…Stundungs- und Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (Hinweis VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den ausdrücklichen Regelungen in …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Helmut Valenta, Dr. Gerhard Gfrerer, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 23.Juli 2002, GZ. 500/13347/3/2001, betreffend Säumniszinsen, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…Beschwerdeverfahrens iZm dem Feststellungsbescheid vom 26. August 2002 hinzuwirken. Allerdings gilt dies auch in allen anderen Fällen, in denen in den Nachlassverbindlichkeiten eine rechtskräftige Abgabenschuld enthalten ist. Mit der Einantwortung ist die bereits mit Ergehen des gem. § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides am 16…
…wurde zusammengefasst weiters vorgebracht, dass es im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch keine rechtskräftige Feststellung der Abgabenschulden gegeben habe und die wirtschaftliche Situation der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden nicht einmal ansatzweise dargestellt worden sei. Es habe auch zu keinem Zeitpunkt eine Gläubigerungleichbehandlung…
…wurde zusammengefasst weiters vorgebracht, dass es im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch keine rechtskräftige Feststellung der Abgabenschulden gegeben habe, deshalb auch keine Gläubigerungleichbehandlung vorliege und die wirtschaftliche Situation der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden nicht einmal ansatzweise dargestellt worden sei. Die steuerliche Vertretung…
…gezogenen Abgaben seien verjährt, der angefochtene Pfändungsbescheid demnach aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1.Dezember 2006 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen und festgestellt, dass der zugrunde liegende rechtskräftige Haftungsbescheid zwar Abgabenschuldigkeiten aus den Jahren 1993, 1994 und 1995 beinhalte, diese aber aufgrund von…
…aus: "Dieser seinerzeitige Verfahrensmangel kann auch nicht damit saniert werden, dass dem Beschwerdeführer jetzt, gegenüber der eigentlichen Abgabenschuldnerin zwar rechtskräftige, ihm aber niemals zugestellte und somit auch nicht in Rechtskraft erwachsene Bescheide beigelegt werden, die nicht einmal an ihn adressiert sind." Inhaltlich wären die Bescheide…
…so liegt eine rechtskräftige Herabsetzung einer Abgabenschuld im Sinn der §§ 212 Abs. 2 letzter Satz, 212a Abs. 9 dritter Satz und 217 Abs. 8 BAO vor. Die nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld ist somit zu berücksichtigen auf Antrag bei der Berechnung der Stundungszinsen, von Amts wegen…
…in Angelegenheit der Abgabenschuldnerin wären demnach gewesen: Frau C. und andere. Warum die Abgabenbehörde nicht im Rahmen ihrer Ermessensübung diese Haftenden vorrangig in Anspruch genommen habe, obwohl hierüber bereits vom BFG entschieden wurde, wäre als „Vorfrage" abzuhandeln gewesen. Das rechtskräftige Bestehen einer Abgabenschuld der Primärschuldnerin…
…das Bestehen einer Abgabenschuld voraus. Das rechtskräftige Bestehen einer Abgabenschuld der XY GmbH & Co.KG ist nicht manifestiert und bewiesen und wurde als "Vorfrage im Haftungsverfahren" dargestellt. RECHTSWIDRIGKEIT WEGEN NICHTBEACHTUNG DER BINDUNG AN DIE RECHTSANSCHAUUNG Mit Entscheidung BFG GZ.RV/7102995/2013 vom 24.4…
…Mithaftung werde die Einbringung einer Schadenersatzklage entbehrlich. Eine rechtskräftige Bestätigung eines (Zwangs-) Ausgleichs des Primärschuldners stehe daher der Geltendmachung der Haftung nach den 80 ff. BAO auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen. Dem Vorbringen des Bf. dass die vorgenannte Entscheidung nur für…
…in dem die Abgabenbehörde an die rechtskräftige Strafentscheidung gebunden war. Wie im angefochtenen Haftungsbescheid zutreffend ausgeführt, war im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO im gegenständlichen Fall maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin nach Aufhebung des Konkurses mit Beschluss…
…und 2014 (740,44), somit in Höhe von gesamt € 1.234,44 beigetragen zu haben. In weiterer Folge wurde der Bf mit beschwerdegegenständlichem Haftungsbescheid vom 19.10.2021 als rechtskräftig verurteilter Täter hinsichtlich der im Spruch des Urteils des Landesgerichts angeführten hinterzogenen Abgaben gem. …
…Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO die Haftung für Abgabeschuldigkeiten der Firma ***A*** GmbH iHv 30.609,60 € geltend gemacht wurde, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht…
…für offene Abgabenschuldigkeiten der Firma G.GesmbH an Umsatzsteuer für 2001 in der Höhe von € 5.712,98 und Kapitalertragsteuer für 2001 in der Höhe von € 19.854,33 zur Haftung heran. Zur Begründung wurde auf das Urteil (gemeint war offensichtlich das Erkenntnis…
…Aus dem Vorbringen der Bw., dass sie tatsächlich keine Abgabenhinterziehung vorgenommen hätte, lässt sich nicht gewinnen, da nach ständiger Judikatur des VwGH ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige…
…die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der ***Firma*** GmbH in Höhe von 52.511,85 € geltend. Die Abgaben wurden wie folgt aufgeschlüsselt: [Grafik] Begründend wurde im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Abgaben aufgrund der Insolvenzeröffnung bei der Primärschuldnerin in einem Ausmaß von 75 % uneinbringlich seien (rechtskräftige Bestätigung…
…des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Mai 2019 in der Rechtssache RV/4200120/2016, wonach bei Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten die Geschäftstätigkeit mit einem anderen Konstrukt wiederaufgenommen werden könnte und auf den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Verfassungsgerichtshof vom 18. Juni 2019. Zum anderen machte…
…16/0006). Mit dem oa. rechtskräftig gewordenen Urteil wurde der Bf. schuldig gesprochen. Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet auch bindende Wirkung gegenüber der Abgabenbehörde in einem dieselben Abgabenschuldigkeiten betreffenden Haftungsverfahren. Bindungswirkung bedeutet, dass die Parteien an den Inhalt eines Bescheides oder Urteils gebunden sind. Bindung bedeutet…
…bewirkte Befreiung des Primärschuldners von der Abgabenverbindlichkeit nicht für sich in Anspruch nehmen und stehe eine rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs-)ausgleiches des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung gemäß § 9 Abs. 1 iVm §§ 80 ff BAO daher auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen…