…des Finanzamtes, Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellten - gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen worden seien - keine neu hervorgekommenen Tatsachen im Sinne des § 303…
…die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen seien, deren Verwertung aber erst nachträglich möglich geworden sei. Neue rechtliche Erkenntnisse stellten keine die Wiederaufnahme begründenden Tatsachen dar. Die Bw selbst gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört…
…vertretenen Rechtsauffassung gefordert werde, nicht aber neue Erkenntnisse im Tatsachenbereich vorgetragen worden seien. Damit sei die Berufung abzuweisen, da Einwendungen gegen die rechtliche Beurteilung eines im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vollständig bekannt gewesenen Sachverhaltes keine Wiederaufnahme des Verfahrens zulassen würden. Selbst wenn daher im Erstbescheid ein…
…Hrsg), Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen (1999) 266). Diese Bindungswirkung gibt die weitere Beurteilung vor. Spätere rechtliche Erkenntnisse oder gar ein Vergleich mit der danach veröffentlichten deutschen Rechtsprechung müssen ohne Relevanz bleiben (vgl. dazu etwa die "Kostenmiete" wie zuletzt von BFH 27.7.2016, I…
…gemacht hat, weil er auf die Richtigkeit von Erlässen des BMF oder von Rechtsauskünften des Finanzamtes vertraut hat. Wie bereits oben ausgeführt stellen jedoch allfällig neue rechtliche Erkenntnisse keine Tatsachen dar, weshalb deren Nichtgeltendmachung gar nicht möglich ist. In der Übergangsregelung Punkt 3.1. des…
…Jahr 2014 keine nach außen hin erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches gesetzt wurden, ist somit mit Ende 2014 Verjährung eingetreten. Neue rechtliche Erkenntnisse aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom 15.9.2016, 2013/15/0297, können somit (im Wiederaufnahmeweg) nicht (mehr) zu Bescheidänderungen führen und…
…Jahr 2014 keine nach außen hin erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches gesetzt wurden, ist somit mit Ende 2014 Verjährung eingetreten. Neue rechtliche Erkenntnisse aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom 15.9.2016, 2013/15/0297, können somit (im Wiederaufnahmeweg) nicht (mehr) zu Bescheidänderungen führen und…
…Erlass, vgl. dessen Abschnitt 1.3.1, vertretenen) Standpunkt, neue rechtliche Erkenntnisse seien kein Wiederaufnahmsgrund, vereinbar sei, wird jeweils nicht näher dargelegt. Ritz verweist an der zuletzt zitierten Stelle auch auf gegenteilige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, auf die es im hier gegebenen Zusammenhang aber nicht ankommt…
…Kapitalertragsteuer befreit war, ist entgegenzuhalten, dass neue rechtliche Erkenntnisse, die die Beurteilung von Sachverhaltselementen betreffen, keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erkenntnisse durch eine geänderte Verwaltungspraxis, eine neue Rechtsprechung, eine frühere Fehlbeurteilung…
…ob diese späteren rechtliche Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergegangener Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen würden - seien keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung würden…
…Zl. 88/08/0027). Da im vorliegenden Fall im Jahr 2014 keine nach außen hin erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches gesetzt wurden, ist somit mit Ende 2014 Verjährung eingetreten. Neue rechtliche Erkenntnisse aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom 15.9.2016, Zl. 2013/15/0297…
…Erlass, vgl. dessen Abschnitt 1.3.1, vertretenen) Standpunkt, neue rechtliche Erkenntnisse seien kein Wiederaufnahmsgrund, vereinbar sei, wird jeweils nicht näher dargelegt. Ritz verweist an der zuletzt zitierten Stelle auch auf gegenteilige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, auf die es im hier gegebenen Zusammenhang aber nicht ankommt…
… 303 Abs. 1 lit.b BAO handelt und auch neue rechtliche Erkenntnisse keine Tatsachen im Sinn dieser Gesetzesstelle sind, konnte die Abgabenbehörde aus den vorgelegten Eingaben und ergänzenden Unterlagen auch nicht "konkludent" die erforderlichen Angaben ersehen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz…
… 303 Abs. 1 lit.b BAO handelt und auch neue rechtliche Erkenntnisse keine Tatsachen im Sinn dieser Gesetzesstelle sind, konnte die Abgabenbehörde aus den vorgelegten Eingaben und ergänzenden Unterlagen auch nicht "konkludent" die erforderlichen Angaben ersehen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz…
… 303 Abs. 1 lit.b BAO handelt und auch neue rechtliche Erkenntnisse keine Tatsachen im Sinn dieser Gesetzesstelle sind, konnte die Abgabenbehörde aus den vorgelegten Eingaben und ergänzenden Unterlagen auch nicht "konkludent" die erforderlichen Angaben ersehen. Der Berufung konnte daher kein Erfolg beschieden sein. Linz…
…Insofern vermeint die Bw, dass aus dem durch sie vorgelegten Gutachten neue rechtliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten. In diesem Gutachten wird zwischen einem Rahmenvertrag einerseits und den auf Grund der Abruferklärungen des Kunden zustandekommenden einzelnen Kaufverträgen über Bier andererseits unterschieden. Im Rahmenvertrag stehen der Geldleistungspflicht…
…15/0225 und VwGH 22.11.2006, 2006/15/0173). Wie schon vom Finanzamt ausgeführt, stellen auch neue rechtliche Erkenntnisse keine Tatsache in diesem Sinne dar. Ein Antrag kann daher nicht mit Erfolg auf die im abgeschlossenen Verfahren bestehende Unkenntnis betreffend die steuerlichen Verwertungsmöglichkeiten von…
…unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes oder wegen Fehlbeurteilung der Gesetzeslage im vorangegangenen Verfahren die maßgebenden Tatsachen nicht vorgebracht hat. Die Folgen eines Rechtsirrtums können nicht durch einen Wiederaufnahmeantrag beseitigt werden (VwGH 26.01.1999, 98/14/0038). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind neue Erkenntnisse in…
…in den vom Zollamt Linz Wels elektronisch vorgelegten Verwaltungsakt. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und der geschilderte Verfahrensgang. Die Beweiswürdigung erfolgt darüber hinaus auf der Basis der im Rahmen der mündlichen Verhandlung gewonnen Erkenntnisse. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtslage: Gemäß Art…
…Antrag zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.1.2008, Zl. 2007/15/0170 in erster Linie jene Asylwerber betrifft, deren Asylverfahren am 31.12.2005 noch nicht abgeschlossen war. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber in diesem sowie in einer Vielzahl von weiteren Erkenntnissen rechtliche Aussagen über…