… 18 Abs. 1 Z. 3 lit. b EStG 1988 umschriebenen Tatbestand nicht vorliegt. Der Bw. hat also die von der A-Bausparkasse an ihn vorzeitig rückgezahlten Beiträge für keine der im § 18 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 aufgezählten begünstigten Maßnahmen verwendet, sodass die Festsetzung…
…auf die angeführte Kontonummer einzuzahlen; Buchungsmitteilung ergeht gesondert. Begründung und Auszug aus den Voraussetzungen für steuerbegünstigtes Bausparen […] Zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn Bausparbeiträge, die als Grundlage für die Steuererstattung geleistet wurden, und die erstattete (gutgeschriebene…
…Eine Rückforderung habe zu unterbleiben, wenn die rückgezahlten Beträge begünstigten Maßnahmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dienten. Die Bausparverträge hätten deshalb aufgelöst werden müssen, da das Geld für die Einfriedung des Grundstückes und die Fertigstellung des Eingangsbereiches zum Wohnhaus notwendig…
…Eine Rückforderung habe zu unterbleiben, wenn die rückgezahlten Beträge begünstigten Maßnahmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dienten. Die Bausparverträge hätten deshalb aufgelöst werden müssen, da das Geld für die Einfriedung des Grundstückes und die Fertigstellung des Eingangsbereiches zum Wohnhaus notwendig…
…1 EStG 1988); zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist zurückzufordern (§ 108 Abs. 7 EStG 1988). Eine Rückforderung hat jedoch zu unterbleiben, wenn die von der Bausparkasse rückgezahlten Bausparbeiträge für Maßnahmen iSv § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 verwendet werden. § 18 Abs. 1 Z 3…
39.1.2 Art der Förderung Rz 1294: Für Beiträge an eine Bausparkasse, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, wird auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz…
…Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988) 39.7.1 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages Rz 1315: Eine Rückforderung der Bausparprämie bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages oder Verwendung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung hat zu unterbleiben, wenn der zurückzufordernde Betrag für Maßnahmen im Sinne des …
39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1320: Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren…
39.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1314: Wird ein Bausparvertrag vorzeitig - vor Ablauf von 6 Jahren - aufgelöst oder werden die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung verwendet, ist die Prämie durch die Bausparkasse vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Allerdings hat die…
39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) Rz 1318: Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheiddurch Einbehaltung durch die Bausparkasse.
…EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005): Bezeichnung der Bausparkasse, Nummer des Bausparvertrages, Name des Abgabepflichtigen, Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde keine VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen), Adresse des Abgabepflichtigen, Name des (Ehe)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde, Sozialversicherungsnummer des (Ehe)Partners, wenn…
…des Bausparvertrages Rz 1302: Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die Auflösung des Bausparvertrages zB…
39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…
39.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988) 39.2.1 Höhe der Bemessungsgrundlage (= förderbare Beitragsleistung - § 108 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1296: Eine Steuererstattung erfolgt für Beitragsleistungen bis zu 1.200 Euro (bis 2008 1.000 Euro) jährlich. Erhöhungsbeträge bis zu 1.200…
…nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw. zu entrichten waren, sind die erstatteten (rückgezahlten) Beiträge auf Grund des auszustellenden Lohnzettels im Rahmen der Veranlagung zur Gänze als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen (siehe Rz 1177). Werden zB von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Pflichtbeiträge zurückgezahlt, weil der Nebenerwerbslandwirt…
39 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988) 39.1 Voraussetzungen (§ 108 Abs. 1 EStG 1988) 39.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz 1293: Bausparer ist, wer mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt. Voraussetzung für eine Bausparbegünstigung ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht hingegen, dass der Bausparer in Österreich Einkommensteuer…
39.5 Überweisung der Prämien (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1313: Die Erstattung der Bausparprämie erfolgt über Antrag der Bausparkasse, bei der der Steuerpflichtige den Bausparvertrag abgeschlossen hat. Der Antrag auf Erstattung ist beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe einzubringen. Die Prämie wird dem…
41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…
…Über ein erstes Ergänzungsersuchen des Finanzamtes, den Darlehensvertrag sowie Zahlungsbeleg(e) oder Kontoauszüge über das rückgezahlte Darlehen nachzureichen, legte der Bf am 29.04.2016 folgende Unterlagen vor: Schreiben vom 28.04.2016 „Erklärung zum Darlehensvertrag" Darlehensvereinbarung vom 15.06.2013 zwischen AB als Darlehensgeber…
…erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) mit 3.197 S fest. Die Erstattungsbeträge seien zurückzufordern, weil die Bausparbeträge und die erstattete (gutgeschriebene) Steuer ganz oder zum Teil zurückgezahlt worden seien und diese Beträge nicht widmungsgemäß im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 verwendet worden seien…