…Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes (hier einer Eigentumswohnung) vor Beginn der tatsächlichen betrieblichen Nutzung steht der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen. Von einer solchen vorübergehenden Nichtverwendung des Wirtschaftsgutes kann freilich nur dann die Rede sein, wenn der Steuerpflichtige ernsthaft darum bemüht ist, das aus betrieblichen Gründen…
…Mutterrolle der Bw ausschlaggebend war als betriebliche Gründe. Ausgehend von dem 1/1070-Anteilspreis von ATS 30.142,00 und einer Aufteilung der Verbindlichkeit PH wie oben begründet, ergibt sich insgesamt für die Ordination mit 152/1070 Anteilen ein ausschließlich betrieblich veranlasster Kaufpreis von gerundet…
…Psychotherapeut geschätzt. Für die ausschließlich betriebliche Nutzung der Wohnung im Streitjahr liegt lediglich die Behauptung des Bw. vor. Nachweise für eine betriebliche Verwendung der Wohnung wurden durch den Bw. trotz entsprechender Aufforderung und des Hinweises im Vorhalt vom 14. Februar 2011, dass die Abzugsfähigkeit als…
…sachverhaltskundigen Vertreter des Vermieters als Zeuge einvernommen. Die hierüber aufgenommene Niederschrift lautet wie folgt: "1) Wäre es möglich gewesen, das Objekt W., ..., ohne den angeschlossenen Garten zu mieten? Nein. Zum damaligen Zeitpunkt war noch im Park das Museum; eine spätere Nutzung wie heute war damals…
…aus, er betreibe an der streitgegenständlichen Adresse seit dem Jahr 1982 als praktischer Arzt eine Ordination. Diese befinde sich in gemieteten Räumlichkeiten. Die Gesamtnutzfläche der gemieteten Räumlichkeiten betrage 174 m². Hievon seien bis zum Jahr 1992 90 m² privat und 84 m² betrieblich genutzt worden…
…hat, die betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG) der bezughabenden Aufwendungen nachzuweisen (§ 138 BAO), sondern diese lediglich zu behaupten, bleibt die Annahme der ausschließlich privaten Nutzung schon deshalb als gerechtfertigt bestehen. Eine weitere Überprüfung der für die Betriebsausgabenanerkennung relevanten Verhältnisse nach Maßgabe der Bestimmungen des …
…diente als Sommerfahrzeug (betriebliche Nutzung rd. 2000 KM), die restliche Zeit wurde das zweite Kfz verwendet. Lt. Bw. wurden die beiden Kfz für Visiten, Fahrten als Betriebsarzt bei G., H., Zustelldienste Dr. S. und Fahrten zwischen Wohnung und Ordination verwendet. Da eine überwiegende betriebliche Nutzung…
…auch die Errichtung einer Schwimmhalle inkludiert. Die gegenständliche Liegenschaft sei als Geschäftsgrundstück-Betriebsgrundstück bewertet, das darauf befindliche Gebäude werde teilweise zu Wohnzwecken und teilweise als Zahnarztordination genutzt. Aus der nur teilweisen betrieblichen Nutzung des bestehenden Gebäudes sowie aus dem beabsichtigten Bau einer Schwimmhalle ergebe sich…
…Arbeitszimmer nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn nach der Tätigkeit des Steuerpflichtigen die betriebliche oder berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers erforderlich und der als Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt und auch dementsprechend eingerichtet war (VwGH 25.5.2011, 2007/13/0119).…
…wenn es vollkommen als solches ausgestattet ist, Kunden darin empfangen werden und sich auch eine Bürohilfe dort aufhält (VwGH 26.5.2004, 200/14/0040). Eine Garage am Wohnort ist unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und damit privat veranlasst…
