…1995 jeglichen Anwendungsbereich verlor, wurde sie - wie auch die mit ihr im Zusammenhang stehenden Erstattungsbestimmungen im § 5 Abs. 3 und 4 MinStG 1995 aufgehoben. Weiters unterliegen "sonstige" Mineralöle nicht dem Steueraussetzungsverfahren, Freischeinverfahren, oder einem besonderen Verfahren für Beförderungen im innergemeinschaftlichen Verkehr. Ausnahmsweise sind abweichende Regelungen…
…diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung auf bestimmten Versender- und Empfängerkreis, . ) ist nunmehr die im Folgenden erläuterte Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" wichtiger.
…versteuerten Mineralölen und Kraftstoffen, die entweder bereits versteuert sind oder für die durch die Beimischung die Steuerschuld entsteht, durch den Verbraucher oder bei der Abgabe an diesen hergestellt ist für einen derartigen Kraftstoff keine weitere Mineralölsteuer zu entrichten. In sonstigen Fällen unterliegen Gemische von Mineralölen…
…das VStÄG 1996 jeglichen Anwendungsbereich und wurde aufgehoben, da es sich bei ihr bisher unterliegenden "Mineralölen ohne eigenen Steuersatz" nunmehr entweder um "Mineralöl im engeren Sinn" (Steuerbefreiung setzt Freischein oder Steuerlagerbewilligung voraus) oder um "sonstige" Mineralöle handelt. Diese unterliegen seit der Novelle grundsätzlich den Kraft…
…wurde vorgesehen, dass § 3 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995 - ausnahmsweise (sonst gelten ja für "sonstige" Mineralöle die Kraft- und Heizstoffbestimmungen) - auch auf "sonstige" Mineralöle Anwendung findet. 0.1.6. Euro-Umstellung Die Umstellung auf Euro-Steuersätze erfolgte durch die Novelle BGBl. I Nr. 142…
…wenn der Abgeber in den für den Kunden bestimmten Belegen ausdrücklich auf die Eignung des Produktes als Kraft- bzw. Heizstoff hinweist. Von praktischer Bedeutung könnte diese "Nachforschungspflicht" insbesondere auch im Hinblick auf "sonstige Mineralöle" sein, auf die ja die entsprechenden Kraft- und Heizstoffbestimmungen Anwendung finden.
…unterliegen "sonstige" Mineralöle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem steuerrelevanten Zweck bzw. steuerrelevanten Verwendung. Die frühere Befreiungsbestimmung des § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 für die nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen…
…Anwender des MinStG 1995 wesentlich, zu unterscheiden, ob sich eine Bestimmung (nur) auf Mineralöl oder (auch) auf Kraft- und Heizstoffe bezieht (vorweg sei in diesem Zusammenhang auf die im Folgenden ausgeführte, "erweiterte" Anwendung der Kraft- und Heizstoffbestimmungen auf "sonstige Mineralöle" hingewiesen; siehe auch § 2 Abs…
…Artikel 1 Absatz 3 genannten Mineralöle ohne das nach der Richtlinie 92/12/EWG vorgesehene Begleitdokument in das Gebiet der anderen Vertragsparteien zu versenden, solange kein Gebiet eines Mitgliedstaates berührt wird, der nicht Vertragspartei ist. (2) Das Frachtdokument oder sonstige der Sendung beigefügte betriebliche Versandpapiere…
…oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht werden, aus Steuerlagern oder Zollagern abgegeben wird." Und dazu existiert eine mittlerweile als gesichert zu bezeichnende Rechtsprechung des VwGH, basierend auf der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung. Letzteres ist insofern von Bedeutung, als das nationale Mineralölsteuergesetz in…
…rechtzeitig eingebracht wurde. 3. Sonstige Anträge Aufgrund den oben angeführten Gründe beantragen wir - die Aufhebung der angefochtenen Bescheide, - die Aussetzung der Einhebung der gesamten beschwerdegegenständlichen Abgabennachforderungen aus den Festsetzungsbescheiden betreffend Mineralölsteuer für das Veranlagungsjahr 2015 iHv EUR 301.625,97, für das Veranlagungsjahr 2016 iHv…
…80 an Mineralölsteuer festgesetzt. Für 1.552.571,23 Liter - dem entsprechen 1.313.320 kg - Mineralöl der Unterposition KN 2710 1943 (Andere Mineralöle, beschaffen wie Gasöle, sonstige) werden zum Steuersatz von € 425 je 1.000 Liter € 659.842,77 an Mineralölsteuer festgesetzt…
…auf sonstige "Altöle" Anwendung. In diesem Zusammenhang sei auf die Klarstellung bzw. Erweiterung der Begünstigung durch die Novelle BGBl. I Nr. 142/2000 hingewiesen. Durch einen Verweis auf § 2 Abs. 1 MinStG 1995 wird klargestellt, dass sie auf sämtliche Mineralöle, nicht nur auf "Mineralöl im…
…Rechnung das Mineralöl in den anderen Mitgliedstaat verbracht oder in das Drittland ausgeführt wurde. (4) Erstattungs- und Vergütungsanträge sind nur für volle Kalendermonate zulässig. Sie sind bei sonstigem Verlust des Anspruchs bis zum Ablauf des auf die Verbringung oder die Ausfuhr des Mineralöls folgenden Kalenderjahres…
…Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3…
…als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Arno Sandholzer und Dr. Michael Simma als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen M…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Gottfried Hochhauser und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…
… 12 Abs. 1 Z 1 lit. a UStG 1994 kann ein Unternehmer die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung (§ 11 UStG) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sei Unternehmen ausgeführt wurden, als Vorsteuern abziehen. § 3 Abs…
…Wien. Gemäß § 5 Abs. 6 sind Erstattungs- und Vergütungsanträge nur für volle Kalendermonate zulässig. Sie sind bei sonstigem Verlust des Anspruchs bis zum Ablauf des auf die Aufnahme oder die Verwendung des Mineralöls, Kraftstoffs oder Heizstoffs folgenden Kalenderjahres zu stellen. § 85 Abs. 1 BAO bestimmt…
…anschließt, oder dadurch, dass es in einem Steuerlager zum Verbrauch entnommen wird (Entnahme in den freien Verkehr) [...] 4. dass Mineralöl, Kraftstoffe oder Heizstoffe, die nach einer sonstigen Bestimmung dieses Bundesgesetzes steuerfrei bezogen wurden, bestimmungswidrig verwendet, insbesondere an nicht begünstigte Personen entgeltlich abgegeben werden 5. dass…