…soweit sie rational feststellbar seien (Ansichten, Absichten oder Gesinnungen wie z.B. die Zahlungswilligkeit). Die rechtliche Beurteilung der Finanzverwaltung des Mitgliedstaat X , dass die beschwerdeführende Gesellschaft eine (umsatz- und ertragsteuerliche) Betriebsstätte unterhalte, sei ein innerer Vorgang (eine Ansicht) innerhalb der Finanzverwaltung des Mitgliedstaat X und…
…Sachverhalt und den Feststellungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung. Darüber hinaus ergeben sich keinerlei Hinweise aus dem Verwaltungsakt, die an der Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes zweifeln lassen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. 3.1.1. Abweisung der Beschwerde hinsichtlich § 295a BAO Gem…
…24.4.1996, 92/15/0128; VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020 u. a.). Daher sind unrichtige rechtliche Beurteilungen und Fehler der Beweiswürdigung keiner Berichtigung gemäß § 293 zugänglich (VwGH 25.3.1994, 92/17/0133). Demnach dürfen unrichtige Rechtsauffassungen, Folgen einer unrichtigen Sachverhaltsermittlung, Subsumtions-…
…es ist unerheblich, ob die geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse in der ursprünglich bekannt gegebenen oder in der später berichtigten Höhe nicht anerkannt werden. Eine andere rechtliche Beurteilung ist nach Überzeugung des Senates im konkreten Fall im Lichte des Unionsrechtes in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht geboten. Diesbezüglich folgte der…
…gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört zu haben, welche einen Antrag auf Wiederaufnahme bei ihren jeweils zuständigen Finanzämtern gestellt hätten. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) seien neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die…
…Verfahrens gemäß § 303 BAO lägen nicht vor. Es seien keine Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen. Eine neue Kenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen sei keine neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO. 5. Mit Schreiben vom 15. Juli 2020…
…einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO darstellt. Neue Erkenntnisse (sowohl seitens der Behörde als auch seitens des Steuerpflichtigen) in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder die Rechtsprechung oder…
…dass Österreich nicht das Besteuerungsrecht für in Österreich ansässige Crews einer maltesischen Fluglinie mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta habe. Die belangte Behörde wies die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid am 17.02.2026 als unbegründet ab und führte als rechtliche Beurteilung aus: "Gemäß …
…RV/7102231/2013, festgestellte Nichtigkeit stelle keine neu hervorgekommene Tatsache dar, sondern lediglich eine neue Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, die nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Schließlich beruhe die Nichtigkeit des Feststellungsbescheids (laut zitiertem BFG-Beschluss) darauf, dass ein Beteiligter…
…Verfahrens nicht bestrittenen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus den aktenkundigen Unterlagen und können diese gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. Nach § 303 Abs 1 lit b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag…
…Bescheide von der Bw. erhobenen Berufung (Fax vom 5.8.2008) sind noch folgende Streitpunkte offen: - USt- rechtliche Behandlung der (kostenlosen) Personalverpflegung und - Sicherheitszuschlag (20 %). Über die Berufung wurde erwogen: 1. USt- rechtliche Behandlung der kostenlosen Personalverpflegung Werden im Gast- bzw. Schankgewerbe die Bediensteten kostenlos…
…dass die vom Bf. angeführten Punkte ihm allesamt bereits im Zuge der Veranlagung bekannt gewesen seien und neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe darstellen würden. Selbst bei einer Annahme von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel würde kein im Spruch…
…anderen Ergebnis geführt. Desweiteren führe der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung aus, dass die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig, durch welche Umstände veranlasst - sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege…
…Dieser Bescheid sei aufzuheben. Der steuerliche Vertreter des BW beantragte den Berufungen stattzugeben, weil eine nachträglich anders geartete rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes vorliege, die allein einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht rechtfertige. Der UFS hat dazu erwogen: Nach dem…
…angehalten, von der unrichtigen rechtlichen Beurteilung abzugehen. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann daher - wenn das Finanzamt nunmehr anders als in der Berufungsvorentscheidung vom 9.12.2013 von einer bestimmten Vertragsdauer ausgeht - darin nicht erblickt werden. Zum Vorbringen betreffend GebR, Rz…
…des dann noch aktuellen Mietverhältnisses ent- oder bestehen, macht keinen Sinn, wenn für die Vertragsverlängerung noch eine neuerliche Willenseinigung zwischen Vermieter und Mieter notwendig wäre. Keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im vorläufigen Bescheid Nach § 17 Abs. 3 BewG 1955 ist bei Nutzungen oder Leistungen…
…mindestens 51%) eingeschränkt ist. Dieses Weitergaberecht bewirkt keine vorzeitige Auflösung des Vertrages und ist daher der Vertrag unter Einbeziehung des Optionszeitraumes als auf eine bestimmte Dauer von insgesamt 10 Jahren abgeschlossen zu beurteilen. Keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im vorläufigen Bescheid Nach § 17 Abs…
…Verwaltungsgerichtshofes geklärt ist, dass die Möglichkeit, den Vertrag aus einzelnen bestimmt bezeichneten Gründen schon vorzeitig einseitig aufzulösen, der Beurteilung des Vertrages als auf bestimmte Zeit abgeschlossenen, nicht entgegen steht. Was eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle darstellt, ist eine Frage…
…sondern nur festgestellt habe, dass es keinesfalls unter § 25 Abs. 1 Z 3 lit d EStG 1988 steuerbar sei. Daraus abzuleiten, dass eine rechtliche Beurteilung der Beiträge dahingehend erfolgt sei, dass diese steuerbar seien, sei verfehlt. Auch § 83 EStG anzuführen sei verfehlt, da diese Beträge…
… VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Die Ausführungen der belangten Behörde in der Niederschrift über die Schlussbesprechung und im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung erschöpfen sich in einer rechtlichen Beurteilung der "Vermietung zwischen den 'pfarrlichen' Rechtsträgern" als Unternehmenseinheit, womit sie keine als Wiederaufnahmsgründe…