…Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der Volkspension und der Zusatzpension in der Größenordnung von etwa 50.000 ATS steuerfrei sind, bei der Einkünfteermittlung in Österreich ohne Auswirkung bleiben (siehe auch EAS 2064). 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…siehe Rz 479 ff). 3.2.8 Freiwilligenpauschale Rz 313k: Zum Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 siehe VereinsR 2001 Rz 775a ff. 3.3 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile (§ 3 Abs. 2 und 3 EStG 1988) Siehe LStR 2002 Rz 113 bis 119.
…begehrte Anerkennung von Reisekosten anlässlich militärischer Übungen nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht gewährt werden kann, weil eben diese Reisekosten in einem angeblich unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Bezugsteilen nach § 3 Abs. 1 Z 22 lit. a EStG 1988 stehen (Bezüge nach dem II…
…dass aufgrund mehrerer Lohnzettel ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei, steuerfreie Bezugsteile eine Hochrechnung auslöse und die Aufwendung für außergewöhnliche Belastungen den Selbstbehalt nicht übersteige. Mit Vorlageantrag vom 16.7.2012 beantragte der Bw die Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen…
…behalten ihre Steuerfreiheit. Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG 1988 bleiben dann steuerfrei, wenn sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile und ohne Rücksicht auf die Modalitäten der Auszahlung bzw. Gewährung steuerfrei sind . Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gemäß § 68 EStG…
…ist der Bruttolohn (Tag- oder Wochenlohn). Es dürfen daher weder steuerfreie Bezugsteile (zB Überstundenzuschläge) ausgeschieden noch etwa zu zahlende Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge nach § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 in Abzug gebracht werden. Nichtsteuerbare Bezugsteile im Sinne des § 26 EStG 1988 (zB Fahrtkostenersätze) sind in…
…875,52 € und die Ausgleichszulage (nach einer rückwirkenden Erhöhung des Familienrichtsatzes ab 1/2020) 649,47 € pro Monat. Beide Einkunftsteile wurden von der SVS dem laufenden Lohnsteuerabzug unterworfen (Lohnzettel Kz 243 /sonstige steuerfreie Bezugsteile = ohne Eintrag). Der Bf erachtet sich dadurch beschwert…
…oder - § 67 Abs 8 lit e und lit f (Sozialplanbezüge und Pensionsabfindungen) mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind. Kostenersätze gem § 26 und steuerfreie Bezüge nach § 3 behalten ihre Steuerfreiheit. Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gem § 68 zur Nachzahlung, sind diese zusammen mit…
…Jahre 2014-2018, da die erhaltenen Taggelder als steuerfreie Bezugsteile zu behandeln seien und verwies auf die abgegebenen Verzichtserklärungen und das oben angeführte Erkenntnis des VwGH. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Inhalt des Verwaltungsaktes und ist unstrittig. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…2006“! Zu den verschiedenen Variationen der Anwendungen von allenfalls adaptierten Einkommensgrößen (oder „Einkünfte“-Größen), bzw. nicht um - beispielsweise -Sonderzahlungen oder steuerfreie Bezugsteile zu adaptierendem Einkommen (oder Einkünfte), wird die rechtliche Anwendung, Umsetzung und Berechnung dem dortigen Gericht überlassen. Das Einkommen des VN-KV NN 2008…
…Kostenersätze gemäß § 26 EStG und steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG (sofern sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile und ohne Rücksicht auf die Modalitäten der Auszahlung bzw. Gewährung steuerfrei sind) behalten ihre Steuerfreiheit. Dies gilt aber nicht für steuerfreie Beträge, wenn einzelne…
…des Arbeitgebers (z.B. Abschreibungen, KFZ-Kosten für Dienstwagen) von der Pauschalierung erfasst sind, ist der zugerechnete Sachbezug als Betriebsausgabe absetzbar. Rz 4120: Vom Arbeitgeber gewährte steuerfreie Bezugsteile nach § 3 EStG 1988 oder § 26 EStG 1988 sind als Betriebsausgaben absetzbar, soweit eine individuelle Zuordnung an…
…oder - § 67 Abs 8 lit e und lit f (Sozialplanbezüge und Pensionsabfindungen) mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind. Kostenersätze gem § 26 und steuerfreie Bezüge nach § 3 behalten ihre Steuerfreiheit. Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gem § 68 zur Nachzahlung, sind diese zusammen mit…
…EStG 1988 für das laufende Jahr bzw. bis zum 15. Februar des Folgejahrs nachgezahlt, bleibt die Steuerfreiheit auch bei einer späteren Auszahlung der Überstundenentgelte innerhalb desselben Kalenderjahrs erhalten. Gelangen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gem. § 68 EStG 1988 zur Nachzahlung, sind diese zusammen mit der …
…vom 27.3.2020 stellte die Bf den Antrag auf Neuberechnung der Lohnsteuer für die Jahre 2015 bis 2017, da die erhaltenen Taggelder als steuerfreie Bezugsteile zu behandeln seien, und verwies in dem Begleitschreiben auf das oben angeführte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt ergibt…
…behalten ihre Steuerfreiheit. Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG 1988 bleiben dann steuerfrei, wenn sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile und ohne Rücksicht auf die Modalitäten der Auszahlung bzw. Gewährung steuerfrei sind. Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gemäß § 68 EStG…
…Datenträgeraustausch übermittelt werden. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, das Verfahren des Datenträgeraustausches mit Verordnung festzulegen." Das heißt, es sind bestimmte steuerfreie Bezugsteile wie z.B. ein Arbeitslosenbezug nicht (mehr) progressionsmindernd zu berücksichtigen. Es wird bei Durchführung einer Veranlagung jener Zeitraum neutralisiert, während dessen der…
…Abs 3 FLAG 1967 nicht übersteigt (vgl in diesem Sinne auch UFS 6.11.2006, RV/0516-I/06). Steuerfreie Bezugsteile, solche die nicht der Tarifbesteuerung unterliegen und Sozialleistungen haben, auch wenn durch diese die für die Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Mittel (weit…
…90/14/0053). Ist das Dienstverhältnis bereits beendet, kann eine Nachzahlung allenfalls unter dem Titel der Vergleichszahlung begünstigt sein (VwGH 5. 11. 86; 85/13/14). Gelangen steuerfreie Bezugsteile (z. B. gem. § 68) zur Nachzahlung, sind diese ebenfalls mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Für sonstige…
…Bezüge hochzurechnen sind. Bezweckt wird mit dieser besonderen Berechnung, dass die unterschiedliche Steuerbelastung zwischen Steuerpflichtigen mit steuerfreien Transferzahlungen und Steuerpflichtigen, die Einkünfte in derselben Höhe, jedoch ohne steuerfreie Bezugsteile beziehen, wenigstens teilweise ausgeglichen wird. Die Hochrechnung hat nur für den Zeitraum zu erfolgen, in dem…