…des § 98 ABGB) ebenso wie die sonstigen Aufwendungen zur Abgeltung familienhafter Mitarbeit nicht abzugsfähig sind. Helfen Ehepartner im Betrieb des Ehepartners mit, tun sie dies im Regelfall aus partnerschaftlicher Solidarität. Lässt der Ehepartner dem helfenden Ehepartner dafür etwas zukommen, entspringt dies idR Dankbarkeit und Anstand…
…Ab sofort sei eine strikte Gütertrennung praktiziert worden. Bis zu ihrem Auszug habe es keinerlei partnerschaftliche Aktivitäten mehr gegeben. Ab dem Zeitpunkt des Zerwürfnisses habe sie den Kindesvater von sämtlichen Obsorgeangelegenheiten bezüglich der gemeinsamen Tochter C entbunden. Der leibliche Vater habe laut Gerichtsbeschluss des BG…
…abzugsfähig sind. Helfen Familienmitglieder oder (Ehe)Partner nämlich in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich z.B. der von seiner Familie unterstützte Hausbesorger dazu, seinen Angehörigen…
…Partner nämlich in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…Gänze nicht abzugsfähig. Dies deshalb, weil eine familienhaft Mitarbeit im Betrieb des Ehepartners (Lebensgefährten) nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität erfolgt. Wenn sich in einem solchen Fall der von seinem Partner unterstützte Betriebsinhaber dazu entschließt, seinem Angehörigen für seine Tätigkeit eine…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mithelfen, dann würden sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität tun. Entschließe sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen…
…beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit (in welcher Art und Weise auch immer, sei es zB durch aktive Mitarbeit oder Beistellung von Arbeitsmitteln), so erfolgt dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung (oder aus Entgeltserwartungen), sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität (s. nochmals zB Jakom/Lenneis, aaO, …
…Ehe-) Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…Familienmitglieder oder Ehepartner im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall in ihrer Freizeit und nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…wären die dafür bezahlten Entgelte steuerlich zur Gänze nicht abzugsfähig. Dies deshalb, weil eine familienhaft Mitarbeit im Betrieb des Ehepartners nicht aus rechtlicher Verpflichtung sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität erfolgt. Wenn sich in einem solchen Fall der von seinem Partner unterstützte Betriebsinhaber dazu entschließt…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…die sonstigen Aufwendungen zur Abgeltung familienhafter Mitarbeit nicht abzugsfähig sind. Helfen z.B. Familienmitglieder oder Ehepartnerin ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität, wie z.B. Reinigungsarbeit (vgl. Jakom, aaO…
…dafür, dass Familienmitglieder in ihrer Freizeit im Betrieb eines Angehörigen mithelfen. Sie tun dies nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu lassen, dann…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…Ehe-)Partner in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…etwa Familienmitglieder in ihrer Freizeit im Betrieb des Angehörigen mit, dann tun sie dies im Regelfall nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer oder partnerschaftlicher Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu…
…Mithilfe im Betrieb des Bw., noch dazu ohne festgelegte Dienstzeit, wird jedoch im Rahmen der Gestaltung der Lebensgemeinschaft neben den bestehenden privaten Bedürfnissen (Kinderbetreuung und Haushaltsführung) nicht aus einer rechtlichen Verpflichtung, sondern aus einer partnerschaftlichen Solidarität geleistet. Die vom Bw. dafür geleistete pekuniäre Abgeltung entspringt…