…außerdem | b) | die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt .... | 2. | Für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag…
…2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu…
…BGBl I 2003/71 ab 21.8.2003) 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig…
…Bewertung, sondern aus Nachhaltsbetrieben mit einem regelmäßigen Altersklassenverhältnis (Idealbetriebe) abgeleitet. Für den nachhaltig erzielbaren forstlichen Ertrag ist die jeweilige Bestandesstruktur (Altersklassenverteilung, Holzartenzusammensetzung, Bestockungsgrad ua) von Bedeutung. Bei der Bewertung kommt das sogenannte Altersklassenverfahren zur Anwendung, bei dem die tatsächlichen Verhältnisse des einzelnen Betriebes weitgehendst berücksichtigt…
…3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG Rz 4242: Bei der Bewertung (Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) werden zunächst regelmäßige Verhältnisse unterstellt. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon wesentlich ab und führen sie zu einer wesentlichen und nachhaltigen Steigerung der Ertragsfähigkeit, ist diese Abweichung in Form…
…begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit…
…Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten…
…§ 46, Rz 28). Zur Vermeidung von Schwierigkeiten aufgrund von Abweichungen bei der Beurteilung der Ertragsbedingungen zwischen den tatsächlichen und den regelmäßigen Verhältnissen sieht daher die Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. 1. 2014 für die Hauptfeststellung der…
…Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten…
…auf § 32 Abs. 3 BewG um die wesentlichen Umstände), die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind die in der betreffenden Gegend für die Bewirtschaftung als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen; dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln (wobei zu den Betriebsmitteln z. B. Futtermittel, Düngemittel…
…Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten…
…begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit…
…begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit…
…Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten…
…begründet ist. 2. für die Bemessung der Abschläge und Zuschläge ist von dem Unterschiedsbetrag auszugehen zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit…
…Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten…
…Hauptfeststellung rechtsverbindliche Kraft (§ 44 BewG). Die im Berufungsfall zur Anwendung kommende Kundmachung geht bei der Feststellung der Hektarsätze hinsichtlich der zu unterstellenden regelmäßigen Verhältnisse von folgenden Annahmen aus: "a) Die absolute Seehöhe des flächenmäßigen Schwerpunktes des Forstbetriebes (Wirtschaftswaldes) liegt nicht über 500 Meter; b) der…
…ist gemäß Abs. 5 durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im Abs. 4 zweiter bis vierter Satz bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Hektarsätze unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und…
…überhöht und kontraproduktiv. Gemäß § 40 BewG sind Zuschläge zum Vergleichswert zu machen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und diese Abweichung zu einer wesentlichen Steigerung der Ertragsfähigkeit führt (§ 40 BewG…
…Einschlag übersteigt. (3) Der forstwirtschaftliche Ertragswert ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten…