…S 5,2 Mio. aus, der sich aus dem Schulderlass betreffend partiarischer Darlehen (Forschungsprojekt Arginin: S 3,229.705; Forschungsprojekt Osteoporose S 1,971.546,--) ergab. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgehalten, es sei erst im Zuge…
…dass es im Jahr 2007 keinen Anstieg der Kapitalrücklagen gegeben hätte, Aus den beiliegenden Jahresabschlüssen ginge hervor, dass unter dieser Position das partiarische Darlehen ausgewiesen werde. Offenbar wäre dies Position bei der Firmenbuchübermittlungsdatei von der verwendeten Übermittlungssoftware irrtümlich den Kapitalrücklagen zugeordnet worden. 1.5…
…ist und 2. im Übrigen abgeändert wie folgt: a. Die Gesellschaftsteuer für den ersten Erwerb von Gesellschaftsrechten betreffend das partiarische Darlehen vom 31.1.2005 von "C." wird festgesetzt mit € 12.704,73 (gemäß § 8 KVG 1% von Wert der Gegenleistung gemäß § 7 Abs…
…angepasst an die beabsichtigte bzw. durchgeführte Umwandlung gemäß den §§ 2 ff UmwG, durch Gewährung der partiarischen Darlehen vom 31.1.2005 von "C." in Höhe von € 1.270.473,37, vom 8.3.2005 von Dr. E. D. in Höhe von € 120.000…
…460,00 in den Beschwerdejahren damit, dass keine stille Beteiligung, sondern ein partiarisches Darlehen vorliege. Als Argumente dafür wurde vorgebracht: […] Gegen jeden dieser Bescheide hat die steuerliche Vertretung der GmbH am 21.12.2017 eine gesonderte Beschwerde eingebracht, deren Inhalt jedoch ident ist und…
Wird der Verlust, wie im Beschwerdefall ausgeschlossen, ist eine auch von der Literatur als schwierig erachtete Abgrenzung einer stillen Gesellschaft von einem (partiarischen) Darlehen (Vgl. z.B. Straube in Straube HGB I2 Rz 31 zu § 178 HGB) vorzunehmen. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles und…
…des Berichtes): "Weiters beteiligte sich die G AG (atypisch stiller Gesellschafter bis 11.10.1994) an der geprüften Firma mit Valuta 18.12.1995 mit einem partiarischen Darlehen in Höhe von S 12.400.000,00 welches in der Bilanz auch als solches deklariert wird…
…S, P2&S bzw. der P3&S somit Gesellschafter der P Gruppe an der Bw. in Form einer echten stillen Beteiligung oder eines (partiarischen) Darlehens erfolgten. Die stille Gesellschaft wird im dritten Abschnitt des HGB § 178ff näher geregelt. Demnach handelt es sich gemäß § 178 Abs…
…bei der der reine Kreditzweck nicht in dem Maß im Vordergrund steht wie bei einem Darlehensvertrag (vgl. VwGH 25.11.1971, 980/71). Nur bei Hingabe eines partiarischen (= erfolgsabhängigen) Darlehens wird ein Anspruch auf eine Gewinn-(und Verlust)beteiligung begründet und somit der Tatbestand…
…Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte, Mitwirkung an der Geschäftsführung sowie Betriebspflicht des Unternehmers. Beim partiarischen Darlehen wird die Darlehensverzinsung ebenfalls gewinnabhängig vereinbart, es fehlen aber vor allem der gemeinsame Geschäftszweck, die Verlustbeteiligung, der Einfluss auf die Geschäftsführung und die Mitwirkungs- und Kontrollrechte. 20.2.1…
…erbracht worden, die partiarischen Darlehen seien tatsächlich gewährt worden und Ausfluss einer unternehmerischen Entscheidung, deren abweichende Qualifikation der Finanzbehörde nicht zustehe. Die Bw. werde ihre Argumente gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens gegen die noch zu ergehenden Steuerbescheide ausführlich darlegen. Jedenfalls sei…
…die Überlassung des Kapitals gewährt (partiarisches Darlehen), so ist der Tatbestand des § 2 Z 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Z 3 KVG (vor dem 1. Jänner 1995: § 6 Abs. 1 Z 3 KVG) erfüllt. Ist für die Hingabe eines Darlehensbetrages neben einer variablen…
…mit der Ges.. vom 19. November 2008". In der Berufung vom 15.04.2013 brachte die Berufungswerberin (in der Folge: Bw) vor, dass ein partiarisches Darlehen auf Grund der vermittelnden Gewinnbeteiligung gesellschaftssteuerpflichtig sein könne, wenn es von Gesellschafterseite stamme. Die Ges. sei nicht Gesellschafterin der…
…177.000 Euro 2010, 661.000 Euro 2011 und 457.000 Euro 2012 lägen daher verdeckte Ausschüttungen an Gt vor. Das partiarische Darlehen sei als Schutzbehauptung zu qualifizieren und sei im April 2013 erstmals behauptet worden. Es finde auch in keinen Bilanzen Niederschlag und entspreche…
…Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaft und partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 54ff). Sowohl bei Genussrechten als auch bei "gewinnbeteiligten Forderungen" gibt der Genussrechtsberechtigte bzw. der Gläubiger der gewinnbeteiligten Forderung "seiner" Kapitalgesellschaft Geld…
…Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaft und partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 54ff). Sowohl bei Genussrechten als auch bei "gewinnbeteiligten Forderungen" gibt der Genussrechtsberechtigte bzw. der Gläubiger der gewinnbeteiligten Forderung "seiner" Kapitalgesellschaft Geld…
…Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaft und partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 54ff). Sowohl bei Genussrechten als auch bei "gewinnbeteiligten Forderungen" gibt der Genussrechtsberechtigte bzw. der Gläubiger der gewinnbeteiligten Forderung "seiner" Kapitalgesellschaft Geld…
…Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaft und partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 54ff). Sowohl bei Genussrechten als auch bei "gewinnbeteiligten Forderungen" gibt der Genussrechtsberechtigte bzw. der Gläubiger der gewinnbeteiligten Forderung "seiner" Kapitalgesellschaft Geld…
…des § 6 Abs.1 Z 2 lit. b cc KVG n.F. kann jedoch als Anhaltspunkt dafür gesehen werden, dass auch Gesellschafterdarlehen grundsätzlich der Gesellschaftsteuer unterliegen können. Partiarische Darlehen werden in § 5 Abs. 1 Z 3 KVG in Übereinstimmung mit Art. 4 Abs. 2 lit…
…den stillen Reserven ein. Das KVG differenziert hier nicht. Aus § 5 Abs. 1 Z 3 KVG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch schuldrechtliche Genussrechte gemeint hat (z.B. partiarischen Darlehen in Z 3). (Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG-Kapitalverkehrsteuergesetz, Kommentar, 2008, Rz 472). Der Sachverhalt ist…