…ist daraus ersichtlich, dass auch nach diesem Zeitpunkt noch Überweisungen an den Abgabengläubiger erfolgt sind. In einer Stellungnahme vom 19.12.2006 wurde dazu nur vorgebracht, dass bei rechtmäßigem Alternativverhalten, nämlich Zahlung der Lohnabgaben 12/2004 mit 17.1.2005, diese Zahlung einen Anfechtungstatbestand gebildet…
…bei deren Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaft ordnungsgemäß zum Zollvormerkverkehr angemeldet werden, genügte er den Sorgfaltserfordernissen jedenfalls bzw. würde ein allfälliges darüber hinausgehendes (rechtmäßiges) Alternativverhalten, nämlich sich die Zollunterlagen vorlegen zu lassen, wohl den Bogen an von einem privaten Schmuckkäufer (wie insbesondere dem Bf…
…der öffentlichen und nicht heimlichen Präsentation der Schmuckstücke und des angemessenen Preises darauf vertrauen, dass diese Schmuckwaren zollredlich nach Österreich verbracht worden sind. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten, wonach die Bf. sich allenfalls die Zollunterlagen zur Einsicht vorlegen hätte lassen müssen überspannt die einem Käufer von Schmuckstücken…
…der öffentlichen und nicht heimlichen Präsentation der Schmuckstücke und des angemessenen Preises darauf vertrauen, dass diese Schmuckwaren zollredlich nach Österreich verbracht worden sind. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten, wonach die Bf. sich allenfalls die Zollunterlagen zur Einsicht vorlegen hätte lassen müssen überspannt die einem Käufer von Schmuckstücken…
…der öffentlichen Zugänglichkeit der Verkaufsschau, der Leistung der Zahlung auf ein österreichisches Konto und den Umstand, dass auch andere inländische Verkäufer dort ihre Waren anboten. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten, wonach die Bf. sich allenfalls die Zollunterlagen hätte vorlegen lassen müssen, überspanne die einem Käufer von Schmuckstücken…
…durch den Einschreiter gehabt hätten, ist nicht nachvollziehbar und verbleibt somit kein vorwerfbares rechtmäßiges Alternativverhalten. Im Übrigen wird auf das bereits im Einspruch vom 03.08.2016 und in der Stellungnahme vom 09.10.2015 Vorgebrachte verwiesen. Ergänzend wird noch vorgebracht, dass die Einkommensverhältnisse des…
…mehrfach bestätigt erhielten, davon ausgehen, dass für ihr Vorgehen Rechtssicherheit besteht. Rechtmäßiges Alternativverhalten der Beschuldigten läge vor, wenn sie sich der Ansicht der Zollbehörden unterworfen hätten und in jeder einzelnen Einfuhranmeldung die von der Behörde gewünschten/akzeptierten Transaktionswerte pro Einheit angegeben hätten. Betrachtet man die…
…die objektiv gebotene Sorgfalt einzuhalten oder den von ihm verursachten Erfolg vorauszusehen oder dass ihm rechtmäßiges Alternativverhalten in der konkreten Situation unzumutbar gewesen wäre. Somit seien sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben gewesen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen…
…einzuhalten oder den von Ihnen verursachten Erfolg vorauszusehen, oder dass Ihnen rechtmäßiges Alternativverhalten in der konkreten Situation unzumutbar gewesen wäre. Somit sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Handlungen oder Unterlassungen, durch die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird…
…einem allfälligen Organhaftungsverfahren abwenden zu können (da die Ersatzansprüche des Bf. im entsprechenden Amtshaftungsverfahren im Hinblick auf einzuwendendes rechtmäßiges Alternativverhalten dann ohnehin hinfällig wären). e) Schließlich könne eine rechtswidrige Prozesssperre durchaus einen eigenständigen Straftatbestand darstellen, da Missbrauch der Amtsgewalt auch durch Unterlassungen begangen werden könne …
