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BFG RV/6100140/2016Umfang der sonstigen Vergütungen nach § 22 Z. 2 EStG 1988 für den DB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2019

…Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b des EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Nach § 41 Abs. 5 FLAG betrug der Beitrag im Prüfungszeitraum 4,5 v…

UFSW RV/0063-W/02Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gehältern und sonstigen Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…vom AC erbrachten Leistungen seien mit der Bw. verrechnet worden, welche ihrerseits wieder mit dem Auftraggeber abgerechnet habe. Da der Auftrag daher nur durchgerechnet wäre und das AC keinerlei sonstigen Vergütungen erhalten habe, könne es zu keiner Hinzurechnung gem. § 7 Z 6 GewStG kommen und…

BFG RV/7102895/2016DB/DZ-Pflicht eines zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2016

… 25 Abs. 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Die Bestimmung des § 41 FLAG definiert also die beitragspflichtigen Bezüge und soll gleichzeitig eine klare Abgrenzung von den beitragsfreien…

UFSW RV/2308-W/06Besteuerung von Bezügen aus einer deutschen Firmenpension, welche lediglich auf Beiträgen des Arbeitgebers beruht und in zwölf gleich hohen Monatszahlungen ausbezahlt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

… 67 Abs. 1 EStG nur anzuwenden sei, wenn neben den laufenden Monatsbezügen bzw. Pensionszahlungen aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung zusätzlich sonstige Vergütungen bezahlt würden. In seinem Schreiben vom 31. Dezember 2005 teilte der Bw. mit, dass er überhaupt keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt habe…

BMF-010222/0243-VI/7/2009Information zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer ab 2010
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0243-VI/7/200923.12.2009

…beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst. Bemessungsgrundlage Zur Bemessungsgrundlage gehören Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die der freie Dienstnehmer als Gegenleistung (Entgelt) für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des freien Dienstvertrages erhält. Als Vergütungen jeder Art sind auch jene Bezüge (zB Auslagenersätze für freie Dienstnehmer…

BFG RV/7104216/2014Km-Gelder bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer (DB/DZ).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2015

…und vom 13.4.2005, 2003/13/0014, ausführte, werden die wesentlich beteiligten Gesellschafter-GF mit ihren Bezügen und sonstigen Vergütungen jeder Art nach § 22 Z 2 EStG 1988 gemäß § 41 Abs. 2 FLAG 1967 für Zwecke der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages (und des Zuschlages zum…

UFSW RV/2502-W/11DB- und DZ-Pflicht von Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ist § 122 Abs…

UFSW RV/2583-W/07Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2012

…Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ist § 122 Abs…

UFSW RV/3378-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/3566-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0367-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSK RV/0539-K/06Kein Einnahmenzufluss bei Prämienzahlung zur Rückdeckungsversicherung zu einer zugesagten Firmenpension durch den Dienstgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988. Die Regelung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, der von der in § 41 FLAG festgelegten Beitragsgrundlage…

UFSW RV/0258-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/2101-W/03Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0064-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…

UFSG RV/0344-G/03DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2005

…berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber…

UFSW RV/1113-W/02Geschäftsführervergütung, wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, Sachbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 22 Z 2 EStG 1988. Demnach sind Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden, Einkünfte aus genannter Tätigkeit. Eine wesentliche Beteiligung liegt dann…

UmgrStR 2002 Rz 1777–17846.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…in den von der spaltenden Gesellschaft abgeschlossenen Dienstverhältnissen zivilrechtlich auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge. 6.6.1.2. Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 1778: Gehälter und sonstige Vergütungen, die ein wesentlich Beteiligter von der Kapitalgesellschaft auf Grund eines Dienstverhältnisses im Zeitraum zwischen Spaltungsstichtag und Tag der…

UFSK RV/0702-K/07DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer (Fahrtkostenvergütungen in Form von Kilometergeldern).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2008

…Geschäftsführer (A. und B.) neben Geschäftsführergehälter auch Fahrtkostenvergütungen in Form von Kilometergeldern zur Auszahlung gelangt seien. Nach Ansicht des Prüfungsorganes handle es sich bei den an die beiden wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern zugeflossenen Kilometergelder um sonstige Vergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG 1988, also um…

BFG RV/5100837/2021Vergütungen der Gesellschaft für die vom wesentlich Beteiligten im Sinn des § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 im Rahmen seines Einzelunternehmens ausgeübte Entwicklertätigkeit unterliegen dem Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und zwar unabhängig davon, ob das Ergebnis der Entwicklertätigkeit in der Gesellschaft als Aktiva (ungeschützte Erfindungen) aktiviert wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2022Teil 2/2

…zu berechnen. Arbeitslöhne sind Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988 und an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG. Gemäß § 122 Abs. 7…