…die Steuerschuld infolge tatsächlicher Übernahme durch die Wohnungswerber nach § 19 Abs. 2 UStG 1972 entstanden sei. Die Übergabe sei keine steuerfreie Grundstücklieferung. Als Bemessungsgrundlage seien die vereinbarten Preise bzw bei jenem Objekt, das grobe Mängel aufweist, die Anzahlungen heranzuziehen (weil mit ausstehenden Restzahlungen nicht mehr…
…9 Buchst. a steuerfrei sein (Rau/Dürrwächter/Flick/Geist: Kommentar zum (d)Umsatzsteuergesetz, Loseblattausgabe, § 4 Nr. 9, Anm. 27). Die von der Bw. in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gedeutete Uminterpretation einer Leistungsbeziehung (Werklieferung eines Gebäudes) in eine steuerbefreite Grundstückslieferung kann nicht gefolgt werden, weil sie eben in…
…Gebäude, sondern es erfolgen gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG steuerfreie Grundstückslieferungen an die Erwerber der Gebäude. Gemäß § 2 Abs. 2 GrEStG stehen Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden Grundstücken gleich. Der Verkauf eines Gebäudes auf fremdem Boden unterliege daher der Grunderwerbsteuer…
…der Komplementärin, die Bw. war, erworben hatten, als steuerfreie Grundstückslieferungen qualifiziert wurden. Im angefochtenen Bescheid vertrat das Finanzamt die Rechtsansicht, die Fertigteilhauslieferungen stellten auch dann einen umsatzsteuerpflichtigen Erlös dar, wenn sie bei einer Bündelung von Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen erbracht würden. In der Berufung gegen…
…Unternehmen in jenen Fällen, in denen die Erwerber gleichzeitig das Grundstück von einer der Bw. nahe stehenden KG erworben hatten, als steuerfreie Grundstückslieferungen qualifiziert wurden. Im angefochtenen Bescheid vertrat das Finanzamt die Rechtsansicht, die Fertigteilhauslieferungen stellten auch dann einen umsatzsteuerpflichtigen Erlös dar, wenn sie bei…
…der Komplementärin, die Bw. war, erworben hatten, als steuerfreie Grundstückslieferungen qualifiziert wurden. Im angefochtenen Bescheid vertrat das Finanzamt die Rechtsansicht, die Fertigteilhauslieferungen stellten auch dann einen umsatzsteuerpflichtigen Erlös dar, wenn sie bei einer Bündelung von Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen erbracht würden. In der Berufung gegen…
…ob der Bw das Grundstück im Rahmen eines (eventuell pauschalierten) Unternehmens oder als Privatperson verkaufte und auf welche Rechtsgrundlage sich die Vorschreibung von Umsatzsteuer durch das Finanzamt für eine -wenn überhaupt steuerbare so doch grundsätzlich steuerfreie- Grundstückslieferung stützt. Aus dem Veranlagungsakt des Bw ist ersichtlich…
…somit nach Fertigstellung der Sanierung, erstellt. Die C-AG war nicht Bauherr und nicht Empfänger der Bauleistungen, sondern hat steuerfreie Grundstückslieferungen von den grundbücherlichen Eigentümern erhalten. Sie hat fertig sanierte Eigentumswohnungen zu einem Fixpreis erhalten. Sie war niemals Gesellschafter der ARGE. Der Bauauftrag wurde nur…
…relativ ähnlicher Fall. Damit steht fest, dass die Erwerber keine Bauherren sind. Sie haben vielmehr eine steuerfreie Grundstückslieferung von Grund und Boden samt Gebäude erworben. Es steht auch fest, dass die Erwerber nicht Mitglieder der ARGE sind. Da die ARGE die Bauleistungen in Auftrag gegeben…
…Die steuerfreie Grundstückslieferung umfasst die Veräußerung als Gesamtes (zur Option zur Steuerpflicht siehe Rz 793 ff). Ein Grundstück wird samt einer sich darauf befindlichen, mobilen, leicht entfernbaren Maschine verkauft. Die steuerfreie Grundstückslieferung erstreckt sich nicht auf den Verkauf der Maschine. 6.1.9.1.2…
