienstnehmer der D... AG, CH-..., sein einziger Wohnsitz befindet sich ebenfalls in CH-…
…auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Art. 4 (STEUERLICHER WOHNSITZ): "(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person": a) eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes oder eines anderen ähnlichen…
…1979, zur Anwendung. 5.3. DBA CSSR Artikel 4 DBA CSSR - Steuerlicher Wohnsitz - lautet: "(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des…
…ansässig ist, richtet sich nach Art 4 DBA-Kanada. Dieser lautet auszugsweise: "Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des…
…ansässig ist, richtet sich nach Art 4 DBA-Kanada. Dieser lautet auszugsweise: "Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des…
…Beschwerde. Im Übrigen sind die Feststellungen unstrittig. Rechtlich folgt daraus: Artikel 4 DBA Kanada lautet auszugsweise: "Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck “eine in einem Vertragstaat ansässige Person” eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes…