…die unternehmerische Nutzung des gemischt genutzten Gebäudes (8,46 % - Büroraum im Kellergeschoß) entfallenden Vorsteuern aus den Errichtungskosten im Streitjahr 2002 in Abzug gebracht und andererseits in den Streitjahren 2002 und 2003 die vom Berufungswerber (Bw.) bezüglich des privat genutzten Gebäudeteils vorgenommene Eigenverbrauchsbesteuerung (Bemessungsgrundlage: HalbjahresAfA bzw…
…steuerlichem Vertreter ist der ursprüngliche – anlässlich der Vermietung bekanntgegebene – Verteilungsschlüssel nicht mehr nachvollziehbar. Der Wiederaufnahmeantrag betreffend Einkommensteuer 2012 geht nunmehr von einem im Zeitpunkt der Veräußerung angenommenen privaten Nutzungsanteil von 67,6 % aus. Zum Beweis dafür dient eine Aufstellung betreffend der Aufteilung des gegenständlichen Gebäudes…
…und privater Nutzungsanteile im Sinne eines Abzugsverbotes für Mischaufwand zu verstehen. Dies bedeutet, dass Aufwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig sind, wenn sie sowohl dem beruflichen als auch dem privaten Bereich dienlich sein können und ihrer Art nach eine objektive Trennung der beruflichen von der privaten…
…Liegenschaft ursprünglich nur zu 50% dem Unternehmen gewidmet war, weil nur 50% aktiviert wurden. Die nachträgliche Erhöhung des unternehmerischen Nutzungsanteils stelle daher eine Einlage dar, die nicht zur Vorsteuerberichtigung berechtige. In der Berufung wurde dagegen eingewendet, dass die Investitionen damals lediglich aus Praktikabilitätsgründen nur zur…
…Telefon- und Internetkosten berücksichtigt werden. Tonträger, Noten, Opern- und Konzertkarten und die Fernsehgebühren können nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Sie gelten als typischerweise der privaten Lebensführung zugeordnete Wirtschaftsgüter und sind gem. § 20 EStG nicht abzugsfähig. Bei den Aufwendungen für Maus, Tastatur und Kabeln wurde ein…
…Gesamtentgeltes das Entgelt und Wertminderung und Nutzungsanteil zu trennen ist (siehe auch ESt-Richtlinien RZ 4245). Jedenfalls wurden einmalige Bodenentschädigungen für Aufgrabungen und Flurschäden von 60.000,00 S ausgewiesen, die jedenfalls mit Sicherheit kein Vermittlungsentgelt darstellen und keinesfalls als Einkünfte anzusetzen sind (privater Schadenersatz)…
…Ausmessung des Nutzungsanteiles auf eine Schätzung (§ 184 Abs. 1 BAO) zurückgegriffen werden. Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass ein Privattelefon, bei Nichtvorhandensein eines weiteren Telefons, lediglich in einem Ausmaß von 10% privat genutzt wird. Da ein Nachweis über die Anschaffung weiterer privater Telefongeräte…
…Ergänzungsersuchen vom 5. März 2008 wurde die Bw. ersucht Angabe zu ihren beruflichen Aufgabenbereich zu machen, 1) Arbeitsmittel-Aufstellung mit Summenberechnung und folgenden Angaben zu machen: a) konkrete Art/Firma, Händler/Anschaffungskosten/Datum b) berufliche Notwendigkeit Nutzungsanteil (%), Aufteilungskriterien (Ausschließungsgründe Privatnutzung) 2) Fachliteratur: Literaturliste (Autor, Titel…
…kommt, wenn die Geräte ausschließlich oder ganz überwiegend im Unterricht zum Einsatz kämen). Derartige Anschaffungen der Lebensführung stellen sohin keine teilbaren Wirtschaftsgüter dar und sind folglich auch nicht in einen beruflichen und privaten Nutzungsanteil aufzuteilen. Wird ein solches Wirtschaftsgut nicht nur gelegentlich privat verwendet, dann…
…des tatsächlich nichtunternehmerischen Nutzungsanteils der Vorsteuerabzug zustünde (so auch Dziadkowski in Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht (UVR) 2005, 98). Nach Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-RL wird ua die Entnahme eines Gegenstandes durch den Steuerpflichtige aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf oder allgemein…
