…28,75 m² lichter Grundfläche. Baukosten lt. Index: ca. S 9,000.000". 9) In rechtlicher Hinsicht wurde ausgeführt, ein selbst hergestelltes Gebäude im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 liege nur dann vor, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines…
…101 zu Filmrechten). Für solche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht nach beiden Vorschriften ein Aktivierungsverbot, wenn sie nicht entgeltlich erworben wurden, somit insbesondere, wenn sie selbst hergestellt worden sind. Zum Anlagevermögen gehören jene Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 198 Abs 2…
…vom 20. September 2001, 98/15/0071 würde sich jedoch die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 für "selbst hergestellte Gebäude" grundsätzlich nur auf die erstmalige Errichtung eines Objektes erstrecken. § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG wäre nur bei Baumaßnahmen anzuwenden, welche…
…des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nur die erstmalige Errichtung eines Objektes. Werde ein bereits als solches verwendbares Gebäude angeschafft, gelte es auch dann nicht als selbst hergestellt, wenn vom Steuerpflichtigen in der Folge Herstellungskosten aufgewendet werden, die die Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen…
…Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass bei der Berechnung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen die Befreiung gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden nicht berücksichtigt wurde. Beantragt wurde gemäß § 272 Abs. 2 Z 1 BAO die Entscheidung durch…
… 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von der Besteuerung des Spekulationsgewinnes für Einkünfte aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden anwendbar ist. Der Gesamtkaufpreis für die Liegenschaft betrug 5,1 Mio S. In den Jahren nach dem Kauf wurden von den Erwerbern…
…dem laufenden Einkommen vom Bf. und seiner Gattin zurückbezahlt worden seien. Begehrt werde die Zuerkennung der Begünstigung des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 für ein selbst hergestelltes Gebäude. Weiters wurden ein Antrag gemäß § 272 Abs. 2 Z 2 lit. a BAO auf Entscheidung…
…Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. … 2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 3. … 4. … (3…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…2 Z. 2 leg. cit. sind von der Besteuerung ausgenommen die Einkünfte aus der Veräußerung von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag…
…öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen gewesen wäre. Durch die Bestätigung der wirtschaftlichen und technischen Abbruchreife einerseits und dem Missverhältnis zwischen Anschaffungskosten und Herstellungsaufwendungen andererseits handle es sich um ein selbst hergestelltes Gebäude. Die Beantwortung dieser Anfrage durch das BMF (Anmerkung: Schreiben vom 10. Jänner 2000) weise auf…
…§ 30/2 EStG bisher nur vom Grundanteil berücksichtigt, da vom Abgabepflichtigen betreffend den verkauften Wohnungen von einem selbst hergestellten Gebäude (Entstehen eines wirtschaftlich neuen Wirtschaftsgutes durch Umbaumaßnahmen) ausgegangen worden ist. Da die entsprechenden Sanierungen der Wohnungen als Instandsetzungsaufwand zu qualifizieren sind, ist in den Spekulationsgewinn…
…nachvollziehbar, als etwa Planungskosten und fremde Architektenleistungen von ca. 230.000,00 angefallen sind. j) Zusammenfassend kann nach Ansicht des UFS entgegen dem Vorbringen des Bw. nicht von einem "selbst hergestellten Gebäude" im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ausgegangen werden, weshalb…
eine von den vorangeführten Erkenntnissen des VwGH abweichende Beurteilung zu treffen, weshalb die Berufung auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen war. ad 3.) Einkommensteuerverfahren 1997 und Gewinntangenten 1992 bis 1996: Der Bw. erzielt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer, u.a. aufgrund einer Beteiligung…
…Befreiung Rz 6645: Gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden grundsätzlich (zur Nutzung zur Einkünfteerzielung siehe Rz 6647) von der Besteuerung ausgenommen. Ein auf den Grund und Boden bzw. grundstücksgleiche Rechte (zB Baurecht…
…an mehreren Standorten in Wien unter dem Namen ***1*** ein Gastgewerbeunternehmen in welchem sie Brötchen mit unterschiedlichen, selbst hergestellten Aufstrichen sowie zugekaufte Süßwaren und Getränke verkauft. Die Brötchen und Getränke können von den Kunden in den jeweiligen Räumlichkeiten und unmittelbar vor dem Lokal (Schanigarten) an …
…dem 1. Jänner 2004 enden. Unter Anschaffen versteht man den entgeltlichen Erwerb eines bereits hergestellten Wirtschaftsguts. Das Wirtschaftsgut wird entgeltlich von einer fremden in die eigene Verfügungsmacht überführt. Werden hingegen nicht Gegenstände von außen erworben, sondern im Unternehmen selbst hergestellt, liegt ein Herstellungsvorgang vor (Gassner…
…Jahresabschluss betreffend die B-GmbH zum 31. Dezember 2007 dem Finanzamt Salzburg-Stadt übermittelt. Darin wurde der selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstand „Marken“ mit einem Betrag von € 266.666,66 zu Unrecht abgeschrieben (Seite 7), wobei erläuternd auch behauptet wurde, dass „erworbene immaterielle Vermögensgegenstände ……
…Erwerb aufgedeckten Firmenwert zugelassen (vgl. bereits Doralt/Ruppe, Steuerrecht I11 Rz 371). Selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter (wie etwa eine von C durch sein eigenes sportliches und mediales Wirken erzeugte Marke „C“) dürfen jedoch aufgrund der ausdrücklichen Bestimmung in § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG 1988…
…Der Zweck dieser Befreiungsbestimmung besteht - den ursprünglichen Gesetzesmaterialien zufolge - darin, zu vermeiden, dass bei der Veräußerung selbst hergestellter Gebäude die eigene Arbeitskraft steuerlich erfasst wird (vgl. GP XVII RV 621 AB 673). Jedoch hat der unentgeltliche Rechtsnachfolger des eigentlichen Errichters weder die eigene Arbeitskraft für…