…welche zu berücksichtigen seien. Der Bf. habe im Jahr 2017 Krankengeld in Höhe von Schweizer Franken 56.485,00 erhalten. Laut Lohnsteuerrichtlinien RZ 1172 seien ein Siebentel des Krankengeldes als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. Es werde um Korrektur des eingestellten…
…dass das monatliche Bruttogehalt bereits 1/12 des 13. Monatsgehaltes beinhaltet und keine Lohnzahlungen zusätzlich zum laufenden Bezug bezahlt wurden. Die rein rechnerische Herausrechnung von 1/13 des Bruttogehaltes in den nachgereichten Lohnbescheinigungen reicht für eine Behandlung als "Sonstiger Bezug" im Sinne des § 67 Abs…
…als die "Fitnessprämie" (im Betrag von 1.200 DM bzw. 8.462,64 S) als Sonstiger Bezug iSd § 67 EStG besteuert wurde. Nach einer weiteren die "Schichtzulage" betreffenden Vorsprache der Berufungswerberin (vom 16.12.2002) und einem (unbeantwortet gebliebenen) Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 4.2…
…Tz 17 zu § 25 EStG 1988). Auf Grund der obigen Ausführungen kommt im gegenständlichen Fall weder die Berücksichtigung von sonstigen Bezügen noch die steuerliche Erfassung eines Teiles der privaten Firmenpension zu 25 % in Betracht. Dem Berufungsbegehren konnte daher nicht entsprochen werden. Wien, am 27. September…
…sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder…
…im Höchstbetrag nach § 33 Abs. 8 EStG 1988 in Höhe von € 550,00, von welchem die Einkommensteuersteuer für die sonstigen Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit von € 115,37 (fester Steuersatz von 6 % nach § 67 Abs. 1 EStG 1988) abgezogen wurde. Hinzugerechnet wurden die abgeführte…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Fokus gegenständlicher Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob Einmalzahlungen vom Anstaltsträger eines Bezirkskrankenhauses an seine dort beschäftigten Ärzte als sonstige oder laufende Bezüge anzusehen sind. I. Verfahrensgang Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben sind nach Ansicht des prüfenden Organs…
…entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung - nur mehr die Frage, ob Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der Sachbezugsverordnung [BGBl II 2001/416]) einen laufenden oder einen sonstigen Bezug (§ 67 Abs. 1 und Abs…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Nach Auffassung des Bw. sind sonstige Bezüge bei der Grenzwertermittlung für den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag außer Ansatz zu lassen. Auch dann, wenn sie das Jahressechstel übersteigen und als laufender Arbeitslohn (wie etwa Ersatzleistungen) zu versteuern sind…
…in Höhe von 11.277,79 €, der Besteuerung zu unterziehen. Das Finanzamt anerkannte die "sonstigen Bezüge" und die Steuerfreiheit betreffend den Eigenanteil nicht und setzte die Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug in Höhe von € 14.831,48 an. Hinsichtlich der Abweichung wird auf die…
…die nächsten 33 333 Euro 35,75%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit diesen festen Steuersätzen unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2 615 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2 615 Euro sind bei Bezügen gemäß Abs…
…sonstiger Bezug unter Berücksichtigung der Sechstelbestimmung (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988) zu versteuern ist, wenn sowohl der Rechtstitel, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableiten kann (zB vertragliche Vereinbarung), als auch der Grund der tatsächlichen Auszahlung eine deutliche Unterscheidung von den laufenden Bezügen…
…31. Dezember 1998 wie folgt entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der Abgabe ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall die Versteuerung sonstiger Bezüge (Abfertigung…
…Im Ergebnis entspreche deshalb das Unfalltaggeld nach Schweizer Recht dem Krankengeld nach ASVG, weshalb es auch steuerlich so zu behandeln sei. Es werde daher beantragt, als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 einen Betrag von 6.966,70 € abzüglich des Freibetrages i…
…es sich hier um keine punktuelle Steuerbefreiung, sondern um die Steuerfreistellung des Gesamtentgeltes handle. Die auf derartige Einkünfte entfallenden sonstigen Bezüge blieben nach der derzeitigen Verwaltungspraxis dann steuerfrei, wenn sie während der Zeit der begünstigten Auslandstätigkeit zu zahlen seien. An dieser Verwaltungspraxis solle sich nichts…
…und Verpachtung in Höhe von 2.051,42 € weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 27.059,78 Euro. Dieser Betrag sei als sonstiger Bezug im Sinne des § 67 EStG 1988 zu versteuern. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung gab die Steuervertretung erläuternd an…
…Finanzsenat die Berufung abgewiesen und dies im Wesentlichen mit dem (eindeutigen) Wortlaut des § 5 Abs. 2 3. Satz der Sachbezugsverordnung, wonach die Zinsersparnis (immer) als sonstiger Bezug (§ 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988) zu versteuern ist, begründet. Gegen diese Entscheidung hat die Bf…
…zuerst genannten Personengruppe. Auch wenn die Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG dem Wortlaut nach eine Begünstigung für sonstige Bezüge sein möge, sei sie ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach eine allgemeine Tarifbegünstigung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Finanzamt vertrete die Ansicht, dass sich aus…
…zuerst genannten Personengruppe. Auch wenn die Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG dem Wortlaut nach eine Begünstigung für sonstige Bezüge sein möge, sei sie ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach eine allgemeine Tarifbegünstigung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Finanzamt vertrete die Ansicht, dass sich aus…
…ob dadurch, dass die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 an das Vorliegen sonstiger Bezüge anknüpft, ein Verstoß gegen Artikel 39 EG-Vertrag sowie die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der…