…einzelnen Miteigentümern getroffen werde. Von einer solchen Gebrauchsregelung sei im Regelfall bei der Vermietung zu eigenen Wohnzwecken auszugehen. Die Miteigentumsgemeinschaft der beiden Ehegatten (=Bf.) habe die Vermietungsvereinbarung gerade nicht zu Wohnzwecken an einzelne Miteigentümer vermietet, sondern zu betrieblichen Zwecken (Nutzung als Ordination). Es liege daher…
…in späterer Folge, wenn die Ordination als Wahlarztpraxis geführt werde, von der Ordinationshilfe benutzt werden. Weiters würden sich im Obergeschoss ein Wartezimmer und ein Patienten-WC befinden, welches von den Patienten benutz würden. In der Niederschrift werde festgehalten, dass das Bad im Obergeschoss betrieblich nicht…
…war als Dienstwohnung eine Fehlinvestition und ist daher nach Ansicht der Berufungsbehörde aufgrund dieser geplanten betrieblichen Nutzung solange notwendiges Betriebsvermögen, bis eine private Nutzung erfolgt (vgl Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1988, Tz 26, 34ff). Die Vermietung der - vom Bw 1997 zur Ordination adaptierten…
…objektiven Eignung liege laut FA nicht ein als Ordination geplantes Bauvorhaben vor. Es sei darauf hinzuweisen, dass als betrieblich veranlasst dargestellte Gesamtaktivierungen in Höhe von ca. S 4 Millionen vorliegen würden, die einzige Investition zur Darstellung einer betrieblichen Nutzung sei die Anschaffung von drei Schildern…
…1.) Stellt das verfahrensgegenständliche Gebäude eine einheitliche Einkunftsquelle dar oder ist die von der Vor-BP durchgeführte und bei den berufungsgegenständlichen Bescheiden aufrechterhaltene Aufteilung des Gebäudes in zwei getrennte Einheiten, nämlich in das steuerlich beachtliche Erdgeschoss, mit betrieblicher Nutzung als Ordination und Einkunftsquelle Vermietung und…
…sich somit als unschädlich; dabei geht es allerdings regelmäßig nicht um ein mathematisch quantifizierbares Ausmaß, ist doch gerade ein solches zumeist nicht feststellbar, sondern vielmehr darum, dass eine bloß gelegentlich auftretende private Nutzung im Verhältnis zur überragend im Vordergrund stehenden betrieblichen bzw. beruflichen Nutzung nicht…
…Bank gar nicht finanziert worden. Die Nutzung dieses erneuerten Traktes stand und steht somit fest: Kellergeschoß: gewerblich/Archiv, Lager, Präsentationsraum Erdgeschoß: privat Ess- und Wohnzimmer Galerie: gewerblich Halbgeschoß mit Schrägdach: Archiv, Buchlager" Als Beilage wurde eine Aufstellung "Raumnutzung - betrieblich-privat: Korrektur der Bewertung durch die…
…den Charakter eines Wohnzimmers vermittelt hat, vom Bw. gelegentlich durchaus auch zum Studium der Fachliteratur benutzt worden sein mag, kann keinesfalls die für die steuerliche Anerkennung als Arbeitszimmer erforderliche ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung abgeleitet werden. Nähere zeitliche Angaben betr. den betrieblichen Nutzungsgrad bleibt…
…Vermieterin nicht entgegenstehen. Ebenso sei die Fremdüblichkeit der Finanzierung des Immobilienerwerbes durch die Ehegattin zum Zweck der nachfolgenden Vermietung an ihren Ehemann als Ordination nicht bedeutsam. Eine missbräuchliche Praxis auf dem Gebiet der Umsatzsteuer komme bei der Sachlage gar nicht in Betracht, weil der Vorsteuerabzug…
…Gatten der Komplementärin bzw. Vater der Kommanditisten Dr.B***B***, einem FachgebietX-Facharzt zur Nutzung als Ordination/Praxis überlassen. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, das nachstehend dargestellte Mietverhältnis entspreche nicht einer fremdüblichen Gestaltung. Die Berufungswerberin widersprach dem und führte im Schlussplädoyer aus, die Intention des…