…worden, wenn die Bw. sportlich tätig werde. Es werde also nur aktives Tun vorausgesetzt, was sich insbesondere aus dem variablen Erfolgsentgelt gemäß Sponsorvertrag ergebe. Nach § 3a Abs. 5 UStG 1994 bestimme sich der Ort der sonstigen Leistung in der Reihenfolge der folgenden Absätze, wonach der …
…der Vermietung von Räumlichkeiten an den Veranstalter der Messen? Zu Frage 1.) Definition des Veranstalters Als Veranstalter iSd UStG gelten grundsätzlich Unternehmer, die wissenschaftliche, kulturelle und/oder sportliche Leistungen im eigenen Namen einem größeren Personenkreis zugänglich machen. Dazu zählt die Veranstaltung von Theateraufführungen, Festspielen, Schulungen…
…Sämtliche vertragsgemäßen Einzeltätigkeiten des Trainers, die dazu dienten, die sportlichen Leistungen der zu Trainierenden zu optimieren, seien als unselbständige Teile einer einheitlichen Trainerleistung anzusehen. Auch die Tätigkeit der Betreuung der Sportler am jeweiligen Wettkampfort sei nicht als tageweise oder nach dem einzelnen Wettkampf abgrenzbare Einzelleistung…
…Turnsportzentrum G. Die Ausbildung in X ermögliche es A, sportliche Leistungen auf hohem Niveau zu erbringen und den Nachwuchs professionell zu trainieren. Es liege daher sehr wohl eine Berufsausbildung vor. Seitens des Finanzamtes wurde im Vorlagebericht dahingehend zum Vorbringen der Beschwerdeführerin Stellung genommen, dass ein…
…Sämtliche vertragsgemäßen Einzeltätigkeiten des Trainers, die dazu dienten, die sportlichen Leistungen der zu Trainierenden zu optimieren, seien als unselbständige Teile einer einheitlichen Trainerleistung anzusehen. Auch die Tätigkeit der Betreuung der Sportler am jeweiligen Wettkampfort sei nicht als tageweise oder nach dem einzelnen Wettkampf abgrenzbare Einzelleistung…
…mit diesem Workshop beantragten, Ausgaben muss auch vom Unabhängigen Finanzsenat die Anerkennung versagt werden. Es liegt ein Mischprogramm, mit dem Hinweis auf "sportliche Leistungen" vor. Obwohl der Bw., wie aus den Erwägungen der Entscheidung des UFS RV/0371-G/08 vom 27. März 2009 das…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 explizit genannte Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen) ähnliche Leistung zu beurteilen und daher ebenfalls unter § 3a Abs.8 lit. a UStG zu subsumieren. Denn für all die ausdrücklich erwähnten Leistungen gilt, dass sie durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 explizit genannte Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen) ähnliche Leistung zu beurteilen und daher ebenfalls unter § 3a Abs. 8 lit. a UStG zu subsumieren. Denn für all die ausdrücklich erwähnten Leistungen gilt, dass sie durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche…
…Startgelder udgl. zu sportlichen Wettkämpfen (zB Radrennen, Marathon usw.). Die Zurverfügungstellung von "VIP-Karten" für sportliche Veranstaltungen, die neben der Eintrittsberechtigung zur sportlichen Veranstaltung (Sitzplatz auf der VIP-Tribüne) weitere Leistungen wie zB Zutritt zum VIP-Bereich, Inanspruchnahme von Cateringleistungen und Zurverfügungstellung von Abstellplätzen für…
…8 UStG 1994 werden folgende sonstigen Leistungen dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Die gilt gemäß lit. a für künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen Fahrerkurse mit…
…die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Abs. 10: … Abs. 11: Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und…
…die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Abs. 10: … Abs. 11: Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und…
…aus der Aufzählung der Angebote, dass die Attraktionen auf den sportlichen Aspekt abzielten und weniger auf einen typischen Vergnügungspark. Zu unterscheiden sei zwischen Trampolinturnen und zum Vergnügen durchgeführtes Trampolinspringen. Als Sport müsste Regelwerk, Wettkampf in Turnieren spezielles Training, ergebnisorientiertes Leistungsziel, Erlernen spezieller Fähigkeiten und Techniken…
…künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter erfasst. Der Meinung der Bw, die Entsorgung von Abfall sei eine Leistung im Zusammenhang mit Messen im Sinne des § 3a Abs. 11 lit…
…wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang…
…von Messeständen zur Nutzung an den Leistungsempfänger. § 3a UStG 1994 lautet: (8) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter, Zum…
…künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. In Beweis würdigender Hinsicht ist der erkennende Senat zu folgenden Feststellungen gelangt: Die Bw. wurde von zwei Pharmafirmen beauftragt…
…künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. In Beweis würdigender Hinsicht ist der erkennende Senat zu folgenden Feststellungen gelangt: Die Bw. wurde von zwei Pharmafirmen beauftragt…
…in den Werbemitteln (Plakate, Programmzeitschrift und Flyer) stellt daher als Eigenwerbung (eigener Veranstaltungsname) keine werbeabgabepflichtige Leistung dar. Als weiterer wesentlicher Teil des Sponsorbeitrags ist wie bereits oben erwähnt die Imagepflege anzusehen. Ziel ist es das Image von S*****A***** als sportlichen, gesellschaftlich interessanten und aufregenden…
…Berufungsschrift die sportlichen Aktivitäten der Familie auch einem weiteren beruflichen Standbein dienen und die Berufsangabe des Bw. in der Abgabenerklärung "Eventmanager" lautet. Ergeben die noch durchzuführenden Ermittlungen jedoch, dass es sich es sich bei den fraglichen Leistungen tatsächlich um Schenkungen im Sinne des ErbStG handelte…