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25 601 Treffer134 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…196). § 205 BAO knüpft somit in typisierender Betrachtung allein an die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen an, setzt also nicht voraus, dass im Einzelfall tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlage) lukriert wurden. Zur Höhe der Anspruchszinsen bestimmt § 205 Abs. 2 erster Satz…

BFG RV/7102677/2015Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2015

…ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (Ritz, BAO 5 , § 205 Tz 2, unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien (311 BlgNR 21. GP, 196) und auf VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen…

UFSW RV/2280-W/05sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.06.2006

…aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzungen ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Bei der Verzinsung, die sich aus Abänderungen von Bescheiden ergibt…

BFG RV/7101018/2025Anspruchszinsen sind die objektive Folge der Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2025

…sollen mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (ErläutRV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; BFG 5.11.2024, RV/6100385/2023). Entscheidend ist allein die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…

BFG RV/1100178/2013Nachsicht von Anspruchszinsen wegen Verletzung der Entscheidungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.09.2017

…0175, ausgeführt hat, ist Zweck der mit BGBl I 2000/142 (Budgetbegleitgesetz 2001) eingeführten Gesetzesbestimmung des § 205 BAO der Ausgleich möglicher Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht…

UFSL RV/0747-L/09Keine Nachsicht bei der Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…Zeitpunkten der Abgabenfestsetzungen ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Auf dem gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass die Einhebung der Anspruchszinsen…

UFSL RV/0066-L/03Festsetzung von Anspruchszinsen auch wenn verspätete Abgabe der Abgabenerklärung unverschuldet war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Maßgebend ist in einer gewissermaßen typisierenden Betrachtung, ob Zinsvorteile /-nachteile für den Abgabepflichtigen möglich wären. § 205 BAO knüpft allein an die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich…

UFSW RV/1505-W/10Festsetzung von Anspruchszinsen steht nicht im Ermessen der Behörde. Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 205 BAO ist nicht vom UFS, sondern vom VfGH zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…jedoch die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO sei daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt sei (Ritz, SWK 2001, S 27; UFS 26.1.2004, RV/0344-S/03). Bei der Verzinsung…

UFSL RV/0571-L/05Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzungen ergeben. Entscheidend sei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO sei es daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt sei. Bei der Verzinsung, die sich aus Abänderungen von Bescheiden…

BFG RV/7104426/2020Steuerlich nicht anzuerkennendes Dienstverhältnis zur Ex-Gattin aufgrund der Angehörigenjudikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2020Teil 1/2

…die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (vgl. Ritz, SWK 2001, S. 27; UFS 26.1.2004, RV/0344-S/03). Bescheide über die Festsetzung der…

BFG RV/5100800/2025Festsetzung von Anspruchszinsen ist an den Grundlagenbescheid gebunden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2025

…c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 oder 4 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des …

BFG RV/5100881/2025Im Beschwerdeverfahren beantragte Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.10.2025

…mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben würden (ErläutRV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; BFG 1.4.2021, RV/2100333/2019). Entscheidend sei einzig die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…

BFG RV/6100250/2020Keine Nachsicht für abgeleitete Bescheide, wenn der Feststellungsbescheid ein Nichtbescheid war, zumal der VwGH darin keine sachliche Unbilligkeit sieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2022Teil 2/2

…dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht, ob tatsächlich Zinsen in Höhe der festgesetzten Anspruchszinsen lukriert werden konnten. Nach § 205 Abs. 1 BAO sind jeweils Differenzbeträge zu verzinsen, insbesondere jene, die sich aus einer Gegenüberstellung einer neuerlichen Abgabenfestsetzung mit der bisher…

UFSS RV/0573-S/08Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

…welche die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit mindern, als sie entrichtet sind. Zweck der Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen und Gutschriftszinsen) ist, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen…

UFSK RV/0166-K/08Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2008

…sei nicht nachvollziehbar, da er alle Fristen pünktlichst eingehalten habe. Mit seiner Argumentation übersieht der Bw., dass die Anspruchszinsenbestimmung geschaffen wurde, um Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen…

BFG RV/5100540/2023Festsetzung von Anspruchszinsen ist nicht verfassungswidrig und hätte durch entsprechende Anzahlungen vermieden werden können.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2024

…geführt haben, für das Entstehen der Anspruchszinsen unerheblich sind. Entscheidend ist lediglich die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw Zinsnachteilen. Zu den eingewendeten verfassungsrechtlichen Bedenken wird ausgeführt, dass nach Ansicht des erkennenden Gerichtes keine Bedenken aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit gegen die Anwendung des §…

BFG RV/7101557/2020AfA-Satz von 2,5% für Ordinationsgebäude in Holzriegelbauweise mit Betondachziegeln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2020Teil 2/2

…objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (vgl Ritz, SWK 2001, S. 27; UFS 26.1.2004, GZ. RV/0344-S/03). Bescheide über die Festsetzung der…

BFG RV/5100245/2025Anspruchszinsen sind unabhängig von Dauer des Veranlagungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2026

…Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist es bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Die Verzinsung unterscheidet nicht, ob der Abgabepflichtige die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen (allenfalls durch Bescheid verlängerten…

BFG RV/1100113/2025Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2025

…Festsetzung von Anspruchszinsen ist allein die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist es daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist. Die Verzinsung unterscheidet somit nicht, ob der Abgabepflichtige die Steuererklärung innerhalb der…

BFG RV/1100065/2024Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2025

…ob die Festsetzung der Einkommensteuer wegen Verletzung der Pflicht des Finanzamtes, über die Abgabenerklärung ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden, später erfolgt. Gemäß § 205 BAO festgesetzte Zinsen sind weder Sanktion noch Druckmittel oder gar Strafe, sondern Ausgleich für die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…