…am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als 6.000,00 Euro jährlich (angelehnt an die Einkommensgrenze des Ehepartners beim Alleinverdienerabsetzbetrag) erzielt oder die Einkünfte in Bezug…
…ausreichend, um diese im obigen Sinn als steuerlich relevante Einkünfte anzusehen und daher auch in weiterer Folge keine private Veranlassung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes zu unterstellen. Als Werbungskosten kommen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter anderem Kosten der Familienheimfahrten in Betracht…
…verheiratet ist, verlegte ihren Wohnsitz erst im Streitjahr 2021 ins Elternhaus des Beschwerdeführers. Zudem erzielte sie - wie in freier Beweiswürdigung festgestellt - im Streitjahr keine steuerlich relevanten, ortsgebundenen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit, die…
…für die steuerliche Abzugsfähigkeit der damit zusammenhängenden Kosten (zB Jakom/Ebner, aaO). Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene Einkünfte im Sinne des…
…am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer aktiven Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als 6.000,00 Euro jährlich (angelehnt an die Einkommensgrenze des Ehepartners beim Alleinverdienerabsetzbetrag) erzielt oder die Einkünfte in Bezug…
…Familienwohnsitz steuerlich relevante Erwerbseinkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 sind, die bei der Verlegung dessen verloren gingen und als wirtschaftlich bedeutsam anzusehen sind. Die Judikatur enthält bereits mehrfach ähnlich gelagerte Fälle, in welchen vorübergehend geringfügige bzw. gar keine Einkünfte des…
…2003/13/0154, mwN). Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung ist eine Verlegung des Familienwohnsitzes aus wirtschaftlichen Gründen jedenfalls dann als zumutbar anzusehen, wenn durch die Tätigkeit des Ehepartners des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz keine steuerlich relevanten Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z…
…der (Ehe)Partner steuerlich relevante Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als € 6.000,- jährlich erzielen würde. Aus den vom Bf. vorgelegten Unterlagen sei zu entnehmen, dass die Ehegattin des Bf. im Jahr 2014 in Polen steuerpflichtige Einkünfte in der Höhe von…
…vorliegen. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn die am Familienwohnsitz lebende Ehegattin des Steuerpflichtigen eine Erwerbstätigkeit ausübt und hierbei steuerlich relevante Einkünfte in Höhe von mehr als ATS 30.000,-- (€ 2.180,19) jährlich erzielt. Da im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen nicht zutreffen, könnten…
…bei ca. 362.300,-- und ca. EUR 5.600,-. Hinsichtlich des Waldes wurde seitens des Gutachters kein gesonderter Wert für das stehende Holz angeführt. Es wurden niemals steuerlich relevante Einkünfte aus dem stehenden Holz lukriert. 2. Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens: Für die Frage, ob…
…eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann, z.B. wenn die Gattin am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit von mehr als 6.000,- Euro jährlich erziele. Würden die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen, so könnten Kosten für Familienheimfahrten…
…gilt dann als unzumutbar, wenn der Partner am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit von mehr als 2.200.- jährlich erzielt. Gründe für die fälschliche Ablehnung des Antrages: Meine Lebenspartnerin ist selbständig und hat daher keine Löhne/Gehälter bezogen, die die obige Mindestgrenze…
…den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Hat der Veräußerer aus dem Halten des Anteils an der Kapitalgesellschaft zuvor steuerlich relevante Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, so sind Kosten der Fremdfinanzierung vorrangig dort als Werbungskosten zu berücksichtigen. Liegt jedoch hinsichtlich der laufenden Bewirtschaftung der Kapitalbeteiligung steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor…
…kann. Eine Unzumutbarkeit für die Wohnsitzverlegung in die Nähe Ihres Beschäftigungsortes in der Schweiz liegt in Ihrem Fall nicht vor, da Ihre Gattin nicht in ***Stadt2*** erwerbstätig war und steuerlich relevante Einkünfte daraus erzielte. Die Wohnsitzbegründung erfolgte aus rein privater Veranlassung weit entfernt vom Beschäftigungsort…
…abweisende Beschwerdevorentscheidungen, wobei es zur Begründung jeweils ausführte: "Wie bereits im angefochtenen Bescheid begründet liegt eine der Hauptvoraussetzungen für die etwaige steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten, nämlich, daß Ihre Ehegattin am Ort des Familienwohnsitzes relevante Einkünfte von mehr als € 6.000,- erzielt, nicht…
…56). Nach Verwaltungspraxis ist bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene Einkünfte im Sinne des § 2 Abs…
…ausreichend, um diese im obigen Sinne als steuerlich relevante Einkünfte anzusehen und daher auch in weiterer Folge keine private Veranlassung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes zu unterstellen. Als Werbungskosten kommen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter anderem Kosten für Familienheimfahrten in Betracht…
…das Finanzamt davon ausgehe, dass ein Vertrag zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Mutter existiere. Laut Ansicht des Finanzamtes lägen daher steuerlich relevante Einkünfte vor. Diese Einkünfte seien in die Veranlagung miteinzubeziehen. In der Beschwerde vom 2.8.2019 wurde ausgeführt, dass die Mutter der…
…sei, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 3 Z 1-4 EStG 1988 erziele und diese in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung seien. Nachdem die Einkünfte der Gattin weit unter 10% betragen würden, sei…
…Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als S 30.000,-- jährlich erzielt (VwGH 24.4.96, 96/15/006) oder die Einkünfte in Bezug auf das…