…Entscheidung des EuGH vom 29.10.2009, Rs C-29/08 "AB SKF" als unbegründet ab; die in Streit stehenden Aufwendungen hätten in den Preis für die steuerfreie Grundstückslieferung Eingang gefunden, weshalb ein Vorsteuerabzug nicht zustünde. Nachdem die Bf. am 07.02.2017 die Entscheidung…
…nehmen. Daher könne er auch nicht Empfänger der Bauleistungen der ARGE "P.-Gasse" sein. Vielmehr habe er eine einheitliche steuerfreie Grundstückslieferung vom grundbücherlichen Eigentümer erhalten. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Bf uA vor, die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerbescheids 1999 im Jahr 2007 sei unzulässig…
… 6 Abs. 1 z. 9 lit. a UStG 1994 steuerfreie Grundstückslieferungen behandelt. Eine Erfassung in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2005 ist nicht erfolgt. Ferner erfolgte hinsichtlich der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Umsätzen kein Vorsteuerabzug. Rechtliche Würdigung: Nach Ansicht der Bp. ist die Lieferung des Grund und…
…Bauauftrag sei steuerlich irrelevant. Der Erwerber sei auch nicht Bauherr gewesen. Er sei nicht Empfänger der Bauleistungen, sondern habe eine steuerfreie Grundstückslieferung vom grundbücherlichen Eigentümer erhalten. Die ARGE habe an ihn die Rechnung ausgestellt, obwohl er nicht Empfänger der Bauleistungen gewesen sei. Ein Einfluss des…
…Grundstück verkaufen wollte. Die strittigen Aufschließungsmaßnahmen sind daher nicht deswegen vorgenommen worden, um später allenfalls (steuerfreie) Grundstückslieferungen tätigen zu können. Vielmehr stehen die Aufschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den erwähnten steuerpflichtigen Nutzungsüberlassungen. Selbst wenn dies nicht zuträfe stünde aus den in Punkt 2.4. der Berufung…
…weder der Veräußerer des Grundstückes noch dessen Erwerber, sondern ein von diesen verschiedener Organisator des Bauprojektes als Bauherr anzusehen, so liegt eine unecht steuerfreie Grundstückslieferung der Liegenschaft durch den Veräußerer sowie eine steuerpflichtige (Werk)Lieferung des Gebäudes durch den Initiator vor (vgl. Ruppe, UStG 1994²…
…relativ ähnlicher Fall. Damit steht fest, dass die Erwerber keine Bauherren sind. Sie haben vielmehr eine steuerfreie Grundstückslieferung von Grund und Boden samt Gebäude erworben. Es steht auch fest, dass die Erwerber nicht Mitglieder der ARGE sind. Da die ARGE die Bauleistungen in Auftrag gegeben…
…die bauliche Gestaltung des Hauses keinen Einfluss nehmen. Sie war nicht Empfänger der Bauleistungen, sondern hat eine steuerfreie Grundstückslieferung vom grundbücherlichen Eigentümer erhalten. Die Bw hat an sie die Rechnung ausgestellt, obwohl sie nicht Empfänger der Bauleistungen war. Die Bw hat die Bauleistungen an den…
…weder der Veräußerer des Grundstückes noch dessen Erwerber, sondern ein von diesen verschiedener Organisator des Bauprojektes als Bauherr anzusehen, so liegt eine unecht steuerfreie Grundstückslieferung der Liegenschaft durch den Veräußerer sowie eine steuerpflichtige (Werk)Lieferung des Gebäudes durch den Initiator vor (vgl. Ruppe, UStG 1994²…
…weder der Veräußerer des Grundstückes noch dessen Erwerber, sondern ein von diesen verschiedener Organisator des Bauprojektes als Bauherr anzusehen, so liegt eine unecht steuerfreie Grundstückslieferung der Liegenschaft durch den Veräußerer sowie eine steuerpflichtige (Werk)Lieferung des Gebäudes durch den Initiator vor (vgl. Ruppe, UStG 1994²…