…Nutzfläche der unterschiedlich (betrieblich und nicht betrieblich) genutzten Gebäudeteile zu erfolgen. Diese anteilsmäßige Zurechnung unterbleibt allerdings dann, wenn ein Teil der Nutzung (betrieblich oder privat) von untergeordneter Bedeutung ist. Für die Frage, wann die Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist, gilt im Allgemeinen die 20%-Grenze…
…einer weniger als zwanzig prozentigen Privatnutzung kommt dem privat genutzten Gebäudeteil in einem sonst betrieblich genutzten Gebäude grundsätzlich untergeordnete Bedeutung zu. Strittig ist, ob der als "Wohn- und Arbeitszimmer" bezeichnete Raum im Dachgeschoss des zu 100% dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Gebäudes betrieblich oder privat genutzt wird. …
…UStG 1972 versteinert" sei. Ergebe die Aufteilung der einzelnen Räume nach der Überwiegensregel eine betriebliche Nutzungsquote von 80% bzw. von mehr als 80%, so sei die Privatnutzung in der Regel von untergeordneter Bedeutung und das ganze Gebäude zähle zum Betriebsvermögen. Der Vorsteuerabzug stehe daher in…
…Eine private Nutzung des Raums müsse von untergeordneter Bedeutung sein. Befinde sich in einer Wohnung neben Schlafzimmer, Küche und üblichen sanitären Nebenräumen nur ein Wohnraum, spreche dies gegen die Annahme einer (nahezu) ausschließlich beruflichen Nutzung dieses Raums (umso mehr, wenn darin auch private Gegenstände verwahrt…
…der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden können, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen…
…mehrere Schlussfolgerungen ergeben: Im Ausmaß der privaten Verwendung stand auf Basis des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 ein Vorsteuerabzug nicht zu. War die private Nutzung jedoch unter 20,00 %, nach den einkommensteuerlichen Bestimmungen auf Basis der Judikatur des VwGH also von untergeordneter Bedeutung…
…mehrere Schlussfolgerungen ergeben: Im Ausmaß der privaten Verwendung stand auf Basis des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 ein Vorsteuerabzug nicht zu. War die private Nutzung jedoch unter 20,00 %, nach den einkommensteuerlichen Bestimmungen auf Basis der Judikatur des VwGH also von untergeordneter Bedeutung…
…mehrere Schlussfolgerungen ergeben: Im Ausmaß der privaten Verwendung stand auf Basis des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 ein Vorsteuerabzug nicht zu. War die private Nutzung jedoch unter 20,00%, nach den einkommensteuerlichen Bestimmungen auf Basis der Judikatur des VwGH also von untergeordneter Bedeutung…
…aufgrund der langjährigen gleichbleibenden Nutzung von einem "außerbücherlichem Wohnungseigentum" ausgegangen werden. Die von der Bw. im Erdgeschoss privat genutzte Wohnung sei wirtschaftlich ihr zuzurechnen und entspreche ihrem 1/6 Anteil. Aus diesem Grund sei nach dem Tod des Vaters für diese Wohnung von der Bw…
…der ÖBB) nicht angewendet werden, weil bei Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, die Summe der Dienstfahrten jeweils den Wert der Jahreskarte abdeckt und die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist (siehe auch Rz 713). Siehe auch Beispiel Rz 10222c.
…von untergeordneter Bedeutung ist. In einem solchen Fall ist eine einheitliche Betrachtung geboten: Dient der übrige Teil des Gebäudes betrieblichen Zwecken, dann stellt auch der untergeordnete, nicht betrieblich genutzte Teil notwendiges Betriebsvermögen dar, dient hingegen der übrige Teil privaten Zwecken, dann bildet auch der untergeordnete…
… Aufteilungsverbot), dass der Arbeitsraum zumindest nahezu ausschließlich betrieblich/beruflich genutzt werden muss. Eine allfällige private Nutzung des Raums darf nur von untergeordneter Bedeutung sein (VwGH 28.11.01, 2000/13/0145) Im gegenständlichen Fall kann jedoch den Ausführungen des Bf., dass das Top 17 zu…
…mehr als zehn Betten gleichzeitig vermietet worden seien. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei die Bereitstellung von mehr als zehn Fremdenbetten ein Indiz für eine gewerbliche und damit nachhaltige Tätigkeit. Der privat genutzte Teil sei in Bezug auf die Gesamtnutzfläche von untergeordneter Bedeutung gewesen. Die Bw…
…auf einer gemeinsamen Liegenschaft (Einlagezahl) errichtet worden. In einer Gesamtbetrachtung sei die Bausubstanz des privaten Teiles unter 1% der gesamten Bausubstanz. Die private Nutzung sei somit von untergeordneter Bedeutung und könne daher einkommensteuerlich und folglich auch umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet werden. Im Schreiben vom 18…
…umsatzsteuerlichen) Unternehmen möglich gewesen sei. Daraus ergäben sich mehrere Schlussfolgerungen: Im Ausmaß der privaten Verwendung stünde auf Basis dieser Bestimmung ein Vorsteuerabzug nicht zu. Sei die private Nutzung jedoch unter 20%, nach den einkommensteuerlichen Bestimmungen auf Basis der Judikatur des VwGH also von untergeordneter Bedeutung…
…würden sich mehrere Schlussfolgerungen ergeben: Tabelle | - | Im Ausmaß der privaten Verwendung wäre auf Basis dieser Bestimmung ein Vorsteuerabzug nicht zugestanden. | - | Wäre die private Nutzung jedoch unter 20%, nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen auf Basis der Judikatur des VwGH also von untergeordneter Bedeutung…
…eines mutwillig verursachten Schadens, sind Werbungskosten. In diesen Fällen tritt die Veranlassung der Aufwendungen durch die Vermietung so offenkundig in den Vordergrund, dass die Mitveranlassung durch die zukünftige private Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. dazu VwGH 27.7.1994, 92/13/0175; Zorn in…
…die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung sei. Nach Rz 672 UStRL können für Zwecke der Eigenverbrauchsbesteuerung aus Vereinfachungsgründen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Sachzuwendungen jene Werte herangezogen werden, die den Sachbezügen bei der Lohnsteuer gelegt werden. Daraus ergebe sich, dass infolge der untergeordneten privaten Nutzung…
…von untergeordneter Bedeutung ist. Ausgaben sind dem entsprechend verhältnismäßig aufzuteilen (Jakom/Marschner, EStG, 2012, § 4 Rz 166). Bei der Aufteilung ist für jeden einzelnen Raum zu beurteilen, ob dieser betrieblich oder privat genutzt wird; dies erfolgt nach ausschließlich oder zeitliche überwiegenden betrieblichen oder privaten Nutzung…
…einen privat genutzten Teil aufzuteilen. Eine Aufteilung findet nur dann nicht statt, wenn der betrieblich oder der privat genutzte Teil von untergeordneter Bedeutung ist. Ausgaben sind dem entsprechend verhältnismäßig aufzuteilen (Jakom/Marschner EStG, 2010, § 4 Rz 166). Eine untergeordnete Nutzung wird bei einer Nutzung von…