…des tatsächlich nichtunternehmerischen Nutzungsanteils der Vorsteuerabzug zustünde (so auch Dziadkowski in Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht (UVR) 2005, 98). Nach Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-RL wird ua die Entnahme eines Gegenstandes durch den Steuerpflichtige aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf oder allgemein…
…Arbeitsmittel) steuerlich zu berücksichtigen. Ätherische Öle können unzweifelhaft im privaten Bereich Verwendung finden (dafür werden sie im Regelfall auch erworben). Es ist allerdings nahezu unmöglich, allfällige berufliche (für Zwecke der Teilnahme am Aromatherapiekurs erforderliche) bzw. private Nutzungsanteile zu quantifizieren. Da der zugrunde liegende Aromatherapiekurs als…
…Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt insbesondere für Aufwändungen und Ausgaben im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen. Die anteilige Kostengeltendmachung für die Anschaffung einer Kamera konnte somit nicht berücksichtigt werden. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 führte die Bw. aus…
…weder in betrieblicher noch in privater Hinsicht gemacht habe und solche auch aus der betrieblichen Tätigkeit sachgerecht nicht ableitbar seien, sei die Höhe des Nutzungsanteiles in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung geschätzt worden. Wenn die Berufungswerberin einwende, der Geschäftsführer hätte überhaupt keine privaten Fahrten unternommen bzw…
…gehabt, das KFZ privat zu nutzen, wenn es gerade nicht benötigt worden sei, in Anbetracht des vom Gf bewältigten Arbeitspensums sei das jedoch nur mehr in geringem Umfang der Fall gewesen. Der Nutzungsanteil von BM sei im Schätzungsweg mit etwa 10% der Gesamtnutzung ermittelt worden…
…wovon 240 Stunden auf die Nachtruhe entfallen, sodass 480 Stunden/Monat verbleiben. Darauf angewendet kommt der Bf. auf einen beruflichen Nutzungsanteil von 258/480 d.h. 53,75%, der der Berechnung der Werbungskosten (statt bisher beantragten 60%) zu Grunde gelegt wurde. Zur Nutzung des Mobiltelefons…
…diverse private landwirtschaftliche Güter) in das betriebliche Rechenwerk aufgenommen worden seien, die in keinem betrieblichen Zusammenhang stünden, sodass für die Ermittlung der Vorsteuer ein Betrag von insgesamt 41.202,07 € (bzw. gegenüber der bescheidmäßigen Festsetzung vom 15. November 2005 der auf den betrieblichen Nutzungsanteil…
…diverse private landwirtschaftliche Güter) in das betriebliche Rechenwerk aufgenommen worden seien, die in keinem betrieblichen Zusammenhang stünden, sodass für die Ermittlung der Vorsteuer ein Betrag von insgesamt 41.202,07 € (bzw. gegenüber der bescheidmäßigen Festsetzung vom 15. November 2005 der auf den betrieblichen Nutzungsanteil…
…Sachverständigen bedarf (VwGH 22.04.1998, 96/13/0189), sowie die Kompensierung der Verluste durch andere Einkunftsquellen in Betracht. Die subjektive Gewinnerzielungsabsicht fehlt im Fall privater Motive, wie der Erzielung anlagefähiger Erträge durch die Absicht der Steuerersparnis (vgl VwGH 16.11.1993, 93/14/0142)…
…an den Arbeitgeber (***Arbeitgeber***) des Beschwerdeführers gerichtet: "Herr ***Bf1*** ist offensichtlich als Berufskraftfahrer beschäftigt. Wird ihm ein Firmentelefon unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder muss er dienstliche Telefonate mit dem privaten Handy erledigen? Im Falle der Verwendung des Privathandys: erhalt er dafür vom Arbeitgeber steuerfreie Ersätze…