…in diesem Zusammenhang indes, ob dadurch letztendlich für die Bf. (als Inhaber der Zolllagerbewilligung) eine Zollschuld nach diesem Tatbestand entstanden ist oder ob sich diese unzweifelhaft begangene Verfehlung (Pflichtverletzung) nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, d.h. ob allenfalls eine…
…Artikel 204 Abs. 1 letzter Satz ZK aufgeworfenen Frage, ob sich diese Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens ausgewirkt bzw. nicht ausgewirkt haben, richtet sich ausschließlich nach der Bestimmung des Artikel 859 ZK-DVO. Diese Gesetzesstelle enthält eine taxative Aufzählung von Verfehlungen, die sich…
…worden. Vielmehr habe die Bf. diese Sendung ordnungsgemäß in der Sammelanmeldung angeschrieben und so habe die Ware in der Folge ihre zollrechtliche Bestimmung erhalten. Die erfolgte verspätete Ankunftsanzeige wirke sich demnach auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht aus. Aus diesen Umständen erachte die Bf…
…sind deren Vollzähligkeit und Lesbarkeit zu überprüfen. Insgesamt hat das Prüfungsergebnis bei Abschluss der Jahresbestandsaufnahme ein klares und stimmiges Bild über die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu ergeben. 6.7.3.3. Dokumentation der Überwachung Die angeordneten und durchgeführten Kontrollen sowie die Kontrollergebnisse sind in…
…worden. Vielmehr habe die Bf. diese Sendung ordnungsgemäß in der Sammelanmeldung angeschrieben und so habe die Ware in der Folge ihre zollrechtliche Bestimmung erhalten. Die erfolgte verspätete Ankunftsanzeige wirke sich demnach auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht aus. Aus diesen Umständen erachte die Bf…
…Zollverfahren, deren nicht bewilligter Ortswechsel sich die Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, wenn es sich nicht um den Versuch handelt, die Ware der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt und alle Förmlichkeiten erfüllt werden, um…
…des Zolllagers und der Abwicklung des Zollverfahrens verantwortlich. Art. 101 ZK bestimmt, dass der Lagerhalter dafür verantwortlich ist, dass a) die Waren während ihres Verbleibs im Zolllager nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden, b) die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren…
…ZK entstanden, wobei der Heilungstatbestand des Art.859 ZK-DVO zur Anwendung kommen hätte müssen, da die fehlende Bewilligung sich nicht wirklich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens ausgewirkt hätte und darüber hinaus der Bf. kein Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung vorzuwerfen wäre…
…auf ATS 661.958,00 (€ 48.106,36) geändert. In der Begründung wurde im wesentlichen festgehalten, für die im Rahmen der Lagerbestandsaufnahme als fehlend festgestellten Waren habe ein Nachweis für eine ordnungsgemäße Beendigung des Zolllagerverfahrens nicht erbracht werden können. Da der Lagerhalter gemäß Art…
…zollamtlichen Überwachung entzogen werden, als auch die Bestimmungen in der Lagerbewilligung, die die vierteljährliche Übermittlung des Verzeichnisses der Lagerbestände (und somit auch eine Aufstellung aller Auslagerungen) anordnen, eindeutig sind. Insbesondere ist die ordnungsgemäße Beendigung des Zolllagerverfahrens, die im Anlassfall unbestritten nicht erfolgt ist, genau geregelt.…
…die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß Artikel 204 ZK Abs. 3 ist derjenige Zollschuldner (Gesamtschuldner), der die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des…
…die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß Artikel 204 ZK Abs. 3 ist derjenige Zollschuldner (Gesamtschuldner), der die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des…
…einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht…
…34 17 000 008 - Code Anzugeben ist der Code für die Dauer. 34 17 000 245 - Zeitraum Anzugeben ist der Zeitraum, der für die Abwicklung der Vorgänge oder die Verwendung im Rahmen des beantragten besonderen Zollverfahrens voraussichtlich erforderlich ist, und zwar in Monaten (für OPO…
…aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht…
…Bf., als Lagerhalter zurückzuführen. Da mit der nicht ordnungsgemäßen Beendigung des Zolllagerverfahrens gleichzeitig ein Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung und diesem zufolge auch eine Verletzung der Gestellungspflicht einherging, wären die Voraussetzung zur Erhebung von Verwaltungsabgaben gegeben gewesen. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde…
…Vorsichtsmaßnahmen die Spedition als Hauptverpflichteter für die ordnungsgemäße Abwicklung des Versandverfahrens und zur Vermeidung von Fehlern wie im konkreten Fall getroffen hatte, verwies die Bf. auf die schriftliche Mitteilung der Spedition, wonach deren Zolldeklarant das T1-Papier dem Kapitän des Schiffes ausgehändigt und ihm - offenbar…
…sei. Die vorliegende versehentliche Verletzung der Mitteilungspflicht stelle lediglich eine Verfehlung nach Artikel 204 ZK dar, die sich darüber hinaus nicht wirklich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens ausgewirkt habe. Es wäre der Zollbehörde jederzeit möglich gewesen den Verbleib der Ware zu überprüfen. Tatsächlich…
…Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß Abs.2 entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht…
…keinesfalls um den Versuch gehandelt habe die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, sondern um eine Verfehlung welche sich nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Verfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe"wird entgegnet, dass subjektive Elemente bei einer Zollschuldentstehung gemäß Artikel 203 ZK außer Betracht…