Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,W-Gasse, vom 29. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 21. Dezember 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und…
…Bereich Brunnenbau, Wasserversorgung und Untergrunderkundung (Pkt. I.). Mit ihren Einlagen sind die stillen Gesellschafter am Gewinn und Verlust, am Vermögen sowie an den stillen Reserven als steuerlicher Mitunternehmer beteiligt (Pkt. II.). Die Gewinn- bzw. Ergebnisverteilung erfolgt in der Form, dass die B-GesmbH (als Geschäftsinhaberin…
…im Vermögensstand des Geschäftsinhabers - wie z. B. ein Schuldennachlass im Zuge des Zwangsausgleiches - haben auf den Stillen daher keine Auswirkung mehr; denn maßgeblicher Stichtag für die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern ist der Zeitpunkt der Auflösung der stillen Gesellschaft. Die Folge der Konkurseröffnung ist das Entstehen…
…Im Hinblick auf die relative Geringfügigkeit der Steuernachzahlungen rege die Berufungswerberin an "von einer amtswegigen Wiederaufnahme der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerveranlagungsverfahren 1996 und 1997 abzusehen". Die steuerlichen Auswirkungen dürften auch im Sinne der VwGH-Judikatur als geringfügig einzustufen sein (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044…
…den Einkommensteuerbescheiden 2009 bis 2011 vom 4. Februar 2013, wies aber in gleicher Höhe einen Selbstbehalt aus, sodass es zu keiner steuerlichen Auswirkung kam. Die Bescheide enthielten gleichlautend folgende Begründung: Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen ist, konnten nicht berücksichtigt werden…
…Revision: Die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungen gem. § 188 BAO für 2007 betreffend die KG wird gem. § 20 BAO im Rahmen des Ermessens nicht zugelassen, da diese Wiederaufnahme keinerlei feststellbare steuerliche Auswirkungen auf die Einkommensteuerverfahren der Gesellschafter der KG hat (vgl. Ritz, BAO, 6. Auflage, …
…bezweifelt werde. Daher sei die Ausbuchung der Forderung in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2002 erfolgt, woraus sich keine steuerliche Auswirkung in den angefochtenen Bescheiden ergeben würde. Der Vertreter der Beschwerdeführerin verweist auf das Fax vom 1. Dezember 2015. 1.5.2.3. Ausbuchung von…
…ändern, als periodenfremde Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis zu verhindern sind. Gegenständlich hat die Wertberichtigung bzw. Ausbuchung der Forderung steuerlich keine Auswirkung. Es liegt eine erfolgsneutrale Umbuchung (Wertberichtigung an Forderung) vor. Diese Feststellung der Betriebsprüfung hatte somit keine Auswirkung auf den Spruch der angefochtenen Abgabenbescheide…
…des steuerfreien Sanierungsgewinnes im Gewinnanteil des M. aus seiner Beteiligung an der A. und atypisch A- (idF kurz A-) im Jahr 1997 ohne eine steuerliche Auswirkung auf den Einkommensteuerbescheid 1997 war, weil sich nach innerbetrieblichen Verlustausgleich seiner Einkünfte aus Gewerbetrieb, die aus mehreren Einkunftsquellen stammten…
…299 BAO) nicht mehr möglich wäre, ein solches Versehen rückgängig zu machen, und zwar auch dann nicht, wenn die versehentliche Inanspruchnahme eines Freibetrages ohne jede steuerliche Auswirkung geblieben ist. Ein solches Verständnis kann den Bestimmungen des § 106a EStG 1988, die bei Vorhandensein eines Kindes einen…
…aus, die Verfügung der Wiederaufnahme liege im Ermessen. Amtswegige Wiederaufnahmen würden in der Regel nicht zu verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig seien. Die von der BP als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Feststellung, ein Ertrag von 22.307,00 S sei der Umsatzsteuer zu unterziehen…
…566,77 S sowie ein Leitungswasserschaden von 6.680,00 S) nicht als Einnahmen erfasst worden seien (Tz 19 des Bp-Berichtes). Dazu ist festzuhalten, dass amtswegige Wiederaufnahmen idR dann nicht zu verfügen sein werden, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig sind (vgl. Ritz, BAO…
…Feststellungen mit ertragsteuerlicher Auswirkung nur mehr die Tz 15 des Bp-Berichtes ("Notarskosten Hausübergabe", S 199 Arbeitsbogen) verbleibt, die jedoch nur zu einer geringen Gewinnerhöhung (genauer: Verlustminderung) im Jahr 1996 führt (um 8.449,17 S). Auf Grund dieser bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkung (nach Wegfall…
…hat der Umstand, dass Profisportler tätig werden, im Wesentlichen nur für diese selbst steuerliche Auswirkungen. Dies gilt auch für die Ausübung von Einzelsportarten in Doppel- (zB Tennis), Formations- (zB Formationstanz) und Staffelform (zB Langlauf). Beispiel: Ein Tennisverein (Tennisverband) tritt bei einem Wettbewerb (zwei Einzelmatches und…
…abgesehen und eine Gegenrechnung mit den aufgedeckten stillen Reserven aus der Zuschreibungsrücklage vorgenommen werden, sodass die steuerlichen Auswirkungen in Hinblick auf die Beteiligung an der B-GmbH zum 31.12.2017 null betragen. Die Zuschreibungsrücklage steht künftig mit 130 zu Buche. Offene Siebentel aus Veräußerungsverlusten…
…Verkauf und die Rückmiete wirtschaftlich betrachtet ein Darlehensvertrag, zu dessen Sicherung das Wirtschaftsgut dem Leasinggeber übereignet wird. 2.5.2.6 Steuerliche Auswirkungen der Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber Rz 148: Wird der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zugerechnet, dann sind die Leasingraten beimbei ihm Betriebseinnahmen…
…Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte es dazu aus, dass die Krankheitskosten bereits im Erstbescheid in voller Höhe (€ 21.124,96) berücksichtigt worden wären und die volle steuerliche Auswirkung erreicht hätten. In ihrem Vorlageantrag vom 23. Dezember 2022 wiederholte die Bf. im Wesentlichen das…
…die belangte Behörde aus: "Pendlerpauschale und Pendlereuro wurden antragsgemäß berücksichtigt. Aufgrund Ihrer Unterhaltsleistungen für Ihr Kind steht Ihnen ein Unterhaltsabsetzbetrag und Familienbonus Plus zu. Beide Absetzbeträge haben jedoch keine steuerliche Auswirkung mehr, da Sie für das Jahr 2023 bereits die höchstmögliche Erstattung mit dem Erstbescheid…
…daher der Lohnzettel (mit Stichtag 21.1.2008) auch richtigerweise mit der alten Bezeichnung IAF übermittelt worden. Eine Änderung der Bezeichnung wäre zudem nicht im Einflussbereich des Finanzamtes gelegen und hätte auch keine steuerliche Auswirkung. Da sich seitens des Finanzamtes keine Änderung der Beurteilung ergebe…
…Arbeit bezogen. Aufgrund der geringen Bezüge erfolgte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung jeweils eine Gutschrift. Die streitgegenständlichen Beträge wurden nicht angeführt (keine steuerliche Auswirkung). Klare Vereinbarungen: Verträge zwischen nahen Angehörigen erfordern einen eindeutigen und klaren Inhalt. Bei unklarer Vertragsgestaltung hat derjenige zur Aufklärung beizutragen, der sich…