…überhaupt nicht erkennen, welche Feststellungen zur subjektiven Tatseite getroffen worden seien. Dabei handle es sich aber um einen eine entscheidungswesentliche Tatsache betreffenden Begründungsmangel, weil von ihr die rechtsrichtige Beurteilung des Verhaltens des Bw. abhänge. Die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses sei lediglich eine Scheinbegründung, weil hinsichtlich…
…und unwiderlegt stattgefunden und der Bw. konnte sich daher bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärungen 1996 bis 2000 auf die richtige umsatzsteuerliche Behandlung der Schadensablösenversicherungen für Eintauschwägen und auf die richtige rechtliche Beurteilung dieser schwierigen umsatzsteuerrechtlichen Problematik durch seinen Steuerberater verlassen. Das gegenständliche Finanzstrafverfahren hat keine…
…der Mindestkörperschaftsteuer gekommen. Darüber hinaus sei in einem Jahresabschluss 2002 auf Seite 4 die Mindestköst angeführt worden (unter Hinweis auf eine entsprechende Kopie). Eine andere rechtliche Beurteilung des FAes erlaube keine Bescheidberichtigung nach § 293 BAO. Eine Kennzahl 309 gebe es nicht in der Einkommensteuererklärung. Das…
…aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH 13.9.1988, 87/14/0159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (VwGH 21.4.1980…
…weiter berücksichtigt worden seien (VwGH 11.1.1930. 426/28). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen (offengelegten, aber von der Behörde nicht weiter beachteten) Sachverhaltes allein rechtfertige keine Wiederaufnahme (VwGH 24.4.1980, 2967/79; VwGH 5.11.1981…
…rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen. Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes alleine rechtfertigt somit die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht. Das nachträgliche Erkennen, dass im abgeschlossenen Verfahren Verfahrensmängel unterlaufen sind, die zu einer unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen…
…Dezember 2000 zur Verfügung gestanden. Die Vorlage des zugehörigen Überweisungsbeleges im zweitinstanzlichen Vorverfahren RV/0312-G/05 brachte keine für die richtige rechtliche Subsumtion notwendigen, zusätzlichen Tatsachen hervor und war dafür somit nicht mehr entscheidend (anders wäre der Fall zu beurteilen, hätten diese Belege einen…
…in Bezug auf Sachverhaltselemente, die der Beurteilung, Würdigung oder Berücksichtigung, damit dem Aufgreifen und Heranziehen ungehindert offen standen, nicht neu hervorgekommene Tatsachen. Dasselbe gilt für neue Gesichtspunkte, die der rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhaltes dienen. Neue, wenn auch richtige rechtliche Beurteilungen, die an die…
…nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung…
…eine andere Währung konvertiert worden. Die Zusammenhänge hätten erst eruiert werden müssen. Damit habe dann die richtige rechtliche Beurteilung als Werbungskosten bei der Vermietung festgestellt werden. Somit sei der Wiederaufnahmsgrund erst um Weihnachten bekannt geworden und die Frist sei gewahrt gewesen. Die in der Begründung…
…nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH 13.9.1988, 87/14/0159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertige somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (vgl. zum Beispiel…
…anwendbar. Es ist daher die Einordnung des Aufsichtsratsentschädigung in die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) richtig. Da nach Meinung der Behörde in der Abgabenerklärung (Einkommensteuer 2005) eine richtige rechtliche Beurteilung erfolgte, kann eine Berichtigung nicht durchgeführt werden. In der gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht erhobenen…
…nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH vom 13. September 1988, 87/14/159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannten Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (vgl. etwa VwGH…
…nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offengelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH vom 13. September 1988, 87/14/159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (vgl. etwa VwGH…
…überhöht. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung und Kenntnis aller Tatsachen wären die gegenständlichen Bescheide in einem für den Beschwerdeführer günstigeren Umfang erlassen worden bzw. wäre es überhaupt bei der ursprünglichen Vorschreibung - ohne Abgabennachforderung - geblieben. Der Beschwerdeführer habe im bisherigen Festsetzungsverfahren keine Möglichkeit auf rechtliches Gehör gehabt…
…fest, sodass eine rechtliche Überprüfung scheitere. Auch sei dieser Bescheid inhaltlich rechtswidrig. Dies deswegen, weil in Folge die Behörde durch unrichtige Tatsachenfeststellungen nicht in die Lage sei, eine richtige rechtliche Beurteilung zu treffen. Aufgrund dessen sei daher das Verfahren mit einem sekundären Verfahrensmangel behaftet, da…
…nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sacherverhalte zu beseitigen (VwGH 13.09.1988, 87/14/159). Eine andere (geänderte, wenn auch möglicherweise richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (vgl. z…
…Costa Rica übersendeten 199 Stück Zigarren seien zu Unrecht beschlagnahmt und als verfallen erklärt worden. Der angefochtene Bescheid enthalte keine hinreichende Sachverhaltsfeststellung, aus welcher eine richtige rechtliche Beurteilung des rechtserzeugenden Sachverhaltes abgeleitet werden könne. Weiters enthalte der angefochtene Bescheid keine Feststellung darüber, dass der Bf…
…liege ein gravierender und wesentlicher Verfahrensmangel vor, der geeignet wäre, die richtige rechtliche Beurteilung der Abgabensache zu beurteilen. Abschließend beantragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Mai 2012 wies das Finanzamt die Berufung ebenfalls als unbegründet ab und führte aus…
…der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG für das Jahr 2004 vom 12.9.2007 ein. Die Betriebsprüfung sei mit Rechtsmittelverzicht abgeschlossen worden. Voraussetzung hierfür sei die richtige rechtliche Beurteilung des betreffenden Vorgangs. Nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes führe ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde…