…jedoch nicht abgegeben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Bf. stellte die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung der Abgabe nicht in Frage. Ihr Vorbringen stützt sie hauptsächlich auf ihre seinerzeitige und ihre aktuelle wirtschaftliche Lage. Der unstrittige Sachverhalt ist rechtlich wie folgt zu beurteilen: Gemäß § 18 Abs…
…Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände voraus, die vom Gnadenwerber zu behaupten sind. Im dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Gnadenansuchen selbst brachte der Bf. lediglich seine schwierige wirtschaftliche Lage vor. Die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten Vermögenslage heraus die rechtskräftig über…
…auf Grund meiner finanziellen Belastungen, welche aus der angeschlossenen „Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse" hervorgehen, ist mir eine Zahlung der Steuerschuld nicht möglich. Ergänzend darf ich vorbringen, dass ich in diese schwierige wirtschaftliche Lage nicht nur durch den Konkurs meines Unternehmens, sondern auch auf Grund der…
…schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH …). Maßgeblich für die Beurteilung des Nachsichtsantrages ist die wirtschaftliche Lage bei der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen (VwGH …). Insgesamt ist mangels Vorliegens der (gerade durch die Abgabeneinhebung verursachten) Insolvenzgründe gemäß § 66 f IO in…
…Er habe 1½ Mitarbeiter, der yy würde monatlich € 1.800,00 netto verdienen. Die Bürokraft sei mit 10 Stunden geringfügig beschäftigt. Der Spruchsenat hat die schwierige wirtschaftliche Lage des Beschuldigten und das Geständnis als mildernd beurteilt, als erschwerend hingegen eine Vorstrafe. Bei dieser Vorstrafe…
…a FinStrG verwirklicht. Bei der Strafzumessung wurden als erschwerend der lange Deliktszeitraum, als mildernd hingegen die bisherige Unbescholtenheit und die schwierige wirtschaftliche Situation der Beschuldigten berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 20. August 2015. Begründend brachte sie…
…glaubhaft macht, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Das von der Bf. eingebrachte oben genannte Billigkeitsansuchen, in dem die zugegeben schwierige wirtschaftliche Lage und persönliche Situation dargelegt wird datiert vom 13. August 2013, somit lange nach der Fälligkeit der Abgabe. Es…
…von Aussetzungszinsen, allenfalls kann man das im Zusammenhang vorbringen, dass man bei den Aussetzungszinsen selbst eine Aussetzung anstrebt und dabei eine schwierige wirtschaftliche Lage geltend macht. Das ist auch in der Berufung vom 7.5.2008 so geschehen und erst unter Spruchpunkt IV. zu behandeln…
…Verbindlichkeiten von ca. 10.000 €. Abgesehen davon, dass der Bw. mangels Darlegung der Höhe seines Einkommens sowie der ausstehenden Forderungen seine wirtschaftliche Lage nicht zweifelsfrei dargelegt hat, kann aus dem Vorbringen, dass seine finanzielle Situation sehr angespannt sei, nicht erkannt werden, dass die Abstattung…
…dass die wirtschaftliche Lage des Elektrounternehmens sehr angespannt ist. Auf ausdrückliches Ersuchen ihres Sohnes Herrn MP sehen sich nunmehr die damaligen Übergeber Frau YP und Herr XP aus moralischen Gründen gezwungen ihrem Sohn in der wirtschaftlich schwierigen Situation entgegen zu kommen und auf die vorgenannte…
…der steuerlichen Vertreterin jedoch eindeutig ein Beweis dafür, dass es bereits im Jahr 1994 wirtschaftliche Schwierigkeiten gegeben habe. Überdies müssten der Finanzverwaltung die Jahresabschlüsse samt Steuererklärungen der P GmbH vorliegen und somit die schwierige wirtschaftliche Lage im gegenständlichen Zeitraum bekannt sein, vielleicht wäre es möglich…
…2009 mehr als das Doppelte seines Nettojahresbezuges ausmacht; dies umso mehr, als dem Bf die schwierige wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und damit sein Risiko bewusst war, neben dem Verlust seiner Einkunftsquelle auch noch erhebliche Belastungen tragen zu müssen. Gänzlich unrealistisch wirkt das Motiv des Erhalts…
…zu decken. Daher ist davon auszugehen, dass die Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben die ohnedies schwierige wirtschaftliche Lage der Bf. zusätzlich verschlechtern würde. Die Abstattung der Abgabenschuld ist somit mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden, daher ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eine Unbilligkeit im Sinne des §…
…0083), wobei grundsätzlich der Abgabepflichtige gehalten ist, für die Zahlung der Abgaben vorzusorgen. Wesentlich ist dabei die wirtschaftliche Lage des Abgabepflichtigen bei Entscheidung über das Nachsichtansuchen bzw. über die diesbezügliche Berufung. Zu ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer derzeitigen Einkommenslage wurde seitens der Bw. kein Vorbringen…
…bereits in seiner Berufung vom 10. Dezember 2002 zur Gänze nachgewiesen, dass er wirtschaftlich nicht in der Lage sei, eine Sicherheitsleistung zu erlegen, ohne in eine erheblich schwierige wirtschaftliche und soziale Lage zu geraten. Bei entsprechender Würdigung seines Vorbringens bzw. der von ihm vorgelegten Urkunden…
…die Veräußerung des Lagers und der Betriebsmittel käme einer Verschleuderung gleich. Darüber hinaus hat die Bw. nicht dargelegt, warum es ihr unmöglich ist, zumindest mit einem Teil der Barmittel (immerhin über 26.000,00 €) die Verbindlichkeiten beim Finanzamt abzudecken. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen …
…92/14/0083), wobei grundsätzlich der Abgabepflichtige gehalten ist, für die Zahlung der Abgaben vorzusorgen. Wesentlich ist dabei die wirtschaftliche Lage des Abgabepflichtigen bei Entscheidung über das Nachsichtansuchen bzw. über die diesbezügliche Berufung. Im gegenständlichen Fall hat der Berufungswerber weder im Nachsichtsantrag, noch in der…
…zu beurteilen (VwGH 22.9.1992, 92/14/0083), wobei grundsätzlich der Abgabepflichtige gehalten ist, für die Zahlung der Abgaben vorzusorgen. Wesentlich ist dabei die wirtschaftliche Lage des Abgabepflichtigen bei Entscheidung über das Nachsichtansuchen bzw. über die diesbezügliche Berufung. Im gegenständlichen Fall hat der Berufungswerber…
…) rechtskräftige (einschlägige) verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen sind für den Bf. aktenkundig (zahlreiche weitere, nach der StVO 1960). Die schwierige wirtschaftliche Lage - der Bf. ersucht um Stundung für sechs Monate, er habe bereits eine Ratenvereinbarung und verdiene als Beruf 1.750,00 Euro netto (Trinkgelder variabel) bei 800…
…Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Die belangte Behörde hat bei der Bemessung der Geldstrafe auf eventuell vorhandene verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen Bedacht genommen. Einer schwierige wirtschaftliche Lage - die Bf. gibt an, die Covid-19 Pandemie treffe auch sie, als Studentin habe…