…worden. „Verschulden“ bedeute, dass dem Geschäftsführer zum Einen eine zumindest fahrlässige Versäumnis im Zusammenhang mit einer ihn treffenden Verpflichtung vorzuwerfen sei und zum Anderen, dass er ein „rechtmäßiges Alternativverhalten“ an den Tag hätte legen können, sodass es zu keiner Versäumnis komme. Beides sei dem Bf…
…überhaupt zu bekämpfen, gehabt habe. Er habe daher keine Möglichkeit gehabt, ein anderes „rechtmäßiges Alternativverhalten“ an den Tag zu legen. Daher habe den Bf. kein auch nur leichtes Verschulden daran getroffen, dass (zu Unrecht festgestellte) Abgabenverbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin nicht beglichen worden seien. Damit scheide aber…
…Bestimmungen der §§ 159, 161 Strafgesetzbuch (Stichwort: grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen) auf ein nicht mögliches rechtmäßiges Alternativverhalten und eine der Annahme von Vorsatz entgegenstehende Sachlage hinauslaufende Argumentationslinie dem diesbezüglichen Beschwerdebegehren nicht zum Erfolg. Hinsichtlich dieses zwar grundsätzlich als (bedingter) Vorsatz iSd. § 49 Abs. 1 lit…
…noch wäre es zum anderen "auch bei einem pflichtgemäßen Verhalten des Berufungswerbers zu einem Forderungsausfall in der vorliegenden Höhe gekommen". Das rechtmäßig Alternativverhalten des Berufungswerbers hätte daran nichts geändert und sei auch nicht kausal für den Abgabenausfall. Ein Verschulden am Abgabenausfall bestehe überdies deshalb nicht…
…dass der Allgemeinheit Folgen derart aufgebürdet würden, dass kein Zoll entrichtet wird, weil bei rechtmäßigem Alternativverhalten eben die gegenständlichen Abgaben gar nicht entstanden wären. Damit hat diese Abgabenfestsetzung letztlich wirtschaftlich den Charakter einer Strafe. Eine solche erfordert jedoch stets zwingend ein dem Bestraften selbst vorzuwerfendes…
…im Gesetz vorgesehenen, nur teilweisen Befriedigung kommen habe müssen. Es stelle sich für den Geschäftsführer hier daher die Frage nach einem "rechtmäßigen Alternativverhalten". Auch sei hier neuerlich darauf hinzuweisen, dass der Geschäftsführer im Sinne der Quotenhaftung nur einer beschränkten Haftung in Höhe von hier maximal…
…die objektiv gebotene Sorgfalt einzuhalten oder den von Ihnen verursachten Erfolg vorauszusehen, oder dass Ihnen rechtmäßiges AIternativverhalten in der konkreten Situation unzumutbar gewesen wäre. Somit sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben.Sie haben die Parkometerabgabe daher nicht entrichtet…
…zur Erzielung der kalkulatorischen Erlöse geführt hätten. In einer weiteren Iteration werde nunmehr - bei Fahrlässigkeitsdelikten erforderlich - das Verhalten der Beschuldigten am rechtmäßigen Alternativverhalten zu überprüfen sein - auch für eine logische und ziffernmäßige Verprobung des strafbestimmenden Wertbetrages. Zur detaillierten buchhalterischen und zivil-/schadenersatzrechtlichen Behandlung der Frage…
…nur zu keinem Abgabenausfall an Umsatzsteuer 2002 gekommen, sondern überhaupt zu keiner Nachforderung im Jahresbescheid. Hätte das rechtmäßige Alternativverhalten des Vertreters weder zu einer Nachforderung noch zu einem Abgabenausfall geführt, kann eine allfällige Pflichtverletzung auch nicht kausal im Sinne des § 9 BAO sein. Es ist…
…nach zutreffender Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht vor einer sich abzeichnenden Insolvenz durch eine anfechtbare Zahlung des Abgabenrückstandes seiner haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen können. Bei der Prüfung der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit kommt es auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens…